Info -  ADSler über 12 Jahre bekommen weiter alle Medis auf Rezept

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo,

durch die Gesundheitsreform habe ich meine Krankenkasse gelöchert, da ja seit 01.01.2004 Kinder und Jugendliche ab dem 12. Geburtstag keine nichtverschreibungspflichtigen Medikamente mehr auf Rezept bekommen dürfen (z.B. Hustensaft, Paracetamol etc.) außer sie leiden an einer Entwicklungsstörung. Ich hatte nachgefragt, ob ADHS zu den Entwicklungsstörungen zählt und ob meine Sohn weiterhin ALLE Medikamente auf Rezept bekommt (z.B auch Hustensaft). Hier die Antwort meiner Krankenkasse:

Hinsichtlich der Anfrage bezüglich der Erkrankung Ihres Sohnes können wir Ihnen mitteilen, dass Equasym ein Betäubungsmittel ist, welches daher unter die Verschreibungspflicht fällt. Darüber hinaus ist nach unserer Einschätzung ADHS zu den Entwicklungsstörungen zu zählen.

Bei Kindern die aufgrund einer Entwicklungsstörung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf eine Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel haben, bezieht sich dieser Ausnahmetatbestand auch auf die alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel (z.B. Hustensaft). Durch den Gesetzgeber wurde bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes bewusst keine Eingrenzung vorgenommen, da keine eindeutige Abgrenzung vorgenommen werden kann, welche Medikamente in direktem Zusammenhang mit der jeweiligen Entwicklungsstörung erforderlich sind.

Für Ihren Sohn besteht somit für alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente die Möglichkeit einer Verordnung durch den behandelnden Arzt.

Ich hatte sehr genau nachgefragt, da unser Kinderarzt der Meinung war, das z.B. Husten ja nichts mit ADS zu tun hätte und er das nicht verschreiben dürfte. Da hat er falsch gedacht. Er wird es wohl oder übel aufschreiben müssen, ob er will oder nicht. Wenn er es nicht macht, geh ich mit meinem Sohn zu meinem Hausarzt und da bekommt er es dann mit Sicherheit.

Gruss Gaby
 

David

Armer Irrer! *g*
Original von ladygabriele
Ich hatte sehr genau nachgefragt, da unser Kinderarzt der Meinung war, das z.B. Husten ja nichts mit ADS zu tun hätte und er das nicht verschreiben dürfte. Da hat er falsch gedacht. Er wird es wohl oder übel aufschreiben müssen, ob er will oder nicht. Wenn er es nicht macht, geh ich mit meinem Sohn zu meinem Hausarzt und da bekommt er es dann mit Sicherheit.

Ganz ehrlich, ich glaube auch nicht, dass Husten etwas mit ADHS zu tun hat...
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo David,

das Husten nichts mit ADS zu tun hat, ist mir auch klar. Mir ginge es halt darum, weil der Kinderarzt mit dieser Begründung kam, um es nicht verschreiben zu müssen.

Bei einem nicht ADS-Kind (oder Jugendlichen) ab 12 Jahre darf der Kinderarzt (oder jeder andere Arzt) nichtverschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr auf Kassen-Rezept verordnen - bei einem 12jährigen ADSler schon, egal ob die Erkrankung nun mit ADS zu tun hat oder nicht. Darum ging es mir, ob tatsächlich ALLE NICHTverschreibungspflichtige Medikamte in die Ausnahmeregelung reinfallen oder nur bestimmte. Laut Aussage der IKK sind es ALLE, unabhängig davon, ob die Erkrankung nun mit ADS zu tun hat oder nicht.

Mein Sohn ist zwar selten krank und Paracetamol kaufe ich eh schon immer selbst, weil das relativ billig ist. Aber es gibt halt auch andere Sachen, die man frei in der Apotheke kaufen könnte, die aber ziemlich teuer sind. Für den Bedarfsfall wollte ich halt abgesichert sein.

Gruss Gaby
 

David

Armer Irrer! *g*
Ich denke die gesetzliche Regelung zieht eher darauf ab, dass bei Krankheiten, die eventuell im Zusammenhang mit einer Entwicklungsstörung stehen eben die Medikamente umsonst sind. (So interpretiere ich die Aussage der Krankenkasse.) Diese Regelung soll kein Freibrief für kostenlose Medikamente in allen Lebenslagen deines Sohnes sein oder zur Aufstockung deiner Hausapotheke dienen.

Ich kann den Arzt da durchaus verstehen, wenn er zu dir sagt das die oder die Erkrankung nicht im Zusammenhang mit ADHS steht und er deswegen das Medikament nicht auf das Rezept schreibt, denn vermutlich würde ich als Arzt genau so handeln. Letztendlich könnte es nämlich durchaus sein, dass der Arzt die Kosten vor der Krankenkasse begründen muss und dann hat er ein Problem...

Sieh das mal nicht so eng, ich denke nicht dass der Arzt dir schaden wollte.
Zwecks Absicherung:
Paracetamol kostet in Form von ben-u-ron Saft ca. 3,5 € und in Form von ben-u-ron Zäpfchen knapp 2 €. Noch ein bisschen Med. Kohle und Mucosolvan für je 3 € dazu und deine Hausapotheke ist für knapp über 10 € schon besser ausgerüstet als die meisten! ;)

Gruß
David
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Original von David
Ich denke die gesetzliche Regelung zieht eher darauf ab, dass bei Krankheiten, die eventuell im Zusammenhang mit einer Entwicklungsstörung stehen eben die Medikamente umsonst sind. (So interpretiere ich die Aussage der Krankenkasse.) [/i]

Da hast Du glaub ich falsch interpretiert. Lies dir die Aussage der KK noch mal genau durch. Da steht:
Für Ihren Sohn besteht somit für alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente die Möglichkeit einer Verordnung durch den behandelnden Arzt.
Somit darf der Arzt für ältere ADSler die nichtverschreibungspflichtigen Medis aufschreiben.

Diese Regelung soll kein Freibrief für kostenlose Medikamente in allen Lebenslagen deines Sohnes sein oder zur Aufstockung deiner Hausapotheke dienen.
Es geht mir nicht um Aufstockung meiner Hausapotheke (die ist sehr gut ausgestattet ;-) ), sondern darum, daß mein Sohn, weil er in die Ausnahmeregelung "Entwicklungstörung" reinfällt, weiterhin die Medis bekommen kann, die er auch vor dem 01.01.04 bekam.

Ich kann den Arzt da durchaus verstehen, wenn er zu dir sagt das die oder die Erkrankung nicht im Zusammenhang mit ADHS steht und er deswegen das Medikament nicht auf das Rezept schreibt, denn vermutlich würde ich als Arzt genau so handeln. Letztendlich könnte es nämlich durchaus sein, dass der Arzt die Kosten vor der Krankenkasse begründen muss und dann hat er ein Problem...

Es reicht, wenn auf dem Kassenrezept draufsteht, das er an ADHS (Entwicklungsstörung) leidet. Weis ich von einer Mutter, deren 14jähriger geistig behinderter Sohn vor Kurzem ein Rezept bekam.

Ich wollte hier aber keine Diskussion in Gang bringen, sondern lediglich informieren, was ich von der Krankenkasse geschrieben bekam. Nämlich das ADS zur Entwicklungstörung zählt und somit in die Ausnahmeregelung des § 34 Abs. 1 SGB V reinfällt.

Gruss Gaby
 

David

Armer Irrer! *g*
Original von ladygabriele
Da hast Du glaub ich falsch interpretiert. Lies dir die Aussage der KK noch mal genau durch. Da steht:
Für Ihren Sohn besteht somit für alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente die Möglichkeit einer Verordnung durch den behandelnden Arzt.
Somit darf der Arzt für ältere ADSler die nichtverschreibungspflichtigen Medis aufschreiben.

Ja, hab ich gemacht, dabei fiel mir vor allem dieser Satz hier auf:
Durch den Gesetzgeber wurde bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes bewusst keine Eingrenzung vorgenommen, da keine eindeutige Abgrenzung vorgenommen werden kann, welche Medikamente in direktem Zusammenhang mit der jeweiligen Entwicklungsstörung erforderlich sind.

Und genau diesen Absatz sehe ich so, wie ich es geschrieben habe. Solange die Medis im Zusammenhang mit (in deinem Fall) ADHS stehen gibt es die umsonst. Ist kein Zusammenhang da musst du die wie jeder andere auch zahlen.

Ich will auch keine Diskussion provozieren, sondern lediglich darauf hinweisen, wie diese Regelung gedacht ist. Um beim Beispiel Hustensaft zu bleiben... Genau so ist die meiner Meinung nach nicht gedacht. (Wenn es ganz ungünstig kommt, könnte das dann unter anderem als Versicherungsbetrug ausgelegt werden und dann wird’s haarig! :()

Liebe Grüße
David
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo David,

ich noch mal *gg* ;-)

Du hast nur den letzten Teil des Satzes genommen und nicht den Satzanfang berücksichtigt, der ist aber genau der Knackpunkt. Genau, weil man nicht genau sagen kann, welche Medikamente in direktem Zusammenhang mit der Entwicklungsverzögerung stehen, dürfen alle Medis auf Rezept verordnet werden. Man kann es nicht abgrenzen, wann für welche Entwicklungsverzögerung welche Medis benötigt werden. Das geht einfach nicht.

Wer sagt denn, daß der z.B. ein Husten nicht direkte Folge des ADHS ist?? Nimm einen ADSler der z.B. auch im dicksten Winter wegen Unterstimmulation des taktilen Sinnes im T-Shirt draussen herum rennt (soll vorkommen *g*). Er merkt nicht, daß es eigentlich zu kalt dafür ist. Sein Körper ist nun damit beschäftigt die Körpertemperatur zu halten und ist dadurch durchlässig für Bakterien und Viren. Aufgrund dessen bekommt er eine Erkältung.

Wer möchte jetzt entscheiden, ob das jetzt auch jedes andere Kind getroffen hätte oder ob es eine "Nebenwirkung" des ADS-bedingten "nur-imT-shirt-rumrennen" ist? Im ersten Fall würde er laut Deiner Aussage kein Hustensaft bekommen - im zweiten jedoch sehr wohl, weil in Zusammenhang mit der Entwicklungsstörung.

Und genau, weil das niemand sagen kann, wurde keine Eingrenzung vorgenommen.

Gruss Gaby
 

David

Armer Irrer! *g*
Also ich musste eben doch ein wenig schmunzeln, ich finde dein Beispiel klingt so ein bisschen an den Haaren herbei gezogen.
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo David,

das Beispiel ist nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern ich habe Dir meinen Sohn geschildert.

Mein Sohn hat sich tatsächlich ständig Jacke und Pullover ausgezogen, wenn er auf dem Spielplatz war. Selbstverständlich war ich immer hinterher, daß er es nicht macht. In dieser Zeit war er ständig erkältet. Seit ich ihn endlich davon überzeugt habe, daß er im Winter nicht im T-Shirt rumrennen soll, sind seine Infekte fast vollkommen verschwunden. Es kommt ab und zu doch noch vor und prompt hat er kurz darauf wieder eine Bronchitis.

Gruss Gaby
 

David

Armer Irrer! *g*
Und wenn er auf dem Spielplatz in eine Glasscherbe tritt ist das auch eine Folge des ADHS!?

Weißt du, eine Erkältung bekommen auch nicht ADS-Kinder und es gibt da durchaus auch so Spezialisten, die wie dein Sohn mal eben schnell bei minusgraden die Jacke ausziehen.
 
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