Anpassung desa unterhalts bei verm. Einkommen. / Jobwechsel

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ruhrbengel32

Guest
Hallo zusammen :

Also Folgendes: Ich arbeite seit 4 Jahren bei einem IT Unternehmen. In den letzten drei Jahren war ich oft im Aussendienst und hatte viele bezahlte Überstunden und Spesen auf der Gehaltsabrechnung. Das Steuerbrutto war sehr hich und ich hatte Stkl. 3 mit 2 Kids drauf.

Nun haben meine Frau und ich uns im Dezember getrennt. Für letztes Jahr ist also noch Zusammenveranlagung drin. Aber nun kommts.

Da es der Firma momentan nicht so gut geht, werden auf Basis einer Betriebsvereinbarung keine Überstunden für Innendienstler bezahlt, sondern müssen abgefeiert werden. Das heisst ich kann keine Übverstunden mehr machen. Auch die Spesen sind nicht mehr da, weil ich eben nicht mehr verreise. Nuin ist das Unterhalt für Kids und Frau allerdings auf Basis des Steuerbrutto vom letzten Jahr bemessen.

Wenn ich nun für einen neuen Job umziehe, wie wirkt sich das dann auf den Unterhalt aus ??? Wie oft kann man das Unterhalt anpassen lassen ???

Ich habe gehört: Verdient man mehr und die Ex kriegt es spitz wird es schnell angepasst.

Kann mir jemand was dazu sagen ???
 

Erika38

Aktives Mitglied
jaja als eine Ex kann ich nur sagen,sie kriegt es schnell spitz und lässt angleichen :rofl
Aber im ernst:Wenn du weniger verdienst und das Belegen kannst,kannst du logisch angleichen lassen.Genauso wenn deine Ex meint du verdienst mehr kann sie das überprüfen lassen.Es geht schließlich nicht darum dich auszunehmen sondern das du deine finanzielen Verpflichtungen nach kommst.Dafür hast du ja auch Rechte.Deine Ex muß ja auch ihren Beitrag leisten.Ihr könnt euch natürlich auch privat auf eine Summe einigen.Da hat mein Ex es besser,der zahlt halt nicht :wand
 
A

akebono

Guest
erika hat grundsätzlich recht. wenn sich die verhältnisse ändern, kann eine anpassung erfolgen. wichtig ist, dass der unterhaltspflichtige (meist: der vater/ehemann) sein einkommen nicht mutwillig reduzieren darf, sonst wird er möglicherweise so behandelt, als hätte er noch das alte einkommen! also zahlen (bzw. schulden anwachsen lassen) ohne entsprechende einkünfte!
der anpassungswunsch sollte unverzüglich mitgeteilt werden, denn rückwirkend geht's normalerweise nicht. überhaupt haben unterhaltsschuldner, aber auch -gläubiger wechselseitige informationspflichten, denen man unbedingt nachkommen sollte, um seine rechte nicht zu gefährden (beim gläubiger: den anspruch, beim schuldner: einen anpassungsanspruch).
das kann man übrigens durchaus ohne gericht und sogar ohne anwalt machen - aber auf stillschweigen oder auf mündliche (noch schlimmer: telefonische) absprachen sollte man sich nicht verlassen! irgendwann weiß der andere nix mehr davon, und dann wird für monate nachträglich unterhalt verlangt, weil die einvernehmliche anpassung nicht bewiesen werden kann! also nicht am falschen ende sparen!

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Fragen zum Unterhalt!
 
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