Hallo,
es ist so, dass es nichts gibt, was Du tun kannst - alle gesetzlichen Krankenkassen sind an die gleichen Vorgaben gebunden, die 2009 einmal mehr in Bezug auf Methylphenidat vom Bundessozialgericht bestätigt worden sind. Methylphenidat sei für die Behandlung von Erwachsenen nicht zugelassen, so das Bundessozialgericht. Es ist in Deutschland zwar möglich Menschen mit nicht für sie zugelassenen Medikamenten auf Kosten der Krankenkassen zu behandeln, aber dafür muss ein deutlicher Nutzen für den Patienten zu erwarten sein. Bei Methylphenidat wird dieser Nutzen verneint: Es sei Sache der Ärzte, ihre Patienten nicht nur medikamentös zu behandeln, sondern auch dafür zu sorgen, dass sie eine Therapie erhalten, die es ihnen ermöglicht, langfristig ihr Leben ohne Medikament zu führen. Ein Nutzen entstehe nicht dadurch, dass ein Arzt bei einem Patienten allein auf die medikamentöse Behandlung setzt, und sich dann bei Erreichen des Erwachsenenalters darauf beruft, dass das Patient dieses Medikament weiterhin benötigt, weil er nie gelernt hat, ein Leben ohne Medikament zu führen.