ladygabriele
Aktives Mitglied
Hallo,
durch die Gesundheitsreform habe ich meine Krankenkasse gelöchert, da ja seit 01.01.2004 Kinder und Jugendliche ab dem 12. Geburtstag keine nichtverschreibungspflichtigen Medikamente mehr auf Rezept bekommen dürfen (z.B. Hustensaft, Paracetamol etc.) außer sie leiden an einer Entwicklungsstörung. Ich hatte nachgefragt, ob ADHS zu den Entwicklungsstörungen zählt und ob meine Sohn weiterhin ALLE Medikamente auf Rezept bekommt (z.B auch Hustensaft). Hier die Antwort meiner Krankenkasse:
Hinsichtlich der Anfrage bezüglich der Erkrankung Ihres Sohnes können wir Ihnen mitteilen, dass Equasym ein Betäubungsmittel ist, welches daher unter die Verschreibungspflicht fällt. Darüber hinaus ist nach unserer Einschätzung ADHS zu den Entwicklungsstörungen zu zählen.
Bei Kindern die aufgrund einer Entwicklungsstörung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf eine Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel haben, bezieht sich dieser Ausnahmetatbestand auch auf die alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel (z.B. Hustensaft). Durch den Gesetzgeber wurde bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes bewusst keine Eingrenzung vorgenommen, da keine eindeutige Abgrenzung vorgenommen werden kann, welche Medikamente in direktem Zusammenhang mit der jeweiligen Entwicklungsstörung erforderlich sind.
Für Ihren Sohn besteht somit für alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente die Möglichkeit einer Verordnung durch den behandelnden Arzt.
Ich hatte sehr genau nachgefragt, da unser Kinderarzt der Meinung war, das z.B. Husten ja nichts mit ADS zu tun hätte und er das nicht verschreiben dürfte. Da hat er falsch gedacht. Er wird es wohl oder übel aufschreiben müssen, ob er will oder nicht. Wenn er es nicht macht, geh ich mit meinem Sohn zu meinem Hausarzt und da bekommt er es dann mit Sicherheit.
Gruss Gaby
durch die Gesundheitsreform habe ich meine Krankenkasse gelöchert, da ja seit 01.01.2004 Kinder und Jugendliche ab dem 12. Geburtstag keine nichtverschreibungspflichtigen Medikamente mehr auf Rezept bekommen dürfen (z.B. Hustensaft, Paracetamol etc.) außer sie leiden an einer Entwicklungsstörung. Ich hatte nachgefragt, ob ADHS zu den Entwicklungsstörungen zählt und ob meine Sohn weiterhin ALLE Medikamente auf Rezept bekommt (z.B auch Hustensaft). Hier die Antwort meiner Krankenkasse:
Hinsichtlich der Anfrage bezüglich der Erkrankung Ihres Sohnes können wir Ihnen mitteilen, dass Equasym ein Betäubungsmittel ist, welches daher unter die Verschreibungspflicht fällt. Darüber hinaus ist nach unserer Einschätzung ADHS zu den Entwicklungsstörungen zu zählen.
Bei Kindern die aufgrund einer Entwicklungsstörung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf eine Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel haben, bezieht sich dieser Ausnahmetatbestand auch auf die alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel (z.B. Hustensaft). Durch den Gesetzgeber wurde bei Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes bewusst keine Eingrenzung vorgenommen, da keine eindeutige Abgrenzung vorgenommen werden kann, welche Medikamente in direktem Zusammenhang mit der jeweiligen Entwicklungsstörung erforderlich sind.
Für Ihren Sohn besteht somit für alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente die Möglichkeit einer Verordnung durch den behandelnden Arzt.
Ich hatte sehr genau nachgefragt, da unser Kinderarzt der Meinung war, das z.B. Husten ja nichts mit ADS zu tun hätte und er das nicht verschreiben dürfte. Da hat er falsch gedacht. Er wird es wohl oder übel aufschreiben müssen, ob er will oder nicht. Wenn er es nicht macht, geh ich mit meinem Sohn zu meinem Hausarzt und da bekommt er es dann mit Sicherheit.
Gruss Gaby