brauche Rat -  alleiniges Sorgerecht

detroitcity

Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben,

ich hätt da mal ne Frage, bin ziemlich verwirrt und hoffe, das mir jemand schnell helfen kann. Zunächst schilder ich auch einmal meine Lage und die Vorgeschichte dazu.

Ich bin 27 Jahre alt, deutscher Staatsbürger und bin zur Zeit verheiratet und habe 2 Kinder, meine Frau kommt aus Indien. Seit einiger Zeit haben wir richtig viel Stress und sie denkt an eine Scheidung. Ich habe gelesen, dass bei ehelichen Kinder, dass auch nach einer Scheidung das Sorgerecht beide Elternteile erhalten. Meine Frage lautet jetzt:

a. Wo werden meine kleinen (ebenfalls deutsche Staatsbürger) dann wohnen, bei mir oder ihr ?

b. Wer entscheidet das und nach welchen Kriterien?
und c. Werden Mütter allgemein für das alleinige Sorgerecht bevorzugt ?

Ich bedanke mich schon im Vorraus
 

face-off

Namhaftes Mitglied
Hallo detroitcity!
Fühl dich erstmal gdrückt wegen deiner Sorgen und Probleme :maldrueck

Das gemeinsame Sorgerecht habt ihr nach einer Scheidung auf jeden FAll,das ist das gängige Recht in Deutschland zum Wohle des Kindes.
Es sei denn,es gibt einen Grund, zB dass ein Elternteil Gewalt gegen die Kinder ausübt oder aus bestimmten Gründen (zb psychische) nicht in der Lage ist,dass Sorgerecht auszuüben.
Dies entscheidet aber nur ein Anwalt.
Es ist überhaupt nicht einfach,dass alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Wohnen tun die Kinder in der Regel bei der Mutter, aber auch das sollte gemeinsam besprochen werden. Wer kann sich am besten drum kümmern? Väter sind ja in der Regel ganztags berufstätig,da macht es nur Sinn,wenn eine Haushaltshilfe oder Nanny zur Unterstützung da ist (zumindest bis zu einem gewissen Alter der Kinder).
Auch das wird vor Gericht geregelt.

Wenn du Angst hast,dass deine Frau mit den Kindern nach der Scheidung unvermittelt abhaut, dann solltest du versuchen,das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.
Wer das hat, bestimmt,wo die Kinder sich aufhalten oder wohnen.

Ich gebe dir den guten Rat, nimm dir einen Familienrechtler zur Unterstützung,um auf der sicheren Seite zu sein!

LG face-off
 

detroitcity

Neues Mitglied
Danke das du so schnell geantwortet hast.

Wie ist das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann ich das auch ohne ihr beantragen, denn ich glaube nicht, dass wenn ich ihre Erlaubnis brauche diese jetzt von ihr bekomme. Wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es auch ohne ihre Einwilligung, d.h. ja dann, das sie bei mir bleiben dürfen bis das Gericht eine Entscheidung fällt, oder?

Wieso hat das mit meiner Arbeit zu tun, ich meine die Mutter muss ja auch arbeiten gehen, wenn wir geschieden sind, oder muss ich für die Kinder sorgen auch wenn sie bei ihr wohnen ?

Danke, danke
 

Elly

Neues Mitglied
Hallo Detroitcity,

über das Sorgerecht entscheidet nicht der Anwalt, sondern das Gesetz und im Fall der Scheidung etc. pp. das Gericht.

Da gibt es natürlich diesen und jeden Fall und solche, wo die Kinder sogar bei beiden Eltern sind.

Der Kindesunterhalt hängt davon ab, bei wem die Kinder hauptsächlich sind. Hier kann Dir kein Forum helfen, sondern nur ein Anwalt.
Jeder Fall ist individuell!

Sofern eine Scheidung bevorsteht benötigst Du ohnehin einen Anwalt. Idealerweise kann man sich den teilen (1 Anwalt für Deine Frau und Dich spart Kosten). Die Kosten sind abhängig vom Streitwert. Habt Ihr eine Immobilie wird es etwas teurer.

Wichtig ist eine Lösung zu finden, die für alle, vor allem die Kinder, am besten ist.

Ich bin mir sicher, Du machst das schon! Klar, jetzt bist Du ziemlich aufgeregt.
Das ist völlig normal, niemand kann Dir die Kinder wegnehmen.

Konzentriere Deine Energie darauf Dich effektiv professionell beraten zu lassen! (z.B. auch Caritas) Mach Nägel mit Köpfen, lass Dich nicht erpressen!

LG ELLY
 

face-off

Namhaftes Mitglied
Entschuldigung, ich meinte natürlich auch den Richter,der vor Gericht entscheidet,nicht den Anwalt,hab mich versprochen/verschrieben,sorry!

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kannst du auch alleine beantragen mit Hilfe eines Anwaltes.

Wenn die Kinder durchweg bei der Mutter leben, mußt du auch Unterhalt für sie bezahlen,das ist einkommensabhängig und die Höhe ist in der Düsseldorfer Tabelle nachzulesen. Gib die einfach in Google ein,dann hast du schon mal einen Anhaltspunkt,was auf dich zukommt.

Wenn die Kinder so klein sind,dass sie noch nicht in Kindergärten oder Schulen gehen und die Mutter deswegen nicht arbeiten kann,mußt du auch für eine nichtarbeitende Exehefrau Unterhalt zahlen.

Behalte die Ruhe und lass dich professionell beraten!

LG face-off
 

detroitcity

Neues Mitglied
Aber ich verstehe nicht, wenn ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, dann wohnen sie doch bei mir die Kinder wieso muss ich dann noch für die Mutter zahlen ???
 

Schiffchen

Namhaftes Mitglied
Ein Aufenthaltsbestimmungsrecht heißt nicht automatisch auch, dass die Kinder bei Dir leben, sondern dass Du bestimmen kannst, wo sie leben. Nicht mit wem - das entscheidet das Gericht - aber wo - also den Ort... Und wenn sie nun in Deutschland bei der Mutter leben und die Kinder ein bestimmtes Alter noch nicht überschritten haben, dann musst Du der Mutter auch den Unterhalt zahlen.

Und ich meine auch, dass auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt wird bei einer Scheidung - also sowohl Vater als auch Mutter müssen zusammen zum Wohle des Kiindes entscheiden. Ich kenn aber auch den Fall, dass die Mutter, ohne den Vater zu fragen, mit dem Kind von einem Ende Deutschlands zum anderen gezogen ist... Und nun wird das auch nicht mehr geändert, denn nun geht das Kind dort in die Schule!

Ich denke, Du solltest dringend versuchen, mit Deiner Frau so auseinander zu kommen, dass es den Kindern gut geht. Am besten wär es natürlich, wenn Ihr zwei Euch wieder zusammenrauft - auch da gibt es ganz viele Möglichkeiten der Hilfe, wie z.B. eine Paartherapie...

Ich drück Euch die Daumen, dass Ihr eine Lösung zum Wohle der Kinder findet! :druecker
 

detroitcity

Neues Mitglied
ja vielen dank euch allen, ich guck mal wie es jetzt in den nächsten Tagen läuft wenn ich fragen habe, dann schau ich wieder vorbei. DANKE SCHÖN
 
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