alleiniges Sorgerecht sinnvoll?

rainerg

Neues Mitglied
Habe diese Fragen auch schon in anderen Foren gestellt, aber wahrscheinlich wegen des speziellen Fallens konnten nicht viele dazu beitragen!

Das Scheidungsverfahren läuft nun über ein Jahr, wobei bisher nur das Umgangs- und Besuchsrecht für unsere Kinder (12jähres Mädchen lebt bei Mutter, 16jähriger Junge lebt bei mir) geregelt sind, also die Entscheidung über das Sorgerecht noch aussteht, so daß zur Zeit noch das gemeinsame Sorgerecht gilt!

Das Mitte Oktober 2003 auf Anforderung des Familengerichts erstellte psychologische Gutachten kommt zum Schluß, daß mir das alleinige Sorgerecht für beide Kinder zugesprochen werden soll, allerdings soll unsere Tochter wegen der starken Mutterbindung bei der Mutter wohnen bleiben.
Zunächst war ich dagegen, weil die Mutter sich vorher allen Alkoholtherapien verschlossen hat und ich das Kind weiterhin permanent gefährdet sah (Alkoholfahrten gemeinsam mit dem Kind, Kind wurde eine Woche lang vor den Ferien alleine gelassen, Suizidversuche der Mutter etc.!).
Jetzt ist die Mutter aber seit Anfang des Jahres nach verschiedenen stationären Krankenhausaufenthaltes zur Regernierung ihres gesundheitlichen Zustandes (eine Alkoholtherapie steht noch aus!) scheinbar trocken und den ebenfalls alkoholkranken Freund scheint sie nur noch außerhalb der Kinder zu treffen!

Meine (Noch)Frau und auch die Kinder möchten gerne das gemeinsame Sorgerecht. Den Kindern zuliebe wäre ich dazu bereit, aber ich habe immer die Befürchtung, daß die Mutter rückfällig werden könnte (die Rückfallquoten liegen bei Alkoholikern über 50 %). Die Kleine hatte auch immer in der Vergangenheit versucht alles negative der Mutter zu vertuschen, so daß ich die Rückfälle wenn dann höchstens erst bei besonders krassen Vorfällen erfahren würde und dann könnte es vielleicht schon für meine Tochter zu spät sein bzw. ich hätte mit dem gemeinsamen Sorgerecht kaum was bei meiner Tochter zu melden, weil sie nicht bei mir lebt!

Die Verfahrenspflegerin für die Kinder hatte den Amtsrichter auf Wunsch der Kinder ebenfalls um das gemeinsame Sorgerecht gebeten und der hat bis heute eine Entscheidung hinausgezögert und jetzt scheint er für länger ernsthaft erkrankt zu sein, so daß ich in nächster Zeit keine Entscheidung zu erwarten ist.

Was meint Ihr im Forum dazu, soll ich dem gemeinsamen Sorgerecht für meine Tochter ohne irgendwelche Vorbehalte zustimmen?
Was ist praktikabel? Gibt es die Möglichkeit eines richterlichen Vorbehaltsvermerks, z.B. "gemeinsames Sorgerecht nur solange die Mutter trocken ist" (letzter Vorschlag der Mutter) oder (mein letzter Vorschlag: vorläufiges alleiniges Sorgerecht für mich bis absehbar ist, ob langfristige Therapien wirklich den gewünschten Erfolg haben)?

Danke für Eure Antworten!
Rainer
 
P

pingi78

Guest
hallo rainer...


ich würde bei eurer situation wahrscheinlich den letzten vorschlag der mutter begrüßen.
unter vorbehalt spricht nichts gegen ein gemeinsames sorgerecht, ist es ihr aber ersteinmal entzogen bekommt sies nur sehr schwer zurück.
vielleicht schafft sies ja wirklich trocken zu werden und zu bleiben. zum wohl der kinder wäre es sicher wenn ihr versucht euch so friedlich wie möglich zu einigen und eine lösung zu finden mit der alle leben können.

übrigends machen richer das öfter, dass sie auflagen an ihre urteile heften die erfüllt werden müssen. ging dem vater meiner tochter (ähnliche situation) nicht anders.

und wenn deine noch-ehefrau es nicht schafft ihr leben zu ordnen kannst du immernoch alleiniges sorgerecht bekommen. da wird dann auch der richter dir nicht im weg stehen.

alles gute euch allen und viel glück für die zukunft.
 

rainerg

Neues Mitglied
Danke, aber ....

Hi Pingi,

danke für Deine Antwort!

Den Vorschlag der Mutter habe ich auch so an das Gericht, der Verfahrenspflegerin und der zuständigen Sozialarbeiterin des Jugendamtes weitergereicht, obwohl bei diesem Vorschlag ungeklärt ist, wie ein Rückfall nachgewiesen werden kann, da "Drogenscreening", Blutalkoholkonzentrationgeräte oder ähnliches gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen. Erst wenn ich selber einen besonders krassen Fall mit Einweisung ins Krankenhaus mitkriegen würde, dann hätte ich die Chance dies nachzuweisen.
Die Kleine wird bei einem Rückfall bestimmt wieder dicht halten um ihre Mutter zu schützen!

Mein Anwalt hat aber duchblicken lassen, daß es beim Sorgerecht keine Auflagen geben soll. Also wird entweder das alleinige auf ein Elternteil oder das beiderseitige Sorgerecht auf die Elternteile übertragen. Selbst ein vorläufiges Sorgerecht bis Ablauf einer bestimmten Frist soll nicht möglich sein.

Damit bliebe als Alternative zum alleinigen Sorgerecht nur noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dessen Übertragung auf mich der Psychologe ausdrücklich ausgeschlossen hat. Die Übertragung auf das Jugendamt oder z.B. auf den Kinderschutzbund (die Verfahrenspflegerin ist von dort, sie hat die Funktion allerdings nur bis zur Entscheidung über das Sorgerecht).
Nach meinen bisherigen Erfahrungen in der Vergangenheit lassen die aber "zum Wohl der Kinder" so gut wie alles der Mutter ohne nennenswerten Widerstand durch, so daß selbst bei nachgewiesener Gefährdung meiner 12jährigen Tochter von denen nicht viel zu erwarten ist. Sollte es meine Tochter z.B. während eines erneuten Suizid-Versuchs oder einer Alkoholfahrt ebenfalls "erwischen", dann werden alle Betroffenen der Behörde und Gerichte eine Mitschuld natürlich weit von sich weisen, aber eine Bestrafung der Entscheidungsträger würde mir i.d.F. überhaupt nicht helfen!

Bin weiterhin unschlüssig, was mein Anwalt in meinem Namen beantragen soll!
Mein Anwalt ist als Familienvater auf jeden Fall für die Übertragung des alleinigen Sorgerechtes auf mich, aber wie reagiert die Mutter dann?

Gruß Rainer
 
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