Frage -  Arbeitsentgelt im Mutterschutz !! (Frage!)

Laura304

Davids Mama
Hallo,

ich hoffe, daß mir jemand helfen kann. Ich bin jetzt angestellt bei meinem Freund (der eine Firma hat). Ich habe die Unterlagen von meiner Krankenkasse bzgl. des Antrags auf Mutterschaftsgeld angefordert. Dabei ist ein Formular "Bescheinigung des Arbeitsgebers zur Berechnung von Mutterschaftsgeld". Das muß mein Freund ausfüllen bzw. ich mache es für ihn.

Auf dem Formular ist u.a. folgende Frage:

"Das volle Arbeitsentgelt wurde/wird bezahlt bis einschließlich ___________
Darüber hinaus wurde/wird Teilarbeitsgelt/Sachbezüge gezahlt Oja Onein

Falls ja, je Kalendertag in Höhe von netto _________ EUR

bis einschließlich ____________
(nicht den Arbeitgeberzuschuss zum täglichen Nettogehalt eintragen)"


Wenn mir mein Arzt als ET den 8.9. bescheinigt, wäre mein letzter Arbeitstag der 27.7.
Welches Datum muß ich oben in die erste Lücke eingeben. Volles Arbeitsentgelt bis zum 30.6. weil der Monat voll bezahlt wird und dann Teilarbeitsentgelt (wird das dann Gehalt : 30 Tage x 27 Tage berechnet) oder volles Arbeitsentgelt bis 27.7. eintragen ??

Vielleicht kann mir jemand aus Erfahrung zumindest schreiben, wie es später auf der Lohnabrechnung aussieht. Mit dem Gehalt bis zu dem Tag an dem man in Mutterschutz geht und dann gibt es für die restlichen Tage des Monats ja einmal die 13 € /Tag von der Krankenkasse + Differenz zum Nettogehalt vom Arbeitgeber.

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich beschrieben...Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei der Frage helfen kann.

LG, Laura
 

Feuerhexe

Mitglied
Also erst einmal ist das vom Arbeitgeber zu zahlenden Nettoarbeitsentgelt zu berechnen. Dies bezieht sich auf die letzten 3 Monate (wobei es noch Ausnahmen gibt bei Gehaltserhöhungen etc. etc. dies muß dann im einzelnen geklärt werden um welche Lohnart es sich handelt und was dazu gerechnet werden muß!!)

Also Grundsätzlich sieht es erst mal wie folgt aus:

Bruttoarbeitslohne

- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (falls AN in der Kirche!)
- Soli
- SV Beiträge

= Nettoarbeitsentgelt

dies ist dann durch 30 zu teilen und davon ist der Betrag in Höhe von 13.- Euro der Krankenkasse abzuziehen.

Dieser Beitrag ist dann als vom Arbeitgeber zu zahlender Zuschuß steuer und sozialversicherungsfrei.

Wenn du innerhalb eines Monates in den MuSchu gehst ist das dann umzurechnen auf Teillohnzeiträume da ein Teil ganz normal noch zu rechnen ist!

Hast du ein Lohnprogramm und wenn ja welches oder wie machst du die Gehaltsabrechnungen???

Wenn ich davon ausgehe das es sich bei deinem Freund um eine kleine Firma handelt, könnt ihr da ihr normalerweise U2 abgeführt habt auch noch seine Kosten geltend machen.

Im Zweifelsfall, wenn gar nichts geht ruf die Krankenkasse an die erklären dir genau was du wo eintragen mußt!!!
 

Laura304

Davids Mama
Vielen Dank,

in einer Broschüre vom Familienministerium habe ich schon gelesen, daß es bei den Krankenkassen sogar die Möglichkeit gibt, daß kleine Firmen bis 15 Mitarbeitern das Gehalt während der MuSchu-Zeit wieder erstattet kriegen können. Aber das mit der Einzahlung in U2, was Du geschrieben hast wußte ich noch nicht.
Ja, die Firma ist klein, d.h. für ihn arbeiten sonst meist Leute mit eigenem Gewerbe. Die bezahlt er ja so und die kümmern sich ja dann selbst um ihre Versicherungsbeiträge und Steuern. Ein Gehaltsprogramm habe ich, aber wir hatten die Berechnung (Höhe der Sozialversicherungsbeiträge-weil die Gleitzone zu berücksichtigen war) auch noch von der Krankenkasse angefordert.

LG, Laura
 

Feuerhexe

Mitglied
.. das ist richtig nur wenn du bei ihm angestellt warst und ihr sonst nur "freie" Mitarbeiter habt, hättet ihr eh die U2 abführen müssen!!!
 
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