Hilfe! -  Adoption, Sorgerecht

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NicoleD.

Guest
Nun, wer kann mir/uns helfen, ich bin 30 Jahre alt, ledig, arbeite im öfftl. Dienst, habe eine sichere Beschäftigung. Meine beste Freundin ist an Krebs erkrankt und hat laut Ärzte vorraus.nicht mehr lange zu leben. Wir hoffen natürlich das sich alles zum guten wendet. Meine Freundin, hat eine Tochter, sie ist 11 Jahre alt. Da ich wie eine Tante zu der Kleinen bin, möchten wir, dass falls etwas passiert, die Kleine bei mir aufwächst und ich für sie Sorge. Wir haben mir der Kleinen gesprochen und es ist auch der Wunsch des Kindes. Was für Schritte müssen wir einleiten? Welche Vorrausetzungen müssen gegeben sein. Über Informationen bezügl. Adoption oder Sorgerecht würden wir uns sehr freuen!!! Wir möchten gern alles rechtzeitig planen. Vielen Dank!
 
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NicoleD.

Guest
:heul Hmmmm...Kann mir keiner ein paar Tips geben???Werden nächste Woche zum Jugendamt gehen und uns informierern!!!!!!!!!!!!
 
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Regina 1

Guest
Hallo Nicole,

zuerst mal drücke ich deiner Freundin den Daumen, damit sie wieder richtig gesund wird!!

Der Weg den du nimmst, ist der einzig richtige. Du solltest dir einen Termin holen, damit die vom JA schon mal wisssen, worum es geht! Da deine Freundin recht krank ist, wäre es ebenso wichtig, das auch sie mit dem JA spricht.

Die Chancen sind recht gut, da das Mädchen schon 11 Jahre ist, sie also auch schon befragt werden kann, wo und ob sie mit dir Leben möchte.

Du schreibst leider nicht, ob du eine Partnerschaft hast? Falls du berufstätig bist, keinen Parnter hast, könnte es eventuell ein kleines Problem geben. Wobei auch da der Vorteil ist, dass das Kind schon 11 Jahre alt ist.

Wichtig wäre, das dir die Mutter das Sorgerecht aber vor allem das Aufentaltsbestimmungsrecht überträgt. Dies ist ganz wichtig, falls andere (Vater, Oma, Opa, des Kindes) versuchen wollen, das Kind zu sich zu nehmen, aber die Mutter dies nicht möchte!!

Hat das Kind keinen Vater der sich kümmert? Wenn das so ist, dann hat sie eventuell ja schon einen Vormund, der vom JA bestimmt wurde?? Der hat dann auch ein Wörtchen mit zu reden.

LG

Regina
 
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melaniem

Guest
Erst einmal wieder eine Gegenfrage:

Hat Deine Freundin, daß alleinige Sorgerecht?

Wenn ja und es Deiner Freundin noch möglich ist, kann sie ein Testament aufsetzen, daß Du der Vormund ihrer Tochter wirst.

Die andere Möglichkeit, wobei dies nicht so einfach durchzusetzen ist;
Im Falle des Ablebens Deiner Freundin, kannst Du einen Antrag auf Vormundschaft bei einem Notar stellen. Sprich dies beim Jugendamt an, sie werden die genaueres darüber sagen können.

Mehr kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.

Grüßle melaniem

PS.: Habe letztes Jahr im Februar meine Mutter verloren, auch an Krebs. Leider ging es bei ihr rasend schnell, ich hoffe Deiner Freundin bleibt noch etwas mehr Zeit.
 
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NicoleD.

Guest
Hallo Melanie,

vielen Dank für Deine Antwort, meiner Freundin geht es den Umständen entsprechend noch einigermaßen gut, die Ärzte haben ihr aber geraten, alle Dinge nun fertig zu erledigen, da leider nichts mehr mehr gemacht werden kann. Das ist -echt kacke!- Sorry-
An das Testament haben wir auch schon gedacht. Wir werden uns am besten mit einem Notar und dem Jugendamt in Verbidung setzen. ***Ich bin froh das ich mich in diesem Forum mitteilen kann***

Grüße Nicole
 
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NicoleD.

Guest
Hallo Regina,

Danke für Deine Antwort, ich lebe zwar in einer Partnerschaft, wir sind aber erst ein halbes Jahr zusammen, haben über zusammenziehen noch nicht gesprochen :)) -weiß auch nicht ob ich das so schnell möchte-, er hat auch eine Tochter, 10 Jahre alt, welche immer an 3 Tagen in der We bei ihm ist. Er will mich aber bei allen Dingen unterstützen, da er durch seine eigene Tochter schon viel Erfahrung mit sich bringt. Meine Freundi selbst hat das alleinige Sorgerecht. Zu ihrer Mutter hat sie kein gutes Verhältniss, eher ein sehr kaltes. Sie wurde darmals selbst adoptiert, da ihr Vater sich immer eine Tochter gewünscht hat. Sie hat noch einen Bruder, der aber auch nicht in Frage kommt, da seine Frau MS hat. Den Vater des Kindes kann man in die "Tonne kloppen", hat das Kind noch nie gesehen und kennengelernt und nie Unterhalt gezahlt.

Beruflich, wäre ich bereit, vorläufig dann erst mal halbtags/vormittags zu arbeiten, das wäre von seitens meines Arbeitgebers in Ordnung, da ich im öfftl. Dienst bin.

Hmmmmmm, ich denke dass meine Freundin und ich, dass vorab alles klären können, für den Fall der Fälle, so doof sich das anhört...Sie hat vielleicht noch eine Chance, und zwar ist es eine Op die mom. nur in Amerkia durchgesführt wird. Versuchen Sie, dass die Behandlung durchgeführt werden kann.

***Danke nochmals***
Grüße von Nicole
 
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melaniem

Guest
Hallo Nicole,
diesen Ratschlag, der Ärzte, kenne ich nur zu gut. Leider war es meiner Mutter, nicht mehr möglich, etwas selbst zu erledigen. Sie war zu diesem Zeitpunkt schon viel zu kraftlos und zum Teil auch schon etwas verwirrt.
Von dem Moment an, als wir die Diagnose kannten, bis zu dem Tag als sie nicht mehr aufgewacht ist, waren es 13 schwere Tage für uns.

Ich wünsche Dir, Deiner Freundin und deren Tochter viel Kraft, für diese schwere Zeit und vor allem geniest jeden Augenblick den Ihr zusammen verbringen könnt. :troest

Grüßle melaniem
 
M

mafa

Guest
... aber der Vater sollte nicht vergessen werden. Auch ist die Übertragung der Vormundschaft als Vorstufe sicherlich möglich. Einfacher ist es natürlich, wenn das alleinige Sorgerecht bei der Mutter liegt, sonst könnte es Probleme mit dem Vater geben, wenn er mit einer solchen Regelung nicht einverstanden ist.

Aber Sicherlich kann ein Anwalt da mehr klären...


Hierzu aus dem Internet:

Sorgerecht nach dem Tod eines Elternteils

Diese Frage beschäftigt sicherlich bisher verheiratete wie auch unverheiratete Mütter, die sich gerade in der Trennungsphase befinden. Sind die Kinder ehelich oder wurden von den Eltern nicht ehelicher Kinder gemeinsame Sorgeerklärungen abgegeben, so steht bei Tod eines Elternteils die Sorge dem anderen zu. Wird einem Elternteil bei der Scheidung die alleinige Sorge über die Kinder zugesprochen, so hat im Falle seines Todes das Familiengericht die elterliche Sorge ebenfalls dem überlebenden Elternteil zu übertragen. Diese Entscheidung darf jedoch nicht dem Kindeswohl widersprechen. Das bedeutet, daß das Gericht das Lebensumfeld eines Kindes überprüfen muß.

Viele geschiedene Frauen mit Kindern gehen häufig eine neue Bindung ein, heiraten nicht selten ein zweites Mal. Es entsteht wieder eine Familiensituation, in der die Kinder eine intensive Beziehung zu dem neuen Partner der Mutter aufbauen.


Þ Sorgerechtstestament

Falls das Kind zu ihrem neuen Partner eine wesentlich engere Beziehung als zu seinem Vater hat, wäre es für Sie empfehlenswert, ein "Sorgerechtstestament" zu verfassen und notariell beglaubigen zu lassen. Hiermit können Sie dem sozialen Vater Ihres Kindes evtl. Chancen auf Übertragung des Sorgerechts einräumen, falls Ihnen etwas zustößt. Dieses Testament bietet keine eindeutige rechtliche Handhabe gegenüber dem leiblichen Vater der Kinder, zwingt das Familiengericht jedoch zur Überprüfung der aktuellen Kontakt- und Bindungssituation der Kinder zu den verbleibenden Bezugspersonen.

Waren die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurden keine Sorgeerklärungen abgegeben, so kann der Familienrichter beim Tode der Mutter dem Vater des Kindes die elterliche Sorge übertragen. Die Entscheidung muß dem Wohle des Kindes entsprechen, das persönliche Verhältnis zwischen Vater und Kind muß genau überprüft werden.





Gruß
 
M

mafa

Guest
Ein Kind hat immer eine Mutter und aeinen Vater !

Daher ein aktuller Nachtrag, wenn also der Vater der Übertragung des Sorgerechts nicht zustimmt, kann dieser es sofort oder später anfeschten, siehe aktuelles Urteil:

TAZ

Deutschland verurteilt

Menschenrechtsgerichtshof: Verstoß gegen Grundrecht, weil lediger türkischer Vater kein Sorgerecht erhielt
STRASSBURG afp Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil ein lediger türkischer Vater kein Sorgerecht für sein Kind erhielt. Dies sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, so das Gericht gestern in Straßburg. Die Bundesregierung wurde angewiesen, dem 45-Jährigen 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Der in Krostitz bei Bitterfeld lebende Türke hatte im Januar 2000 das Sorgerecht für seinen damals sechs Monate alten Sohn beantragt, den die Mutter zur Adoption freigegeben hatte. Der Antrag wurde eineinhalb Jahre später mit der Begründung zurückgewiesen, das Kind habe sich nun an die Pflegefamilie gewöhnt. Eine Trennung würde "irreparable psychische Schäden" hervorrufen, beschied ein Gericht in Naumburg. Zugleich annullierte es das Besuchsrecht des Vaters und untersagte ihm jeden Kontakt zu seinem Sohn.

Damit sei Vater und Kind jede Möglichkeit genommen worden, eine Beziehung aufzubauen, rügten die Straßburger Richter. Ein Kind so von seinen "Wurzeln zu trennen", sei nur unter außerordentlichen Umständen gerechtfertigt. Im vorliegenden Fall habe es dafür keinen Grund gegeben. Der Mann, der mittlerweile verheiratet ist und zwei weitere Kinder hat, habe seinen Sohn aufziehen wollen und können, heißt es in dem Urteil. Dies habe die deutsche Justiz verhindert.

taz Nr. 7295 vom 27.2.2004, Seite 2, 47 Zeilen (Agentur),
 
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Babykaetzchen

Guest
ich war früher auch mal alleinerziehend bevor ich einen neuen mann fand :-D

also vorsorge damit das kind nicht zum vater kommt bin ich zum notar gegangen, habe ein testatment aufgesetzt mit der genauen begründung warum ich nicht möchte das das kind zum vater kommt und mit der genauen begründung warum ich möchte das derjenige das sorge und aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. das testament habe ich beim amtsgericht, jugendamt und bei der person selber hinterlegt... damit ich auch auf nummer sicher gehen kann...

gott sei dank habe ich es nicht gebraucht... aber man weiss ja nie...

ich wünsche von herzen noch eine soweit als möglich schöne und angenehmen lebenszeit.... ( man kann dazu leider nicht viel sagen....)

lg

heike
 
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NicoleD.

Guest
Nun, wie gesagt, der Vater hat sich nie für sein Kind interessiert, es auch nie gesehen, soweit ich weiss, wird er auch noch für längere Zeit "hinter schwedischen Gardinen sitzen, da er einige kriminelle Dinge gemacht hat. Somit ist an den Vater, wegen Sorgerecht in keinster Weise zu denken!!!!!!!

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Adoption vom Kind einer Freundin, wie läuft das ab?
 
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