Adoption Nachkontrolle nach chinesischem Recht in Deutschland

JochenChristian

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich habe mit meiner Frau für längere Zeit in China gelebt und dort ein Mädchen adoptiert. Seit vergangenem Jahr sind wir zurück in Deutschland. Sowohl die Adoption in China, als auch die Anerkennung in Deutschland ist abgeschlossen. Sie hat auch bereits Ihren deutschen Reisepass.

Dennoch muss nach chinesischem Recht eine 3. Nachprüfung durch eine/einen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter durchgeführt werden. Die Bedingung ist, dass die Sozialarbeiterin / der Sozialarbeiter die Unterlagen nach chinesischer Vorgabe durchführt (in englischer Sprache) und im besten Fall für China lizenziert ist (die Nachkontrolle 1 und 2 hatten wir in China durch die amerikanische Sozialarbeiterin, die uns über den gesamten Prozess begleitet hat, durchgeführt).

Im besten Fall finden wir in Deutschland eine passende Sozialarbeiterin / einen passenden Sozialarbeiter. Deshalb auch mein Eintrag in dem Forum.

Falls wir keine passende Sozialarbeiterin finden, ist die einzige Alternative, die amerikanische Sozialarbeiterin einzufliegen.

Vielen Dank für Eure Ratschläge und Hinweise auf Sozialarbeiter/-innen, die sich mit den chinesischen Vorgaben auskennen.

Beste Grüsse,
Jochen Mueller
 

Thea.

Aktives Mitglied
Guten Tag,
in Hamburg gibt es einen Anwalt, der aus China stammt.
Er spricht muttersprachlich Mandarin und fließend Englisch. (amerikanisch)
Dieser Anwalt hat viele Kontakte und viele solcher Themen, wie Du sie nennst.
Solche Anwälte mit einer ebensolchen Vita findest Du sicher überll im Bundesgebiet, die sich mit den chinesischen Vorgaben auskennen.
 
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