Frage -  aufenthaltsbestimmungsrecht

Susanne

Namhaftes Mitglied
hmm... hab da mal ne frage zum aufenthaltsbestimmungsrecht...

in gerry's thread schrieb er, dass er etwas unterschreiben müßte um seiner frau das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht zu geben.
mein freund hat nichts in der art unterschrieben und bei der verhandlung wurde darüber auch kein wort verloren....

heißt das jetzt, dass er das ABrecht genauso hat wie seine frau????
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
hm, bei uns wurde das vom anwalt geregelt susi. ich hab das beabtragt und mein ex wurde dazu befragt. er hat gemeint das er das eh nicht wahrnehmen kann, wegen arbeit ...... usw deswegen hab ich es dann bekommen. und mir wars ja wichtig wegen dem umzug nach münchen.
also ich denke mal, das dann beide gleich berechtigt sind. aber genau weiß ich es eben nicht.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
das ging mir eben auch durch den kopf.

kann es sein, dass deswegen mein freund jedesmal unterschreiben muss, wenn seine ex mit dem kind umzieht???

da werd ich bei gelegenheit nochmal die anwältin fragen.
das will ich geklärt haben.
hab auch nochmal den schriftverkehr wegen dem kind und der scheidung gelesen und nirgends steht was von aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. davon, dass seine frau das alleinige hat...
 

feli31

chaotenmutti
Normalerweise hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht derjenige,bei dem die Kids Leben.Das hat nichts mit Sorgerecht zutun.
Man braucht die Einwilligung des anderen Elternteils wenn man mit den Kids weiter weg zieht oder ins Ausland geht.Um ein Umgang zu gewähren,oder einen Kontakt zu ermöglichen.
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
also habs jetzt.
mein anwalt hat ein schreiben aufgesetzt, das ich am aufenthaltsbestimmungsrecht interessiert bin und mein ex dazu stellung nehmen soll.
antwort:
Von Seiten des Antragstellers wird zum Antrag auf Übertragung des ABR für das Kind F. dessen ausdrückliche Zustimmung zu diesem Antrag erklärt. Die Zustimmungserklärung rührt daher, daß der Antragsteller sich wochentags berufsbedingt weit außerhalb M. aufhält und sich deshalb (gegenwärtig) außerstande sieht, die im zusammenhang mit der Personensorge und dem daraus herrührenden ABR erforderlichen Maßnahmen und Mitwirkungen zu treffen.
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
so und beim scheidungstermin hab ich das nochmal schriftlich vom gericht als urteil bekommen.

ENDURTEIL

I. ....... geschieden .......
II. DAs ABR für das gemeinsame Kind F wird der Mutter übertragen.
III. Versorgungsausgleich wird ausgesetzt
IV. kosten werden gegeneinander aufgehoben

So sieht also mein offizielles Urteil aus. Also ich hab es schwarz auf weiß. Ich denke mal, das dein freund jetzt doch ein wörtchen mitzureden hat, wegen eines umzugs oder so. aber frag da nochmal die anwältin.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
danke zuckersternchen!

das hat mir jetzt schon was gebracht.

den umgang haben wir ja jetzt gerichtlich geregelt, allerdings ist die scheidung wohl leider erst im frühjahr, weil die von der LVA solange brauchen X(

nix desto trotz werd ich da mal nachhaken.
denn über das ABR wurde noch kein wort verloren!
und solange er das nicht ausdrücklich an die mutter abtritt, bin ich der meinung, haben es beide! sonst wär ja so ein schreiben wie bei dir vom anwalt gar nicht nötig...

vielleicht können wir es dann wenigstens erreichen, dass die mutter uns sagt, wo die kleine grad ist... denn wir wissen nicht mal, wann und wo sie mit der kleinen zum arzt geht etc.
wenn wir sie sonntags holen, dann kriegen wir nicht mal das versicherten-kärtchen für den notfall!

lg
susi
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
wenn sie zum arzt geht oder was anderes mit der kleinen ist, das hat aber meiner meinung nach nichts mit dem ABR zu tun. sie haben das geteilte sorgerecht und damit hängt das zusammen. so hat man mir auf dem JA gesagt.
 
M

mafa

Guest
... nur kurz, Aufenthaltsbestimmungsrecht bricht Sorgerecht.

- also gemeinsame Sorge = Normalzustand

- gemeinsames Aufenthaltsbestimmungerecht =
- sollte in der Trennung und nach Scheidung
Ziel sein, scheitert aber meist an den Müttern.
( biede Elternteile müssen entscheiden, wo Kind lebt)

- alleiniges Aufenthaltsbestimmungrecht für Mutter

= Absicherung des Erziehungsunterhaltsanspruch für die Mutter

= Mutter bestimmt allein, wo Kind lebt

= Mutter kann und sollte aber einer 50/50 Umgangsregelung
zustimmen, sofern ihre finanzielle Interessen wg. KU und
EU zufierdenstellend außergerichtlich geregelt werden
können. In der Regel dürfte es da keine Probleme geben,
wenn beide Elternteile bereits voll berufstätig sind und
gut verdienen. Bei der 50/50 Regelung werden die
Ansprüche des KU gegeneinander aufgrechnet = nichts
gezahlt. Eine arbeitslose Mutter würde möglicherweise
also bei dem Punkt EU im Regen stehen.

Also Väter, wenn ihr 50/50 Umgangsrecht wirklich wollt, sorgt für eine faire, finanzielle Lösung!

( Wer sich über 50/50 informieren will, www.vafk.de Forum 50/50 )

Gruß
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo mafa.

dank dir...

bei uns ist es ja bis jetzt so:

das umgangsrecht wurde gerichtlich geregelt, d.h. mein freund darf seine tochter jedes zweite WE sehen. später wird dann nochmal neu verhandelt wenn die kleine älter is (wegen ferien etc.).
die mutter des kindes is ja arbeitslos, da die kleine erst 3 wird. ausserdem hat sie vor ein paar tagen ein neues kind (von anderem mann) gekriegt.
der ehegattenunterhalt steht noch nicht fest, da bisher die geänderte steuerklasse meines freundes nicht berücksichtigt wurde.
das wird jetzt nochmal alles neu berechnet...

werd wohl wirklich die anwältin fragen müssen wegen dem ABR, denn es ist nirgendwo festgehalten, wer es denn hat. ausserdem muss mein freund immer zustimmen, wenn die mutter samt kind umzieht etc.

lg
susi
 
M

mafa

Guest
Hi Susal,

wenn keiner das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat - liegt es bei beiden - also an eurer Stelle zunächst nicht dran rühren...

Unterhalt - also ist klar, es geht immer vom Netto... ´

Gruß
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
das mit der 50/50 regelung hört sich ja in der therorie gut und schön an. aber ist doch wohl bei den meisten garnicht machbar. besonders wenn man einen mann hat, der garnicht an seinem kind interessiert ist.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
ja danke mafa.

am ABR werden wir auch nicht rütteln. zumindest vorerst...
kommt halt jetzt dann drauf an, wie sich die lage entwickelt, da ja das 'neue' kind da ist und wir uns sorgen um die große machen...
aber ist halt irgendwo gut zu wissen, das die mutter da nicht wieder was auf 'ihrer seite' hat. wenn du verstehst was ich mein ;-)

das mti dem unterhalt:
in der ehe hat mein freund um ca. 500 euro monatlich mehr verdient, da er einen anderen einsatzort hatte (leiharbeiter). das hat sich allerdings anfang des jahres geändert und dann kam noch die steuerklassenänderung dazu. von klasse 3 mit 1,0 kind auf klasse 1 mit 0,5 kind... das ist dann doch ein unterschied.

jetzt hat er netto ca. 1100 euro (inkl. steuerfrei bezüge die ja nicht angerechnet werden dürfen für den unterhalt)... und davon sollte er nach jüngsten berechnungen ca. 300 euro abtreten...

naja, abwarten.

ich halt euch jedenfalls auf dem laufenden...

lg
susi
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@zuckersternchen

das stimmt schon.

bei uns ist es (leider) so, dass mein freund sehr großes interesse hat, nur die mutter eben nicht!
aber irgendwie wirds wohl werden ;D
bin langsam optimist in der hinsicht.
da ich ja jetzt die andere anwältin kenne und unsere :mua unsere steckt die andere eiskalt in die tasche :D
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
es ist doch schon nicht möglich, wenn der mann arbeitet und erst spät oder nur am we nach hause kommt. wie soll er dann ein kind versorgen?
ich versteh nicht wie das dann gehn soll. kannst du mich mal aufklären, mafa? wie stellst du dir das vor?





p.s.
(vergessen wir mal meinen fall, denn mein ex ist eh nicht interessiert)
 
M

mafa

Guest
Liebes Zuckersternchen,

auch die Mutter meiner Tochter meinte, Du mußt ja arbeiten und hast keine Zeit. Klar, sagte ich, aber ich kann auch weniger Arbeiten, dann habe ich mehr Zeit ( und zahle dann natürlich auch weniger Unterhalt...).

Also kurz zu meiner Situation...

Sogenannter Besserverdiener,
in Trennung Light
Mutter nicht berufstätig
Kind 7 Jahre

Aufsicht und Versorgung:

Neue Wohnung ( ja, es hat geklappt !! ) 20 m vom Hort, 50 m von der Mutter,
50 m von der Schule, 800m von der Arbeitstelle.

Schulbeginn: 8.00 oder 8.45

Da ich meine Arbeit zwischen 8.30 bis 8.45 beginne, kann ich Tochter bequem zur Schule bringen, den weiten Weg von 50m...

Nach Schule geht Tochter in den Hort ( auch in den Ferien..) Hort Mo,Di, Do bis 16.00 Mittwoch bis 18.00 Freitag bis 15.00 Uhr.

Meine Arbeit ist auch fexibel, kann also jederzeit kurz mal raus und den weiten Weg 800m zur Tochter zurücklegen und notfalls die Tochter mit in die Firma bringen.

Bekomme wieder einen RAS-Zugang und kann mich in den Firmenrechner einwählen, Mails von der aus Wohnung bearbeiten.. und auch mal am Donnerstag und Freitag früher Schluß machen, da ich an anderen Abende länger arbeite.


Gewünschte Regelung:

Tochter ab Montag nach Hort ,Dienstag, Mittwoch bis Schulgeginn bei der Mutter, - Übernahme der Tochter am Mittwoch zwischen 17.00 und 18.00 direkt vom Hort.

Kind beim Vater Mittwoch am Abend, Donnerstag und Freitag bis zum Abend.

Wochende im Wechsel bei Vater oder Mutter..von Freitag 15.00 nach Hort bis Schulbeginn...

Es ist natürlich beabsichtigt und gewünscht, das Tochter mal kurz sagt, ich habe was vergessen und die 50m zu Mama oder Papa geht um was zu holen oder einfach mal Hallo zu sagen. Genauso kann Mutter ( die wohl die größte Sehnsucht hat, auch mal sagen, komm mal rüber, ich habe gerade was schönes gekocht ( und bring Papa mit..oder nicht )...

Später, wenn die Tochter älter ist, kann auch der Wechsel Woche Vater und Woche Mutter erfolgen.

Die Mutter bekommt zur Zeit weiterhin ihr Haushaltsgeld, nutzt die Kreditkarte,
und ich zahle alle laufenden Kosten, da formal keine wirtschaftliche Trennung vorliegt.

Später ( nachdem die Mutter hoffentlich einen Job gefunden hat) kommt es zur realen und dauerhaften Trennung, ich zahle in diesem Fall ( freiwillig) weiterhin
50% KU 188€ und Erziehungsunterhalt von 412€, laufende Kosten fürs Kind und Kindergeld werden geteilt. Anrechnung der Einkunfte der Mutter auf den Unterhaltsanspruch erfolgt zunächst nicht, soll auch ein kleiner Ansporn sein....

Ich habe mich für das Kind entschieden und zahle lieber ohne Not weiterhin
600€ bei 50/50 statt 1200€ und darf dann nur jedes 2. Wochenende mit meinem Kind zusammen sein.

Und meine Planung, neue Wohnung (mit Kinderzimmer) 50m von Mutter und Schule ist doch prima, oder ??

Gruß
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
@mafa
natürlich. das hört sich alles toll an. bloß wie ich schon sagte, wohl in den meisten fällen nicht möglich. Du hast da natürlich glück mit deinen arbeitszeiten und auch der wohnung.
mein ex hat am anfang wie gesagt NUR 50 m (naja es können auch 100 gewesen sein) weiter weg gewohnt. Er hat seinen Sohn alle 6 Wochen mal geholt. Zwischendurch KEIN Anruf oder mal Besuch. Dann ist er zu seiner Freundin gezogen. 6 km. wenn Du mich fragst, selbst dieser Weg ist mit einem Auto zu meistern. Ich kann mich da auch täuschen. Das wären schliesslich hin und zurück 12 km und bei einem einkommen von 4000 DM wohl kaum bezahlbar. Nun gut, dann hatte er unseren Sohn das letzte mal im Februar. Dieses Jahr hat er es sogar geschafft, zum Geb anzurufen. War der 1. März. *Applaus* Aber auf das Geschenk wartet er noch. Zum Scheidungstermin im Mai sagte er dann, er wäre ja 6 Wochen krank gwesen. Rechne mal Februar plus 6 Wochen. Erstens sind da noch einige Wochen dazwischen und zweitens, selbst dann hätte er seinen Sohn zu sich holen können.
So und jetzt sage mir bitte das ich in der Nähe bleiben sollte, wo ich keine Zukunftsperspektive oder Chance auf einen Job habe, nur damit er seinen Sohn mal alle halbe Jahre mal holt!
Die meisten verstehn sich doch auch garnicht mehr. Da ist keine Kommunikation mehr möglich (bei uns auch). Wie gesagt, mein EX hat sich um nix gekümmert. Er hat nicht nach dem Zeugnis gefragt (das musste ich ihm aufdrängeln) noch nach seinen Arztbesuchen. Ich hab irgendwann aufgegeben. Es hieß sowieso immer "keine zeit" Ich denke, ihr habt ganz großes Glück wenn es wirklich so klappt. Habt ihr das nun schon probiert? Wie findet das deine Tochter?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
:applaus :applaus :applaus :applaus :applaus

wow!!!

ein superlösung, mafa!

mensch, wär das schön, wenn es bei uns auch so (oder ähnlich) funktionieren könnte!

:respekt :respekt :respekt :respekt :respekt

gut durchdacht.

aber mein freund z.b. hätte diese möglichkeit gar nicht. er ist staplerfahrer und arbeitet zwei- oder dreischichtig - je nach betrieb - da ist das nicht drin.
ausserdem ist es auch nicht drin, dass mein freund die gemeinsamen schulden zahlt + KU+ EU... und das von einem nettolohn von ca. 1000 euro!
aber genau so stellt sich seine noch-frau das vor... nur mti der umgangsregelungs nicht... die sollte er nämlich nicht wahrnehmen!

aber ich finds klasse, wie du dir da gedanken machst! ich wünsch dir, dass es auch genau so funktioniert!

lg
susi
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
@mafa

Die Lösung klingt schon fast zu gut um wahr zu sein. Wenn du dich noch mit deiner Ex unterhalten kannst, in der Nähe wohnst (und sie bleibt auch dort) und du das mit der Arbeit so regeln kannst WOW.
Kann ich nur sagen gut für dich.

Ich habe auch so meine Pläne für den Fall des Falles, aber ich kann bei den meisten Sachen nicht mithalten.
Wenn meine Frau gehen sollte (ohne Kinder) und ich mich um meine beiden Jungs kümmere wird es schwon schwierig, läßt sich aber bewerkstelligen.
Wenn meine Frau bleiben muß und sie die Kinder behält (was wohl dann wahrscheinlich ist) habe ich verloren weil meine Frau ja in jedem Fall weg will wo wir aktuell sind und ich nicht in die Großstadt ziehen werde.
Bis dato gehöre ich wohl auch zu den besser verdienenden, ab Januar nicht mehr so richtig. Bis dato habe ich (gemeinsame) Zahlungen in Höhe von fast 1700€ übernommen und meine Frau realisiert nicht wie ich mich anstrenge das auch in Zukunft zu schaffen. Nur ab Januar wird sie einen Teil beitragen müssen und dazu würde sie sich eine Arbeit suchen müssen. Tja, da fängt es bereits an.......

Den Rest lasse ich mal weg, freue mich für dich in jedem Fall wenn du das so regeln kannst. Alles in allem bist du in gewisser Weise zu beneiden.
Darum wünsche ich dir das es so bleibt wie es für dich gut ist.
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
@**susal**

Die Ex von deinem Freund scheint sich auch nicht mit Geld auszukennen oder im Gegenteil sehr gut. Wer das Kind hat hat auch ein Druckmitel dem anderen gegenüber. Traurig aber wahr. Was ich sonst noch von dir gelesen habe was bei der Frau alles passiert, puhhhhh, da wir mir anders!
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
@zuckersternchen

Es klingt sehr bitter was bei dir abgeht.
Bei mir ist der Fall umgekehrt das ich sehr wohl Interesse an meinen Kindern habe, aber es sich schwierig gestaltet dieses Umgangsrecht mit meinen Söhnen, die auch ums Eck wohnen, zu realisieren.
Entweder weil meine Frau natürlich die Burschen daran gewöhnen möchte das der Papa nicht mehr da ist :wand und zum anderen weil ich ständig irgendwas zwischen die Beine geschmissen bekomme. Auch wenn meine Frau dableiben wird muß ich wohl um jedes Quentchen an Beziehung zu meinen Söhnen kämpfen.
Ich kann und will mit meiner Frau nicht mehr große Diskussionen durchmachen, es reicht mir einfach.
Mir wurde zwar wieder vor kurzem vorgeworfen ich würde mit allen reden (sogar mir ihren Eltern9 aber nicht mit ihr. Komisch, wenn ich mit ihr geredet habe war ich immer wie ein begossener Pudel dagestanden, habe mich beschissen gefühlt und wie der alleinig Schuldige.
Ich habe aktuell Arbeitsbedingt natürlich wesentlich weniger Zeit als meine Frau, wen es aber darauf ankommt werde ich alles möglich umsetzen um an meine Kinder "ranzukommen".
Es gibt nichts wichtigeres in meinem Leben, und da fängt schon das Selbstverstädnis meiner Frau an das ich es aber nciht so mache wie sie sich das vorstellt
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@gerry

die ex kennt sich nicth mit geld aus...

sie ist leben lang nur 5 monate arbeiten gegangen und wurde jedesmal gekündigt, weil sie von 5 tagen in der woche mindestens 2 'krank' war.
ihr gehts darum, dass viel geld da ist. woher und wieso ist ihr egal! hauptsache sie muss dafür nix tun!
und leider kommt sie wohl damit durch...

lt. ihrer meinung würde es ja reichen, wenn meinem freund zum leben so ca. 200 euro bleiben. denn mehr nahrung braucht er ja nicht... aber wovon dann wohnung etc zahlen. da hat sie eine tolle lösung: ich solle das geld dazu verdienen! und tschuldigung, aber bei uns verdient jeder geld und es kommt 'in einen topf'... und ihr schieben wir nix in den rachen!
 
M

mafa

Guest
habe soeben was gefunden:

hier eine rechtssprechung vom olg düsseldorf:

Zur Regelung des Barunterhalts, wenn sich das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen aufhält:

Oft kommt es vor, dass sich ein Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen aufhält, z.B. einige Wochentage bei der Mutter und einige Wochentage beim Vater. Dieser Fall kann insbesondere dann auftreten, wenn nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht beibehalten wird.

Grundsätzlich hat zwar der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs selbst zu tragen. In den Fällen, um die es hier geht, hält sich das Kind aber sehr viel häufiger bei dem anderen Elternteil auf, als es einem normalen Besuchsrecht entsprechen würde. In diesen Fällen erbringt regelmäßig auch der andere Elternteil Naturalunterhalt, d.h. er kocht für das Kind, kauft für das Kind ein usw. Der erste Elternteil spart dadurch.

Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf wird in einem solchen Fall der Unterhalt wie folgt bemessen:

Das Einkommen beider Eltern wird zusammengezählt und anhand des Ergebnisses der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abgelesen. Auf diesen Unterhalt wird ein bestimmter Betrag aufgeschlagen, wenn es infolge der gemeinsamen Betreuung zu Mehrkosten kommt. Das kann z.B. der Fall sein, weil in beiden Elternwohnungen in Kinderzimmer vorgehalten werden muss. Heraus kommt ein bestimmter Betrag x.
Sodann wird berechnet, welchen Anteil an diesem Betrag x jeder Elternteil zahlen muss. Zu diesem Zweck zieht man vom bereinigten Nettoeinkommen jedes Elternteils (also nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen und anrechenbarer Schulden) den "großen" Selbstbehalt wie bei Volljährigen von 1.960,- DM ab und setzt die verbleibenden Beträge in Relation zueinander.

Beispiel (nach Düsseldorfer Tabele, Stand 1.7.2001): Unterhaltsberechnung für ein 8-jähriges Kind. Angenommen, der Vater verdient netto 3.500,- DM, die Mutter netto 2.500,- DM. Zusammen sind dies 6.000,- DM, so dass nach der Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 711,- DM,- DM zu zahlen ist. Da bei beiden Eltern ein Kinderzimmer vorhanden ist, was zu Mehrkosten von 200,- DM führt, wird dieser Betrag aufgeschlagen. Der Bedarf des Kindes ist also 911,- DM. Dieser Betrag wird auf beide Elternteile gemäß folgender Rechnung aufgeteilt: Zunächst werden für beide Elternteile ihre Einsatzbeträge errechnet, indem man von ihrem Nettoeinkommen den Selbstbehalt abzieht. Dies ergibt für den Vater: 3.500,- DM ./. 1.960,- DM = 1.540,- DM, für die Mutter: 2.500,- DM ./. 1.960,- DM = 540,- DM. Zusammengerechnet ergeben die Einsatzbeträge 2.080,- DM. Die Eltern haften also für den Unterhalt i.H.v. 911,- DM im Verhältnis 1540:540. Mit anderen Worten: der Vater schuldet 1540/2080 x 911,- DM = 675,- DM, die Mutter schuldet 540/2080 x 911,- DM = 236,- DM.

Nunmehr kürzt jeder Elternteil "seinen" Unterhalt anteilig für die Zeit, während der sich das Kind bei ihm aufhält. Hälst sich das Kind die Hälfte der Zeit beim Vater und bei der Mutter auf, so kürzt jeder Elternteil seinen Unterhalt um 50%. In unserem Beispiel muss der Vater also noch 337,50 DM zahlen, die Mutter 118,- DM. Saldiert ergibt dies, dass der Vater noch 219,50 DM an die Mutter zu zahlen hat.

Würde sich das Kind 1/4 der Zeit beim Vater aufhalten, so könnte dieser 1/4 von seinem Unterhalt abziehen, während die Mutter von ihrem Unterhalt 3/4 abziehen könnte.

Diese Verrechnung setzt allerdings voraus, dass jeder Elternteil auch anteilig entsprechend der Zeit, die das Kind bei ihm verbringt, die sonstien Kosten trägt. Trägt z.B. der Elternteil, bei dem sich das Kind die Hälfte der Zeit aufhält, auch die Hälfte aller das Kind betreffenden Kosten (also Ernährung, Kleidung, Spielsachen. Schulbedarf etc.), so kann er "seinen" Tabellenunterhalt um die Hälfte kürzen. Trägt dieser Elternteil dagegen während der Zeit, in der sich das Kind bei ihm aufhält, nur die Kosten der Ernährung, während der andere Elternteil alleine für Kleidung, Schulbedarf etc. aufkommen muss, so kann er seinen Unterhalt nur um einen geringeren Teil kürzen: um 30%, wenn sich das Kind die Hälfte der Zeit bei ihm aufhält, um ca. 20%, wenn sich das Kind 1/3 der Woche bei ihm aufhält.

Im Übrigen setzt die Anrechnung immer voraus, dass sich die Eltern über den Bedarf des Kindes einig sind. Kauft der Vater z.B. eine Jacke für das Kind, obwohl die Mutter der Ansicht ist, das Kind habe gar keine Jacke nötig, so kann der Vater die Kosten der Jacke nicht vom Unterhalt abziehen.
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Ich seh's schon kommen, das wird nicht einfacher ;-)

mafa, du machst dir echte Mühe, Danke dir. So ganz kapiert habe ich das nun noch nicht, aber wenn ich mal ne Quelle brauche weiß ich wo ich eine finde :gap

Ciao
Gerry
 
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