Tanja 1
Aktives Mitglied
Hallo an alle!
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus!
Meine Elternzeit mit dem Großen endet am 24.7. da er da ja drei wird was ja an sich bedeuten würde ich müsste wieder arbeiten gehen. Nun bin ich aber wieder schwanger und die neue Elternzeit bzw. Mutterschutz beginnt dann erst ca. Mitte August.
Nun meine Frage:
Muss ich mich für die Zeit dazwischen arbeitslos melden? Denn an meinen alten Arbeitsplatz wäre ich definitiv nicht mehr zurückgekehrt.
Dazu kommt das ich vor September eh nicht hätte arbeiten gehen können weil der Große wegen den Sommerferien erst ab September in den Kiga geht.
Weiß jemand was ich tun muss wegen der Krankenversicherung usw.?
LG Tanja
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus!
Meine Elternzeit mit dem Großen endet am 24.7. da er da ja drei wird was ja an sich bedeuten würde ich müsste wieder arbeiten gehen. Nun bin ich aber wieder schwanger und die neue Elternzeit bzw. Mutterschutz beginnt dann erst ca. Mitte August.
Nun meine Frage:
Muss ich mich für die Zeit dazwischen arbeitslos melden? Denn an meinen alten Arbeitsplatz wäre ich definitiv nicht mehr zurückgekehrt.
Dazu kommt das ich vor September eh nicht hätte arbeiten gehen können weil der Große wegen den Sommerferien erst ab September in den Kiga geht.
Weiß jemand was ich tun muss wegen der Krankenversicherung usw.?
LG Tanja