Ab wann weiss es die Krankenkasse!!!

Masa3108

masa3108
Hallo ihr lieben!!!

Seit dem 30 .03.04 wissen mein Mann und ich das ich erneut schwanger bin,hatte leider im Januar eine FG ende der 12. Woche.
Da ist die freude natürlich riesen gross.
:ablachen
Ich habe nur folgendes Problem,dazu müßt ihr wissen das ich Maler und Lackierein von Beruf bin,ich wurde direkt am ersten Tag nach Krankschreibung wegen der FG gekündigt.
Nun möchte meine Firma mich entweder am 1. oder am 15. wieder einstellen,obwohl das sie wissen das ich schwanger bin.Es geht sich für mich da um sehr viel Geld,so wie es jetzt ist würde ich in der Zeit der Schwangerschaft nur Geld vom Arbeitsamt bekommen,wenn ich aber wieder eingestellt würde Geld von der Krankenkasse,also volle Lohnausgleich,da ich ein Berufverbot verhängt bekommen würde.
:wand Meine Haupsächtliche frage ist aber,ab wann wird die Krankenkasse davon unterrichtet das man Schwanger ist,z.B durch den FA,sonst könnte es für mich dein das die Krankenkasse das nicht mit mach,vielleicht durch schauen di edann den so genannten Plan von meiner Firma und mir?????? :wand

Vielleicht kann mir ja jemand helfen

Liebe Grüße Sabrina
 
E

Elchen

Guest
Du bist Maler und Lackiererin,masa??Ich glaube,daß Du den Beruf nur noch bedingt,wenn überhaupt in der SS ausführen darfst,wegen der Dämpfe und so...Ich glaube,da wäre mir die Gesundheit des Babies wichtiger..

Ist sicher eine schwere Entscheidung,was müsstest Du denn für Arbeiten machen??
 

Erika67

Aktives Mitglied
Hi Sabrina,

bist Du gesetzlich versichert? Wenn ja, dann kann die Krankenkasse meiner Meinung nach gar nichts machen. Sie können Dich ja nicht rauswerfen und sind demnach auch im Rahmen der gesetzlichen Lösungen zu Zahlungen verpflichtet.

Viele Grüße
Erika
 
M

meusi

Guest
hm bei uns in österreich muss man das selber der kranken kasse melden sowie dem arbeitsgeber und da bekommt man so ca 12 wochen vor der entbindung eine bestätigung...

wen das in deutschland auch so ist....können die ja nix davon wissen
 

Masa3108

masa3108
Hallo ihr lieben!!!

Mehr oder weniger liegt da das Problem,sofern es eins ist. ?(
Ich als Maler und Lackiererin bekomme normalerweise sofort wennich weiss das ich schwanger bin ein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben,das heißt für mich das ich ab diesem Tag nicht mehr arbeiten darf.
Mir geht es nur dadrum,wie kann ich es nur so auslegen das die Krankenkasse das nicht merkt,das meine Firma und ich das so deikseln wollen,damit ich mein Geld von der Krankenkasse voll bekomme.Verdammt es ist so schlecht zuerklären.
Weil soll man doch ehrlich sein,wer stellt wissentlich eine Schwangere ein in anführungstrichen,da wird sich doch die Krankenkasse direkt denken können,das das nur so gemacht wird damit ich von ihnen bezahlt werde und meine Angst ist einfach nur das die Krankenkasse da nicht mitspielt,ist doch klar die sind ja auch froh wenn sie nicht bezahlen müssen.

Vielleicht versteht ihr ja annehern besser mein Problem.
Klar würde es wohl auch nur mit arbeitslosen klappen anders wäre es aber besser,denn wenn die Krankenkasse nicht mitspielt weiss ich nicht ob mein Betrieb mich dann denn noch wieder anstellt.
Aber ist es denn nicht eigentlich scheiß egal wann man schwaner geworden ist,b.z stimmt es denn wirklich das die in jedemfall verpflichtet wären mich zu bezahlen?????

Lieben Gruß sabrina
 
J

Jana696

Guest
Hallo Masa,

also mal ehrlich: WARUM machst DU Dir Gedanken über die Krankenkasse?? Ist ja sehr ehrlich und lobenswert, aber Dir persönlich bringt das ja wohl gar nichts. Das ist der Job der Krankenkasse.

Die Krankenkasse übernimmt für solche Fälle den Lohnausgleich. Punkt. Wann Du eingestellt wurdest, ist dabei doch völlig egal?! Es geht hier um DEINEN Arbeitsplatz.

Du begehst hier keinen Versicherungsbetrug, sondern nimmst Deine Rechte gegenüber der Krankenkasse in Anspruch, für die Du regelmäßig Deine Beiträge abführst. Nicht mehr und nicht weniger.

Mach Dir nicht so viele Gedanken. Unterschreib den Arbeitsvertrag, sei froh, das Dein Arbeitgeber drauf eingeht und genieß Deine Schwangerschaft.


Gruß Jana
 
D

djbass

Guest
Ich kenne mich bei dem Thema nicht wirklich aus, aber ich würde auf jeden Fall nichts riskieren.....das könnte böse ins Auge gehen.
 

Sam23

Aktives Mitglied
Also es gibt genug Firmen die Schwangere einstellen. Nur die Firmen wissen es nicht! Wer sagt denn, das du es der Firma erzählt hast??? Dazu bist du ja nicht verpflichtet! Kann ja sein das du noch warten willst ob das was wird oder so!

Mach dir da wirklich keinen Kopf, die KK kann dir garnichts, du hast Jahrelang eingezahlt und hast du Anspruch drauf!! Seh es von der Seite aus.

Desweitern glaube ich das die KK erst später ein schreiben von den FA bekommen, Die SSW muß ja bestätigt werden und der Geburtstermin wird evtl. noch korregiert. Also ich denke mal nicht vor dem dritten Monat.
Für ds letzte gebe ich aber keine Garantie, das kann genausogut anders sein!

LG Sammy
 

sterni

Himmlische Grüblerin ;-D
seh das auch wie sam, du musst dem Betrieb ja nix gesagt haben. Wenn der Betrieb mitspielt kann er dich ja zur Not einen Tag bevor du beim FA warst einstellen (auf dem Papier). Arbeitsverträge werden oft nicht sofort gemacht sondern erst was später, also wäre da nichtsmal was schlimmes bei.
Ansonsten glaube ich nicht dsa die KK sagen kann, der Betrieb darf dich nicht einstellen, das ist Sache des Betriebes und dir, die müssen zahlen auch wenn ses nicht passt.
Ich wünsch dir alles gute für die Schwangeschaft.
 
I

Ilona

Guest
Versuche doch mal mit deiener Firma zu regeln das du erst mal über den zeitraum der SS einen Vertrag machen kannst für die KK das du nur befristet eingestellt bist für diu dauer der SS. Und das du im Büro arbeitest. und wenn du nach der SS wieder arbeiten gehst ein neuer aufgesetzt wird für die eigentliche Arbeit.
Ich weis ja nicht wie gut du mit deinem alten/neuen Chef reden kannst. das er der KK sagt das du nur im Büro arbeitest, was du wirklich machst muss die KK ja nicht wissen.
Wenn du solche Bedenken hast.
Allerdings würde ich dir auch nicht dazu raten in dem beruf in der SS zu arbeiten wegen der Dämpfe.
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo,

erst einmal eine Frage: Wieso hat dich deine Firma im Januar gekündigt? Haben die ein schlechtes Gewissen, weil sie dir jetzt diesen "Handel" anbieten?

Wenn die Firma das wirklich mitmachen will, dann mach es. Es ist schon öfters vorgekommen, daß schwangere Frauen ihre Schwangerschaft verschwiegen haben und irgendwo angefangen haben. Dann wußte halt Dein Chef bei Einstellung noch nichts von der Schwangerschaft ;D Wenn Du es ihm erst einen Tag nach Arbeitsbeginn sagst, ist es doch Deine Sache.

Es geht hierbei nämlich nicht nur um Dein Geld während der Schwangerschaft, sondern auch um Dein eventuelles Arbeitslosengeld nach der Elternzeit. Wenn Du von einer Arbeitsstelle aus in die Elternzeit gehst, hast du nach Ablauf dieser einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls Du nicht arbeitest dann hinterher. In dem Fall zählen die drei Jahre Elternzeit nicht in die Zeitspanne zur Arbeitslosenanspruchszeit mit rein. Solltest Du vom Arbeitslosengeld in die Elternzeit gehen, dann gibt es anschließend kein Arbeitslosengeld mehr, auch wenn Du Anspruch übrig hättest. DA zählen die drei Jahre Elternzeit in die Anspruchszeit mit und somit hast Du bekommst Du kein Arbeitslosengeld.

Gruss Gaby
 

Masa3108

masa3108
Halli Hallo!!!

Vielen Dank euch allen,habe mit meiner Firma noch mal gesprochen,und Gott sei Dank es ist jetzt alles wieder geregelt.Die stellen mich einfach am 15.04.04 wieder ein und sie tut dann so als hätte ich ihnen garnicht gesagt das ich schwanger bin.Arbeiten gehen würde ich in meinem Beruf in der Schwangerschaft nicht,das wäre mir viel zu gefährlich.Alleine nur schon weil ich doch das erste Kind verloren habe,möchte ich doch jetzt erst recht kein Risiko eingehen.
Liebe Grüße Sabrina :winken:
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo Sabrina,

bin gerade per Zufall über ein Gerichtsurteil drüber gestolpert. Guck mal:

Bundesarbeitsgericht
Arbeitsvertrag gilt trotz verschwiegener Schwangerschaft

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom Februar 2003 dürfen Frauen beim Abschluss eines Arbeitsvertrags eine Schwangerschaft verschweigen.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom Februar 2003 dürfen Frauen beim Abschluss eines Arbeitsvertrags eine Schwangerschaft verschweigen. Eine entsprechende Frage ist nach Ansicht der Richter nicht zulässig, da sie eine verbotene Diskriminierung des Geschlechts enthalte.

In der Begründung heißt es, die Frage nach der Schwangerschaft sei auch dann eine unzulässige Diskriminierung, wenn eine unbefristet eingestellte Arbeitnehmerin für die vereinbarte Tätigkeit während der Schwangerschaft nicht geeignet ist. Zwar sei die Beschäftigung vorübergehend behindert, dies führt jedoch nicht zu einer dauerhaften Störung des Arbeitsverhältnisses.

Die betroffene Frau hatte im Mai 2000 einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Gehilfin in einer sächsischen Wäscherei abgeschlossen. In dem Vertrag gab sie an, nicht schwanger zu sein, obwohl bereits einen Monat zuvor eine Schwangerschaft festgestellt worden war. Nachdem die Schwangerschaft bekannt geworden war, focht der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an, wogegen sich die Frau wehrte. Argumente des Arbeitgebers, für Schwangere sei die vereinbarte Tätigkeit für Schwangere ungeeignet und einen anderen Arbeitsplatz könne er nicht anbieten, wies sie zurück. Bereits die Vorinstanzen hatten der Klage der Frau stattgegeben. Mit dem Urteil des BAG wurde die Revision der Wäscherein schließlich in letzter Instanz abgelehnt.

Aktenzeichen:
2 AZR 621/01

Wenn also das verschweigen der Schwangerschaft vom BAG bewilligt wurde, kann dir die Krankenkasse gar nichts.

Gruss Gaby
 

Masa3108

masa3108
Hallo Gaby! :applaus

DAS IST JA SUPER,da fällt mir ein Stein vom Herzen,vielen Dank!!!! :anbet
Jetzt glaube ich kann ich einfach nur noch schwanger sein und meine Zeit genießen

Liebe Grüße Sabrina :winken:
 
E

Elchen

Guest
Ich finde es aber schon komisch,daß eine Firma Dich wieder einstellt,obwohl sie wissen,daß Du schwanger bist und desn Beruf jetzt nicht lange ,wenn überhaupt weiter ausüben kannst?( Das kostet die doch Geld ?( Also nachvollziehen kann ich das nicht,aber es ist großes Glück für Dich.
 

Morgana

Mitglied
Elchen,
der Trick bei der Sache ist, dass es für kleinere Firmen (also bis 20 oder 30 Mitarbeiter, je nach Kasse) eine sogenannte "Lohnfortzahlungsversicherung" gibt. Das heißt, die Firma zahlt monatlich eine Umlage an die Krankenkasse. Und wenn die Firma dann einem kranken Arbeiter den Lohn fortzahlt, erstattet die Krankenkasse das zu 70 oder 80 Prozent.
Bei Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft (darum geht es ja hier) zahlt auch die Kasse.

Morgana
 
E

Elchen

Guest
Danke Morgana für die Erklärung,jetzt macht mir das Ganze erst Sinn :idee :-D
 

Masa3108

masa3108
Halli Hallo!!! :applaus

Genau so ist es, meine Firma bekommt die Lohnfortzahlung bis zu 85% wieder und die 15 % die sie dazu bezahlen bekommen sie am ende des Jahres von der Steuer wieder. :gap
Ich muss dazu sagen das es in unserer Firma noch richtig Familiär zugeht und man sich irgendwie immer gegenseitig geholfen hat,wie auch diesmal,Gott sei Dank!!! Es kann ja leider auch sein das auch diesmal das Kind nicht halten sollte,dann kann ich wenigstens wieder zurück zu meiener Familie gehen,was ich natürlich nicht hoffe,nicht weil ich dort nicht gerne arbeite,aber ihr könnt euch ja vorstellen das ich einfach nur hoffe das es diesmal bis zum Schluss überlebt.
Lieben Gruß Sabrina :winken:
 
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