brauche Rat -  alleiniges Sorgerecht

hermesmen

Neues Mitglied
Hallo,
bin neu und habe grosse Sorgen !
Meine Frau ist im Mai mit meinen beiden Kindern (31/2 und 71/2) ausgezogen, als ich nicht zu Hause war.Sie ist unter Angabe von erfundenen Gründen ins FRAUENHAUS gegangen.Fünf Wochen wusste ich nicht wo meine Kinder geschweige denn meine Frau waren. Anfang Juni gab es die erste Gerichtsverhandlung in der es um das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht ging.... meine Frau wollte beides füer sich haben. Der Richter sah jedoch keinerlei Veranlassung dem zuzustimmen. Ich sehe seitdem meine Kinder jedes Wochenende. Meine Frau gab an ich wäre gewalttätig, da sie dies aber in keinerlei Weise belegen konnte blieb das Sorgerecht bei uns beiden. Seitdem ist zwischen meiner Frau und mir keinerlei Kommunikation mehr möglich, wir müssen nur nachdem ich die Kinder am Wochenende hatte telefonieren und über die Kinder reden. Ich versuche den Kontakt zu meinen Kindern nicht zu verlieren aber meine Frau versucht den Kontakt wo sie nur kann zu unterbinden. Mein Sohn will mich abends anrufen und sie sagt dann es wäre zu spät oder das geht heute nicht. Ich sehe das es meinen Kindern sehr schlecht geht und das tut sehr weh.Mein Sohn der jetzt 7 1/2 IST MÖCHTE LIEBER BEI MIR WOHNEN ALS BEI SEINER Mutter.Kann mein Sohn schon selber entscheiden bei wem er leben möchte ?
Ich frage mich ob ich das alleinige Sorgerecht beantragen soll und ob eine Chance besteht es zu bekommen da ich berufstätig bin und mein Sohn ja auch nach der Schule betreut werden muss. Meine Frau ist seit ca. 10 Jahren in therapeutischer Behandlung aufgrund von Erlebnissen in ihrer Kindheit und der Richter meinte sie wäre übertherapiert. Seitdem sie zur Biff e.V. geht ( Beratung für Frauen die in ihrer Kindheit mißbraucht wurden) ist es mit unserer Ehe bergab gegangen ( 17 Jahre zusammen, 15 Jahre verheiratet).
Hat vielleicht jemand einen Rat für mich was ich tun sollte ???

Gruß
Frank
 

Schnuffi011

Namhaftes Mitglied
Guten Morgen Frank

Den richtigen Tip kann ich Dir glaube ich nicht geben.

Mein Schwiegersohn hat seinen Sohn nach fast 4 Jahren Kampf bekommen.
Da war es aber der Fall das der neue Partner seiner Exfrau gewalttätig ist und im Metadonprogramm steht.

Ich würde es vom Gefühl her auf jeden Fall versuchen die Kiddys zu bekommen.
Du musst nur dann die Möglichkeit haben das eine Betreuung für das Kind (oder Kinder) vorhanden ist.

Ach ist immer echt schwer den richtige´n Tip zu geben.

Du musst es einfach versuchen. Kenne halt schon einige Väter die ihre Kinder bei sich haben.

Erkundige dich vielleicht auch beim Jugendamt und frage nach.
Teile ihnen deine Bedenken mit die du hast.
Drücke Dir den Daumen.

Lg Roswitha
 

Jaqueline

kleiner Grisu
Hallo ,

hört sich ganz schwierig an da ihr ja beide das sorgerecht bekommen habt würde ich zum Jugendamt gehen und dort mit ihnen reden , und es erzählen , aber ich würde nicht mit der Tür ins Haus fallen , weil die sind da bischen sturr .
ich würde einfach sagen das es Probleme gibt , wenn dein sohn Sehnsucht nach dir hatt , und mit dir telefonieren will und ob sie diesem nachgehen können , und das es dir wichtig ist das dein Sohn wann immer es ist die möglichkeit hatt mit dir kontakt zu haben , und das dein sohn dir das erzählt hat das er dir nicht anrufen darf , und das er den wunsch geäusert hatt zu dir zu wollen , aber ganz deutlich sagen das du deiner ex nicht die kinder nehmen willst sondern nur ob sie diesem nachgehen können und vieleicht vermitteln können , so hast du gute chancen wenn dein sohn wirklich zu dir will und der Wunsch bei ihm bestehen bleibt das er dann zu dir darf , nach einer scheidung sind kinder oft hin ind her gerissen weil du bist ja nicht mehr da
Meiner wollte auch zum Papa und ich habe das jugendamt Eingeschaltet, weil ich wollte das sein Vater ihn dann immer holt und er dort hin kann wenn es ihm danach ist , und nicht nur alle drei Wochen mal am Wochenende , und jetzt geht er jedes Wochenende auch mal unter der woche und in den Ferien also immer wenn sein Papa für ihn zeit hat und das machen die auch ganz alleine unter sich aus , also er sagt ihm auch selber wenn er keine Zeit hat und warum , den dann kann ich nicht der Buhmann sein .

Ich glaube kinder dürfen erst ab 10 Jahren entscheiden und das wird nur zum teil gewichtet und sie werden von einer Psychologin die das gericht bestimmt über eine längere Zeit überprüft und befragt da kinder oft die Meinung ändern
weil bei dir hat er ja im moment kein alltag sondern wenn du kommst hast du immer zeit . seh das mal so ; es könnte dann wenn er bei dir lebt und deine Frau ihn holt wieder anderst sein und er will dann wieder zur Mutter .

Also ich würde es mit vorsicht Behandeln und vortragen beim Jugendamt ob die vermitteln können , und dann wird mit der zeit ja rauskommen was dahintersteckt !! und wenn er dann zu dir will ,wird das Jugendamt auch die Schritte in die Wege leiten. bei mir wars auf jedenfall nur die sehnsucht weil der Papa nicht mehr jeden Tag da war , und am Wochenende so verwöhnt wurde und er die volle Aufmerksamkeit hatte und auch nie Gescholten wurde
also ich hoffe das hilft dir weiter und wünsch dir das es bei dir und deinem sohn so gut wird wie bei uns ,mein mann und ich arbeiten auf jedenfall für das kind miteinander und das klappt super.


Bis bald meld dich wie es ausging !


Jaqueline :sonne
 
M

Mauzi1970

Guest
Hallo,
die Sache scheint bei dir ziemlich kompliziert. Gut ist, dass das Gericht die Geschichten deiner Ex (samt Frauenhaus) nicht bewertet hat, denn es gibt Fälle, in denen Vater unverschuldet in diese Schublade gesteckt werden.
Gundsätzlich habt ihr also beide das Sorgerecht und keiner das Aufenthaltsbestimmungsrecht, ist das richtig? Bei gemeinsamen Sorgerecht kann auch das Aufenthaltsbestimmunsrecht einem Elterteil zugesprochen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, habt ihr theroretisch beide die gleichen Rechte.
Wenn du ernsthaft erwägst, deinen Sohn zu dir zu nehmen, stellen sich mehrere Fragen: Nach der Schule muß eine Betreuung vorhanden sein, gibt es in deinem Wohngebiet eine Hort- bzw. Hausaufgabenbetreuung. Außerdem mußt du bedenken, dass du eventuell die Geschwister auseinander nehmen müsstest. Wie soll in dem Fall der Kontakt zwischen den Geschwistern aussehen (z.B. ein WE beide bei dir, ein Wochenende beide bei der Mutter), wie stark ist die Bindung zwischen den Geschwistern. Wie sieht es mit dem kleineren Kind aus, würde es auch zu dir wollen? Dieses "zu dir wollen" darf kein augenblicklicher Wunsch sein, vielleicht nur, weil die Kinder bei dir mehr dürfen oder weil sie es cool finden würden bei dir zu leben oder weil sie meinen, du wärst sonst alleine. Sie müssen wirklich von Herzen wollen und dieser Wunsch muß auch für die Erwachsenen nachvollziehbar sein. Also zum Beispiel Vernachlässigung in der Pflege und Erziehung durch die Mutter, eventuelle harte Erziehung mit Schlägen oder nicht nachvollziehbaren Strafen, Abhängigkeiten der Mutter (Alkohol, Drogen), wechselnde Beziehungen mit event. gewalttätigen Partnern, aber auch seelische Beeinträchtigungen, weil das Kind ein echtes Papa-Kind ist usw. Als nächstes die Frage, ob die Kinder durch einen Wechsel zu dir aus ihrem nun gewohnten Umfeld herausgerissen werden würden (Schule, Freunde, Vereine usw). Oder ist deine Ex in ein anderes Umfeld gezogen und das feste Umfeld war eigentlich in der Nähe deiner Wohnung, dann ist aber wieder die Frage, wie lange die Mutter schon in der neuen Umgebung lebt. Man spricht bereits nach 1-2 Jahren von einem neuen festen Wohnumfeld, bei kleinen Kindern eher, bei größeren eher 2 Jahre.
Wenn du das alles für dich (und bitte ganz ehrlich) geklärt hast, dann geh zum JA und trage deine Gedanken vor, laß dich dort nicht abbringen und vor allem, lästere nicht über die Mutter, alles muß objektiv und nur im Interesse der Kinder begründet sein, ansonsten hast du keine Chance. Dann suchst du dir einen Fachanwalt für Familienrecht, hier such dir einen wirklich guten und sei trotzdem immer auf der Hut, denn wenn deine Ex sich auch einen Anwalt nimmt und die beiden sich kennen, dann wird auch gern mal hinter den Kulissen "vorverhandelt". Für den Anwalt und die gerichtlichen Kosten kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen. Stelle dann einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes unter Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechtes. Das alleinige Sorgerecht wirst du sicher nicht sofort kriegen, außerdem macht es sich besser, der Mutter noch die "Rechte" zu lassen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist eine Art kleines SR, du bestimmst, wo die Kinder leben und entscheidest über alles wichtige im täglichen Ablauf, nur bei der Schulwahl, bei religiösen Entscheidungen oder z.B. geplanten OPs seit ihr beide gefragt. Wenn der Antrag bei Gericht ist, wird das Gericht ein kinderpsychologisches Gutachten einholen. Hier werden die Kinder mal in deinem Haushalt an den Besuchstagen, mal im Haushalt der Mutter oder auch mal in den Räumen des Psaychologen befragt. Impfen seitens der Mutter hat da wenig zweck, denn vieles wird anhand psychologischer Spielchen getestet, da kann die Mutter vorher noch so oft mit dem Kind geübt haben, was es sagen soll. Mach dir da also keine Sorgen. Da beide Kinder noch ziemlich klein sind, wird es ohne Gutachten nicht gehen, erst in einem Alter ab 12 bekommt die Meinung des Kindes Gewicht.
Übrigens, die Kinder meines Mannes waren bei Antragstellung 4 und 6 Jahre alt und leben nun seit über 5 Jahren bei uns, es ist also zu schaffen.
Also dann
Mauzi1970
:bye:
 

hermesmen

Neues Mitglied
Ganz schön schwierig !

Vielen Dank für die Ratschläge die ich von Euch bekommen habe.
Ich will noch ein paar Dinge sagen:

Ich habe abgewartet bis meine Frau aus dem Frauenhaus ausgezogen ist und habe mir dann eine Wohnung die nur 300m von der meiner Frau entfernt ist gesucht. Der Grund ist der, das ich so in der unmittelbaren Nähe meiner Kinder und natürlich meiner Frau bin. Ich liebe meine Frau trotz allem was sie mir bisher angetan hat immer noch und wenn sie zurückkommen würde wäre ich der glücklichste Mensch. Zur Zeit sehe ich in meinem Leben wenig Sinn, das einzige was mich aufrecht erhält sind meine Kinder und die Hoffnung das meine Frau wieder zurückkommt.
Ich kenne meine Frau 18 Jahre und ich weiß, das sie einfach nicht mehr sie selbst ist, sie wurde durch die Therapien und ihre Freundinnen dorthin getrieben wo sie jetzt ist und auch ihre Handlungsweise entspricht nicht ihrem wahren ICH. Der Einfluss ihrer Freundinnen ist sehr groß, mehrere dieser sogenannten Freundinnen leben geschieden oder sind andauernd in wechselnden Beziehungen, das solche Frauen keinen positiven Einfluss ausüben ist ja wohl klar.
Leider ist meine Frau so verbohrt das sie seit Mai nicht ein einziges Gespräch unter vier Augen mit mir geführt hat, sie blockt jeglichen Kontakt zu mir ab. Ich denke ihr wurde dies geraten um nicht rückfällig zu werden und zu mir zuzrückzukehren. Ich bin mir sicher,wenn ich mit ihr reden könnte würde alles wieder gut werden.
Meine Kinder bedeuten mir alles und ich habe Angst sie zu verlieren, denn ich merke jetzt schon das meine Frau versucht den Kontakt so gering wie möglich zu halten.
Ich habe mir überlegt meinen Sohn zu mir zu nehmen, er wäre morgens in der Schule und könnte Nachmittags von meiner Mutter betreut werden. Meine Kinder zu trennen wäre nicht das Problem obwohl sie sehr aneinander hängen, habe auch überlegt das mein Sohn bei mir wohnt aber tagsüber von meiner Frau betreut wird und abends wieder zu mir kommt. Da wir so dicht beieinander wohnen wätre es kein Problem dies zu bewerkstelligen.
Ich weiss einfach nicht was das Richtige ist !
Das Jugendamt steht voll auf der Seite meiner Frau und versucht mir nur Steine in den Weg zu legen, daher habe ich kein gutes Gefühl mich an diese Behörde zu wenden.
Meine Anwältin ist sehr kompetent und tut was sie kann, sie sagt, immer ein Schritt nach dem anderen.

Es ist verdammt ungerecht als Vater so behandelt zu werdern. Da werden einem die eigenen Kinder genommen und man kommt sich vor wie ein Fremder, jetzt ist eine schlimme Zeit, morgen ist Nikolaus und ich hole über den Tag meine Kinder... zu Weihnachten darf ich sie nur am 2.Feiertag und den Samstag haben... Heilig Abend sitze ich ALLEINE in meiner neuen Wohnung und werde mir wohl die Augen aus dem Kopf weinen.... tolles Weihnachten, hoffe es geht Euch besser als mir.
Jeden Tag den Weihnachten näher rückt wird es schlimmer, in meinem Job sitze ich den ganzen Tag hinterm Steuer und muss andauernd weinen und frage mich wie es weitergehen soll und womit ich es verdient habe so behandelt zu werden !?

Schönen Nikolaus Euch allen
wünscht
Frank
 
M

mafa

Guest
Lieber Frank,

Du bist nicht der einzige Vater, der Heiligabend allein ist....und das Jugenamt wird nicht umsonst Mütteramt oder Kinderklaubehörde genannt.

Was bleibt, ist Hoffenn... (z.B. auf das untenstehende Model )



Geschrieben von Britt am 07. November 2003 23:50:24:

Wir befinden uns im Jahre 2003 nach Christus. Deutschland ist von Psychologie-unerfahrenen Familienrichtern besetzt.... Ganz Deutschland? Nein!
Ein von unbeugsamen Deutschen bevölkertes Dorf Cochem hört nicht auf, den Eindringlingen Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für die Justiz- Legionäre, die als Besatzung in den befestigten Lagern Schwabenium, Hessenium, Saarlandium und Nordrhein-Westfalium liegen.

Das Asterix-Prinzip von Cochem – eine gar liebliche Insel der Familien-Rechtsprechung in Deutschland. Doch nun zum ernsten Teil:

Die Tätigkeit des Arbeitskreises „Trennung und Scheidung“ in Cochem (Rheinland-Pfalz) eine Vernetzung aller mit diesem Thema befassten Institutionen, wie Jugendamt, Rechtsanwälte, forensische Sachverständige, Beratungsstellen und Gericht im Kreis Cochem führte dazu, dass sich bis 1996 die Zahl der Sorgerechtsentscheidungen, die auch nach der Trennung und Scheidung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht beinhalteten, auf 60 % aller Sorgerechtsentscheidungen anwuchs.

Seit 1998 bewegt sich diese Zahl bei 100%!

Vorteile: keine Beauftragung von forensischen Sachverständigen, sondern Gutachten sind verfahrensbegleitende Maßnahme (Mediation) und nicht Vorgabe für richterliche Entscheidungen. Kostenersparnisse!

keine Inanspruchnahme mehr von weiteren gerichtlichen Instanzen – weniger Arbeit für Oberlandesgerichte, Kostenersparnis für Eltern.

Vereinbarung Richter und Anwalt: Kurzfristige Verfahrenstermine innerhalb von 14 Tagen!!!!

Rechtsanwälte haben sich verpflichtet, keine streitfördernde Strategie zu fahren. Mehrheit der RA des Kreises schloß sich nach heftigen innerrechtsanwaltlichen Diskussionen den Vorgaben an, die anderen zogen später nach, da sie die Vorteile sahen
Keine ellenlange Schriftsätze mit Beschuldigungen, Beschimpfungen und Verunglimpfungen seitens der Rechtsanwälte – nur ein einziger Antrag! Dies rechnet sich auch für Rechtsanwälte, die weniger Arbeit und zufriedene Mandanten haben, die sie weiter empfehlen
Keine Stellungnahmen des JA, dafür aber kurzfristiger Haustermin bei den Betroffenen und Anwesenheit bei der Verhandlung. Richter macht Kindesanhörung mit Jugendamt im kindlichen Umfeld – nämlich zu Hause.

Anwälte vertreten die Rechte der Eltern, der Richter die des Kindes.
Keine Verfahrenspfleger oder Betreutes Besuchsrecht mehr notwendig!!!
Auch Trennungen von den Großeltern werden vermieden.

Ziel: Die Eltern müssen auf der Elternebene ins Gespräch kommen, Konsens ist oberste Pflicht - Eltern müssen dem Richter eine Vereinbarung vorlegen.

In hochstrittigen Fällen, in denen es keine Einigung in der Verhandlung gibt, unterbricht Richter die Verhandlung und sofortiger Beginn der Beratung in der Beratungsstelle. Das Damoklesschwert des Verfahrens schwebt. O-Ton: „Die professionellen Kräfte der Beratungsstellen nehmen SOFORT die Eltern „wie die kleinen Kinder an die Hand“ und begeben sich zur Beratung. Umgehend.

Die Eltern bekommen somit kostenlos eine hoch qualifizierte professionelle Beratung, bis Einigkeit erzielt ist, die die Anwälte dann dem Gericht signalisieren
Die Beratung ist selbstständig und unterliegt nicht der richterlichen Kontrolle
Von 1998 bis 2002 wurde in 96% aller Fälle aus der unfreiwilligen Kooperation eine freiwillige (konsensuale Regelungen). D.h. Verordnete „Therapie“ unter anderem Namen. (tausendfach von Psychologen bestritten - eine verordnete Mediation oder Therapie wäre aussichtslos. Die Ergebnisse von Cochem sprechen GEGEN diese Theorie!!!)

Richter Rudolph O-Ton, was er Eltern schon gesagt hat: „Konsens ist Pflicht! Ihr legt mir euer Kind auf den Richtertisch. Schämt ihr euch nicht?“

Arbeitsweise in Cochem:

In monatlichen Treffen sorgen alle Professionen dafür, dass man sich gegenseitig kennen und schätzen lernt, dabei gibt es keine Behandlung von Einzelfällen, sondern nur Erörterungen der Bedingungen der Zusammenarbeit.

Ziel ist, die Eltern zu befähigen, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.
Sie bieten nur Hilfe dafür, dass die Eltern ihr Problem selbst lösen (lernen), es wird für sie nicht gelöst.

Durch Öffentlichkeitsarbeit und Tagungen wurde erreicht, dass die Eltern die Gemeinsame Sorge wollen und dass sie inzwischen schon gemeinsam vor der Trennung zum Jugendamt kommen, teilweise mit Kind und gezielten Vorstellungen!!

Schweigepflicht: Beratung und Stellungnahmen nach § 50 (die meist nicht nötig ist!) wird von einer Person durchgeführt und die Frage, ob die Daten und Erkenntnisse aus der Beratung bei einer Stellungnahme verwendet werden dürfen, wird schon am Anfang gestellt. Stellungnahmen gibt es nur noch sehr selten, weil die Probleme schon auf der Beratungsebene beim Jugendamt gelöst werden.

Die Anwälte schicken die Eltern zur Beratung und machen ihnen klar, dass dies unumgänglich ist. Das JA hat sich verändert. Es will helfen. Es arbeitet jetzt so, dass die Beratung ankommt. Die kommt jetzt an und wird dadurch befriedigend und effektiv.

Öffentlichkeitsarbeit des Arbeitskreises „Trennung und Scheidung“ - Die gesamte Bevölkerung weiß, dass alle Anwälte eingebunden sind. Es gibt nur noch das Gemeinsame Sorgerecht.

Was kann man tun, diese Erfahrungen zum Standard in der bundesdeutschen Kinder- und Jugendhilfe zu machen?

In Rheinland-Pfalz existiert mittlerweile eine Landeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften Trennung und Scheidung. Ziel: auf die bundesdeutsche Plattform zu bringen, es wird der Versuch unternommen, die Ergebnisse zum Standard zu erheben.

Durch Formulierung von Ausführungsbestimmungen sollen die Standards verbreitet werden. Von 43 Jugendämtern/Gerichten in Rheinland-Pfalz sind schon 27 beteiligt. Tendenz steigend.

Der Arbeitskreis „Trennung und Scheidung“ ist für Hospitationen jederzeit offen, Fach(!) -besucher sind willkommen.

Bundesdeutsche Politiker, Kinderschutzbund-Verbände, Elternverbände usw. usf. sollten auf diese Arbeitsweise aufmerksam gemacht werden und als Standardarbeitsweise in deutschen Gerichtssälen eingerichtet werden. Unseren Kindern zuliebe. Denen somit beide Elternteile erhalten bleiben.
 
Oben