Arbeitslosengeld

Rubylein

Neues Mitglied
Hallo, ich hab auch mal eine Frage, ich möchte mich nicht gleich ans Arbeitsamt wenden, sondern mich erstmal so schlau machen.

Also, im Erziehungsurlaub (3 Jahre) habe ich bei meinem Arbeitgeber ab und an als Aushilfe auf 325 Euro-Basis gearbeitet. Im Februar 2003 war mein Erziehungsurlaub dann zu Ende und mein Arbeitgeber konnte mich nicht übernehmen. Nach dem 1.April 2003 habe ich auch nochmal 5 Monate in der Firma auf 400 Euro-Basis gearbeitet. Ich habe dann noch bis September 2003 gewartet bis mein Sohn einen Kindergartenplatz hatte und mich dann Arbeitslos gemeldet. Ich habe beim Arbeitsamt allerdings nicht angegeben, das ich in den 3,5 Jahren 325 Euro-Jobs bzw. 400 Euro-Jobs hatte, weil ich dachte die würden eh nicht auf's Arbeitslosengeld angerechnet da steuerfrei! Jetzt habe ich aber was anderes gehört? Was ist denn richtig? Sollte ich das jetzt noch nachträglich melden? Sonst müßte ich ja wahrscheinlich nochmal neu berechnet werden. Kennt sich jemand damit aus? Habe ich mich einigermassen Verständlich ausgedrückt?
 
N

nightshadelady

Guest
ich würd trotzdem egal wie zum arbeitsamt gehen also bei uns in berlin sidn die hart .... in den 2 monaten wo ich nicht angemeldet war wollen die jetz meine bewerbungen sehen die ich schrieb
 

katnau

voller Lebenslust
Hallo Süße,

wie gut daß ich heute mal ins Forum geschaut habe :). Ich bin Azubi auf dem Arbeitsamt und wir haben uns einen halben Tag mit der Fragestellung herumgeschlagen, weil uns die Antwort auf diese Frage allen nicht so klar war.

Bei den Mini-Jobs und auch den früheren 325-Eurojobs hat der Arbeitgeber lediglich Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und eine pauschale Lohnsteuer abgeführt. Diese Tätigkeiten sind auch für das Arbeitsamt versicherungsfrei, damit man mit diesen Jobs keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben kann.

Das heißt also für die Berechnung des Arbeitslosengeldes bilden diese Mini-Jobs keine Grundlage, da ja keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden.

Du musst diese Tätigkeiten also nicht mit angeben. Selbst wenn, muß der Arbeitgeber ja eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen und da müsste er auch die Stundenzahl eintragen etc.

Ich hoffe, ich hab dir weitergeholfen.

viele Grüße Katrin
 
S

Sadhana

Guest
Aber bitte Vorsicht. Während des Bezuges von Arbeitslosengeldes, werden Dir die Minijobs sehr wohl teilweise abgezogen, bzw. werden die Bezüge gekürzt.

Liebe Grüße

Sadhana
 

Rubylein

Neues Mitglied
Hallo Katrin,
danke für Deine Antwort, jetzt ist mir schon etwas wohler. War jetzt echt total unsicher, ich möchte ja keinen Ärger mit dem Arbeitsamt. Aber Du meinst auch ich brauche mich nicht nochmal beim Arbeitsamt zu melden um zu beichten? In der Arbeitsbescheinigung hat mein Arbeitgeber nur die Zeit vor dem Erziehungsurlaub angegeben, aber auch ein Arbeitgeber kann mal irren! Vielleicht hätte ich das auf diesem Schrieb ausfüllen müssen, wo man aufführt was man die letzten paar Jahre gemacht hat? Ach, ist das wieder aufregend...

@Sadhana: In der Zeit wo ich Arbeitslos gemeldet bin, habe ich ja keinen Mini-Job ausgeführt. Nur vorher, wo ich noch im Erziehungsurlaub war.
 

katnau

voller Lebenslust
Ach Rubilein,

ist das mal wieder verwirrend, gell :rofl !

Dein Arbeitgeber hat das Ding schon richtig ausgefüllt, denn das Arbeitslosengeld wird ja nach den letzten 12 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung vor dem Erziehungsurlaub berechnet.
Du hättest das im Antrag mit angeben können. Ich denke du meinst den Punkt, wo nach den letzten 7 Jahren gefragt wurde :gaehn . Das ist nur wichtig, um die Anwartschaftszeit zu prüfen und damit das Arbeitsamt erkennt, wieviele Beschäftigungsbverhältnisse du hattest, da sich die Anspruchsdauer danach bestimmt.
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu sehr behördentechnisch :), wenn du während des Erziehungsurlaaubes arbeiten gehst, musst du das nur der Erziehungsgeldstelle mitteilen, da ja eine 30h-Grenze gilt soweit ich weiß.

mach dir keinen kopf!
 
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