Anspruch auf Rente???

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rambo2002

Guest
Hallo Leute

Ich habe mal ne Frage.
Ich bin Vater von 2 Kindern und meine Frau hat mich wegen einem Anderen verlassen.
Wir sind seit fünf Jahren verheiratet. Eine Scheidung möchte sie immoment nicht. Jetzt meine Frage?
Ab wieviel Ehejahren hat meine Frau recht auf einen Teil meiner Rente?
Ich habe gehört das sie anspruch hat aber nicht ab wann.
Vielleicht könnte mir jemand eine Antwort geben.

mfg Jörg
 

Damiana

Aktives Mitglied
Hallo!

Versorgungsausgleich:
Wer entscheidet?
Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich Teil des Scheidungsurteils. Wurde er aus dem Scheidungsverfahren abgetrennt, folgt ein Beschluss über den Versorgungsausgleich. Das Familiengericht entscheidet allein, ob und in welcher Höhe ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger setzen also dessen rechtskräftige Entscheidung um, soweit sie betroffen sind.

Der Versorgungsausgleich ist auf Dauer angelegt. Eine Rücknahme ist nicht möglich. Allerdings kann er abgeändert werden, wenn sich die in den Versorgungsausgleich einbezogenen Ansprüche wesentlich geändert haben. Der Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden. Antragsberechtigt sind neben den früheren Ehegatten, deren Hinterbliebene und auch die betroffenen Versorgungsträger.

Was wird angerechnet?
Für die Rente heißt das: Zwischen den Ehegatten werden alle in der Ehezeit begründeten oder aufrechterhaltenen Rechte oder Anwartschaften auf eine Rente aufgeteilt.

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um:

- Renten oder Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamtenpensionen, also Ruhegehälter oder Versorgungsanwartschaften aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Arbeitsverhältnis
- Betriebsrenten, das heißt Leistungen und Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungseinrichtungen und der berufständischen Versorgungswerke. Dazu zählen auch Altersgeld oder Anwartschaften auf Altersgeld nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte.
- Private Altersversicherungen. Darunter fallen Renten oder Rentenanwartschaften auf Grund eines privaten Versicherungsvertrages

Das Familiengericht erfragt die möglichen Anrechte und holt bei den Versorgungsträgern Auskünfte darüber ein.

Weitere Infos und Beratung unter:
http://www.lva-rheinprovinz.de/rente/

Man muß sich da eben reinfitzen
 
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