Arbeiten als schwangere Tagesmutter

F

frigoris

Guest
Hallo

ich hätt da mal ein problem!!
Ich bin Tagesmutter und betreue zur Zeit 4 Kinder zwischen 4-10 Jahren. Darunter mein eigenes Max 4 Jahre. Wir möchten noch ein Baby bekommen,aber ich möchte und ich kann auch nicht auf meinen Verdienst verzichten. Ich würde mir das alles auch zutrauen , da ich in meiner arbeit aufgehe . Es ist mein Traumberuf.
Jetzt weiß ich allerdings nicht wie das Pflegegeld auf das erziehungsgeld angerechnet wird und was ich noch alles beachten muß. Ist unter Euch nicht eine tagesmutter mit ähnlichem Problem oder jemand der sich damit auskennt?

Danke !
Gruß Frigoris
 

Shana

Aktives Mitglied
Soweit ich weis darf dein Mindestverdienst einen bestimmten Satz nicht uebertreffen sonst verlierst du den Zuschuss. Ich muss aber gestehen was so amtliche Sachen betrifft kenn ichmcih garnicht aus, noch dazu habe ich mein erstes Kind hier in den Staaten geboren. Ich arbeite zwar auch als Tagesmutter, allerdings habe ich nur ein Baby neben meinem Sohn hier fuer 12,5 Stunden pro Tag etwas von Montag bis Freitag. Aber Erziehungsgeld gibt es hier sowie so nicht und das was ich fuer das Tagesbaby bekomme bekomm ich so schwarz auf die Hand! Von woher kommen denn die Gelder wie z.B. Erziehungsgeld- da wuerde ich dann nachhaken. Ist das eine Sozialleistung wuerd ich beim Sozialamt nachhaken , wo auch immer das Geld herkommt kannst du auch erfragen wie hoch bzw. wieviel genau du verdienen darst ohne Zuschuesse zu verlieren! Aber ich muss echt gestehen da erwischt mich auf dem linken Fuss mit deiner Frage- ich bin aber sicher dass Dir jemand andres helfen kann!

Achja, ich hab mir erlaubt deinen Beitrag auch noch in zwei andere Foren zu kopieren um mehr Antworten fuer Dich zu bekommen. Es sind die 2 Foren vor meinem hier- Babysitter und Job und Kind! Ich hoffe das war ok so!
 
M

mrsWinterbourne

Guest
Es richtet es sich nach dem Jahreseinkommen des Paares.

In den ersten 6 Lebensmonaten Ihres Kindes bekommen Sie das volle Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro im Monat, wenn sie unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:
30.000 Euro (Paare sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften mit einem Kind)
23.000 Euro (allein Erziehende mit einem Kind)


Ab dem 7. Lebensmonat Ihres Kindes wird das Erziehungsgeld nach Einkommen gestaffelt. Wenn Sie gemäß der Bemessungsgrundlage zu viel verdienen, entfällt es sogar ganz. Nur unterhalb folgender Einkommensgrenzen gibt es weiterhin Geld:

16.500 Euro (Paare sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften mit einem Kind)
13.500 Euro (allein Erziehende mit einem Kind)

Falls Sie weitere Kinder haben, dürfen Sie pro Kind zu den oben genannten Summe noch 3.140 Euro dazurechnen


Manja
 
L

leuchtturmstgt

Guest
Hallo Manja
ich habe gelesen das diese Beträge Nettobeträge sind, wichtig zu wissen denk ich.
Wenn man als selbständige Tagesmutter unter dem Verdienst (Gewinn) von 400 Euro monatlich bleibt wird es auch nicht angerechnet.
Zu beachten ist das man da nicht vom Pflegegeldbetrag ausgeht sondern vom Nettobetrag nach Abzug der einem zustehenden Aufwandspauschalen.
Vom Jugendamt gezahlte Gelder werden dagegen gar nicht angerechnet.
 
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