Hallo an alle,
erstmal :respekt für dieses Forum. Was ich so bisher gesehen habe gefällt mir super gut.
Jetzt eine Frage, sorry, könnte etwas länger werden, ich hoffe ich bin richtig hier damit.
Also, tief Luft holt:
Ich habe ein nichteheliches Kind. UHV bekomme ich schon lange nicht mehr für ihn. Bis Ende letztes Jahr bezog ich SH und pausch. Wohngeld (SH jedoch nur für mein Kind). Im Sommer letztes Jahr musste ich -Beistandschaft besteht beim Jugendamt- Strafantrag wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen.
Genau zu dem Zeitpunkt wo mein Kind und sein Vater wieder Kontakt langsam zueinander fanden.
Ich weiss das der Vater total hoch verschuldet ist, da is nix zu holen. Er ist auf Arbeitssuche, das weiss ich auch.
Das mal so grob.
Nun meine Frage:
Bin ich verpflichtet dem Jugendamt und nun der Staatsanwaltschaft alles zu erzählen was ich über den Vater weiss? Also z. B. Adressen wo er gemeldet ist oder wohnt?
Es bringt mir keinen Unterhalt fürs Kind (und auch dem Steuerzahler kostet es noch zusätzlich Geld wenn er ins Gefängnis muss wg. Unterhaltspflichtverletzung) und der frisch aufgebaute Kontakt zwischen Vater und Kind ist dann auch wieder futsch.
Hilfe, was kann, muss ich tun?
Bin dermassen verzweifelt.
Danke schon mal für Antworten.
erstmal :respekt für dieses Forum. Was ich so bisher gesehen habe gefällt mir super gut.
Jetzt eine Frage, sorry, könnte etwas länger werden, ich hoffe ich bin richtig hier damit.
Also, tief Luft holt:
Ich habe ein nichteheliches Kind. UHV bekomme ich schon lange nicht mehr für ihn. Bis Ende letztes Jahr bezog ich SH und pausch. Wohngeld (SH jedoch nur für mein Kind). Im Sommer letztes Jahr musste ich -Beistandschaft besteht beim Jugendamt- Strafantrag wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen.
Genau zu dem Zeitpunkt wo mein Kind und sein Vater wieder Kontakt langsam zueinander fanden.
Ich weiss das der Vater total hoch verschuldet ist, da is nix zu holen. Er ist auf Arbeitssuche, das weiss ich auch.
Das mal so grob.
Nun meine Frage:
Bin ich verpflichtet dem Jugendamt und nun der Staatsanwaltschaft alles zu erzählen was ich über den Vater weiss? Also z. B. Adressen wo er gemeldet ist oder wohnt?
Es bringt mir keinen Unterhalt fürs Kind (und auch dem Steuerzahler kostet es noch zusätzlich Geld wenn er ins Gefängnis muss wg. Unterhaltspflichtverletzung) und der frisch aufgebaute Kontakt zwischen Vater und Kind ist dann auch wieder futsch.
Hilfe, was kann, muss ich tun?
Bin dermassen verzweifelt.
Danke schon mal für Antworten.