Frage -  Auch Fragen zum Unterhalt habe...

Leon910

*Jungsmama*
Mein Mann und ich haben uns ja jetzt auch getrennt...


Meine Frage wäre, wenn ab 1.Januar die neue Düsseldorfer Tabelle gilt, wird der Unterhalt für meine Kinder dann mit dieser Tabelle errechnet oder gilt da dann noch die alte Tabelle??? Oder wird das erst wirksam ab dem moment wo die Trennung eingereicht wird?

Mein Mann hat jetzt im Januar einen Termin bei seinem Anwalt und erst dann nimmt das hier seinen Lauf...

Welche Ansprüche auf Unterstützung hab ich sonst noch???

Weiß jemand, wie das mit Wohngeld aussieht? Bei welcher Größe der Wohnung die Miete übernommen wird?


Danke schonmal im voraus....!!!
 

Carola

Moderatorin Schule
Teammitglied
für einen Alleinstehenden: 45 Quadratmeter
für einen Zwei-Personen-Haushalt: 60 Quadratmeter Wohnfläche oder zwei Wohnräume
für einen Drei-Personen-Haushalt: 75 Wohnfläche oder drei Wohnräume
für einen Vier-Personen-Haushalt: 85 bis 90 Quadratmeter Wohnfläche oder vier Wohnräume
Säuglinge zählen nicht.
 

Leon910

*Jungsmama*
Hmmm...wir sind dann hier drei Personen und haben vier Zimmer, Küche, Bad...83qm...wird dann ein Teil übernommen oder muß ich mir eine andere Wohnung suchen???? Wobei die Kaltmiete sehr günstig liegt hier (357€)...hätte das Vorteile???

Ich würd ungern hier weg, da ich die Kinder, insbesondere Leon (ADHS) nicht aus der gewohnten Umgebung reissen möchte!!!!
 

steffi74

Namhaftes Mitglied
Es kann sein das du dann die Quadratmeter die zuviel sind selber übernehmen mußt.
Zum Unterhalt weiß ich jetzt auch nicht so genau ?(
 

uschi

auf neuen Wegen
Original von Leon910
Hmmm...wir sind dann hier drei Personen und haben vier Zimmer, Küche, Bad...83qm...wird dann ein Teil übernommen oder muß ich mir eine andere Wohnung suchen???? Wobei die Kaltmiete sehr günstig liegt hier (357€)...hätte das Vorteile???

Ich würd ungern hier weg, da ich die Kinder, insbesondere Leon (ADHS) nicht aus der gewohnten Umgebung reissen möchte!!!!

Du kannst bei der Stadt anrufen und nach dem Mietspiegel fragen! Das Amt übernimmt den niedrigsten Mietspiegel!
Wobei die Kaltmiete ja wirklich günstig ist! Wenn die Kaltmiete in einem bestimmten Bereich
ist die QM Zahl unherheblich!
Es geht sich nur um den Preis:

Ich denke das sieht aber gut aus,denn edr Preis ist ja wirklich niedrig!

Viel Glück :druecker

Zudem- fällt mir gerade noch ein - kannst Du versuchen(wenn er doch Probs geben sollte) beim Kinderarzt ein Attest zu bekommen,darüber das Du mehr Qm zugesprochen bekommst!Für eigenes Zimmer,wegen ADHS.
 

mellipop

***Jungsmami***
Huhu,

zum Unterhalt:

Reform zum 01.01.2008 und ab da wird der Unterhalt für deine Kinder nach der neuen Tabelle berechnet und zu bezahlen ! Also egal wann Trennung ist, KU immer nach der geltenden Tabelle.

Lieben Gruß
mellipop
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
Schnegge, da er ja nun schon ausgezogen ist kannst du die Unterhaltsansprüche für dich u. die Kids ab sofort geltend machen.

Mache bitte zeitig einen Termin bei einer Fachanwältin (oder Anwalt) für Famielienrecht, da wird alles berrechnet (auch wegen Kindergeld, Schulden etc) u. das nimmt dann alles seinen Lauf.

Desweitern musst du dir eh einen Anwalt nehmen, der deine Interessen vertritt... Scheidung-Trennungsjahr...wer das einreicht ist peng...nur du solltest schnell dahin damit du auch den Unterhalt bekommst, der dir ja zusteht (und den Kindern) :druecker

Dann noch ab zum Wohnungsamt (mit Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge..)u. Wohngeld beantragen. Kannst du auch alles rückwirkend machen :druecker

Achja, u. zum Arbeitsamt musst du glaub ich auch zwecks Jobsuche u. Arbeitslosengeld....bist ja nun quasi keine Hausfrau mehr sondern Alleinerziehende u. beide Kids sind ja in Schule u. Kiga...
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von mellipop
Also egal wann Trennung ist, KU immer nach der geltenden Tabelle.

Lieben Gruß
mellipop

Nicht ganz korrekt. Bereits nun bestehende Titel bleiben erhalten.

Nachzulesen http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=628
 
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