Habe diese Fragen auch schon in anderen Foren gestellt, aber wahrscheinlich wegen des speziellen Fallens konnten nicht viele dazu beitragen!
Das Scheidungsverfahren läuft nun über ein Jahr, wobei bisher nur das Umgangs- und Besuchsrecht für unsere Kinder (12jähres Mädchen lebt bei Mutter, 16jähriger Junge lebt bei mir) geregelt sind, also die Entscheidung über das Sorgerecht noch aussteht, so daß zur Zeit noch das gemeinsame Sorgerecht gilt!
Das Mitte Oktober 2003 auf Anforderung des Familengerichts erstellte psychologische Gutachten kommt zum Schluß, daß mir das alleinige Sorgerecht für beide Kinder zugesprochen werden soll, allerdings soll unsere Tochter wegen der starken Mutterbindung bei der Mutter wohnen bleiben.
Zunächst war ich dagegen, weil die Mutter sich vorher allen Alkoholtherapien verschlossen hat und ich das Kind weiterhin permanent gefährdet sah (Alkoholfahrten gemeinsam mit dem Kind, Kind wurde eine Woche lang vor den Ferien alleine gelassen, Suizidversuche der Mutter etc.!).
Jetzt ist die Mutter aber seit Anfang des Jahres nach verschiedenen stationären Krankenhausaufenthaltes zur Regernierung ihres gesundheitlichen Zustandes (eine Alkoholtherapie steht noch aus!) scheinbar trocken und den ebenfalls alkoholkranken Freund scheint sie nur noch außerhalb der Kinder zu treffen!
Meine (Noch)Frau und auch die Kinder möchten gerne das gemeinsame Sorgerecht. Den Kindern zuliebe wäre ich dazu bereit, aber ich habe immer die Befürchtung, daß die Mutter rückfällig werden könnte (die Rückfallquoten liegen bei Alkoholikern über 50 %). Die Kleine hatte auch immer in der Vergangenheit versucht alles negative der Mutter zu vertuschen, so daß ich die Rückfälle wenn dann höchstens erst bei besonders krassen Vorfällen erfahren würde und dann könnte es vielleicht schon für meine Tochter zu spät sein bzw. ich hätte mit dem gemeinsamen Sorgerecht kaum was bei meiner Tochter zu melden, weil sie nicht bei mir lebt!
Die Verfahrenspflegerin für die Kinder hatte den Amtsrichter auf Wunsch der Kinder ebenfalls um das gemeinsame Sorgerecht gebeten und der hat bis heute eine Entscheidung hinausgezögert und jetzt scheint er für länger ernsthaft erkrankt zu sein, so daß ich in nächster Zeit keine Entscheidung zu erwarten ist.
Was meint Ihr im Forum dazu, soll ich dem gemeinsamen Sorgerecht für meine Tochter ohne irgendwelche Vorbehalte zustimmen?
Was ist praktikabel? Gibt es die Möglichkeit eines richterlichen Vorbehaltsvermerks, z.B. "gemeinsames Sorgerecht nur solange die Mutter trocken ist" (letzter Vorschlag der Mutter) oder (mein letzter Vorschlag: vorläufiges alleiniges Sorgerecht für mich bis absehbar ist, ob langfristige Therapien wirklich den gewünschten Erfolg haben)?
Danke für Eure Antworten!
Rainer
Das Scheidungsverfahren läuft nun über ein Jahr, wobei bisher nur das Umgangs- und Besuchsrecht für unsere Kinder (12jähres Mädchen lebt bei Mutter, 16jähriger Junge lebt bei mir) geregelt sind, also die Entscheidung über das Sorgerecht noch aussteht, so daß zur Zeit noch das gemeinsame Sorgerecht gilt!
Das Mitte Oktober 2003 auf Anforderung des Familengerichts erstellte psychologische Gutachten kommt zum Schluß, daß mir das alleinige Sorgerecht für beide Kinder zugesprochen werden soll, allerdings soll unsere Tochter wegen der starken Mutterbindung bei der Mutter wohnen bleiben.
Zunächst war ich dagegen, weil die Mutter sich vorher allen Alkoholtherapien verschlossen hat und ich das Kind weiterhin permanent gefährdet sah (Alkoholfahrten gemeinsam mit dem Kind, Kind wurde eine Woche lang vor den Ferien alleine gelassen, Suizidversuche der Mutter etc.!).
Jetzt ist die Mutter aber seit Anfang des Jahres nach verschiedenen stationären Krankenhausaufenthaltes zur Regernierung ihres gesundheitlichen Zustandes (eine Alkoholtherapie steht noch aus!) scheinbar trocken und den ebenfalls alkoholkranken Freund scheint sie nur noch außerhalb der Kinder zu treffen!
Meine (Noch)Frau und auch die Kinder möchten gerne das gemeinsame Sorgerecht. Den Kindern zuliebe wäre ich dazu bereit, aber ich habe immer die Befürchtung, daß die Mutter rückfällig werden könnte (die Rückfallquoten liegen bei Alkoholikern über 50 %). Die Kleine hatte auch immer in der Vergangenheit versucht alles negative der Mutter zu vertuschen, so daß ich die Rückfälle wenn dann höchstens erst bei besonders krassen Vorfällen erfahren würde und dann könnte es vielleicht schon für meine Tochter zu spät sein bzw. ich hätte mit dem gemeinsamen Sorgerecht kaum was bei meiner Tochter zu melden, weil sie nicht bei mir lebt!
Die Verfahrenspflegerin für die Kinder hatte den Amtsrichter auf Wunsch der Kinder ebenfalls um das gemeinsame Sorgerecht gebeten und der hat bis heute eine Entscheidung hinausgezögert und jetzt scheint er für länger ernsthaft erkrankt zu sein, so daß ich in nächster Zeit keine Entscheidung zu erwarten ist.
Was meint Ihr im Forum dazu, soll ich dem gemeinsamen Sorgerecht für meine Tochter ohne irgendwelche Vorbehalte zustimmen?
Was ist praktikabel? Gibt es die Möglichkeit eines richterlichen Vorbehaltsvermerks, z.B. "gemeinsames Sorgerecht nur solange die Mutter trocken ist" (letzter Vorschlag der Mutter) oder (mein letzter Vorschlag: vorläufiges alleiniges Sorgerecht für mich bis absehbar ist, ob langfristige Therapien wirklich den gewünschten Erfolg haben)?
Danke für Eure Antworten!
Rainer