@Peggy: An deiner Stelle würde ich dein Kind trotzdem vorsorglich im Kindergarten des Ortes anmelden, in dem ihr jetzt wohnt. Und wenn ihr dann umzieht, okay, dann werden die Karten neu gemischt. Den Anspruch nimmst du tatsächlich nicht mit. Jedenfalls kriegst du akut dann nur da einen Platz, wo du auch gemeldet bist (manche tricksen dann und melden z. B. das Kind bei ihren Eltern).
Wenn ich mir mal überlege, wie unterschiedlich die Auskünfte sind, die ich zum Thema Kingergarten bzw. Kindertagesstätte erhalten haben, kann ich mir auch vorstellen, dass der eine dir sagt, du sollst so früh wie möglich anmelden, der nächste dann wiederum, dass du dir damit noch Zeit lassen kannst.
Wenn du dich jedoch schon früh kümmerst, hat das natürlich auch den Vorteil, dass du die die verschiedenen Einrichtungen vorab genau anschauen und dich mit der Leiterin des KiGa oder der KiTa unterhalten kannst.
Bei mir ist es so, dass ich schon wieder arbeiten gehen will, sobald meine Kleine 6 Monate alt ist. Also brauche ich einen Platz in einer KiTa. Von 7 möglichen KiTas insgesamt habe ich mir 3 jetzt schon vorab angeschaut und mich auf die Warteliste setzen lassen - die anderen 4 kann ich erst nach der Geburt von Jill aufsuchen.
Frei werden die Plätze in den meisten Einrichtungen immer zum Ende der Sommerferien, also wenn die älteren Kinder in die Schule kommen und Kleine dann nachrücken können.
@daby:
Was man für einen KiTa-/KiGa-Platz zahlen muss, hängt vom Gehalt der Eltern ab und auch davon, was du in Anspruch nehmen willst. Eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen z. B. ist dann logischerweise entsprechend teurer als eine Betreuung von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Spitze liegt - glaube ich - so um die 313 Euro/Monat (das wäre dann die Unterbringung in einer altersgemischten Ganztages-Gruppe für ein Kleinkind/Säugling, wenn die Eltern über ein Jahreskommen verfügen, das 61.400 Euro überschreitet. Dazu kommen dann noch die Kosten für ein Mittagessen (in dem Fall, den ich mir letztens angeschaut habe, komme da jeweils 1,80 Euro/Essen hinzu). Zumindest ist das hier in NRW so - kann sein, dass die einzelnen Bundesländer da aber Unterschiede machen.
Wenn du unter einem bestimmten Gesamtjahreseinkommen liegst, kann es sogar sein, dass du gar nichts zahlen musst. Und dazwischen eben gibt es noch zig weitere Stufen, nach denen sich die Zuzahlungen staffeln. Übersichten hierzu gibt es übrigens beim Jugendamt und normalerweise auch über deren entsprechenden Homepages.