Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Terrier

Guest
Hallo zusammen!

Bekanntlich erhält der eine Ex das Aufenthaltsbestimmungsrecht und der andere - das Umgangsrecht mit dem Kind.
Nun streiten sich beide Ex's um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Beide möchten es haben!

Welche Argumente könnte man da anbringen (Geld, Zeit, Fähigkeit zum Umgang, Erfahrungen, Wünsche des Kindes) ???

Freue mich auf jede Anregung und jeden Tip!
Terrier
 
K

KerstinW

Guest
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Kommt es nicht auch darauf an bei wem das Kind lebt???
 
P

pingi78

Guest
ein paar argumente hast du schon selber aufgeführt, wobei ich nicht glaube das geld das wichtigste ist um ein kind gut aufzuziehen.
ob das kind mit bestimmen kann liegt an dessen alter, muss glaub ich mindestens 12 sein.
wer das aufenthaltsbestimmungsrecht hat bei dem lebt dann auch das kind. soviel steht fest.
was auch noch ein faktor ist - bei welchem elternteil lebt das kind jetzt wärend der trennung und wer war wärend der partnerschaft hauptbezugspunkt.

übrigends glaube ich nicht, dass es einen richter beeindruckt wenn du versuchst ihm klar zu machen wie unfähig dein ehemaliger partner im punkt kindererziehung ist. das ist kleinkariert und stellt höchstens dich selbst schlecht dar.
 

Chatgirl

Namhaftes Mitglied
Also, die Tochter meines Verlobten wohnt bei uns und er hat das Aufendhaltsbestimmungsrecht. Der Sohn wohnt (nur jetzt vorrübergehend beim onkel) bei seiner mutter, die für ihn das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Sorgerecht haben sie beide für beide kids.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Also das meiste wurde hier schon aufgeführt.
Wichtig für Richter ist in erster Linie.....wo haben die Kinder derzeit ihren Lebensmittelpunkt(bei wem leben sie)....
Und in der Regel werden die Kinder hierzu auch vom Richter angehört, und deren Wunsch berücksichtigt, und wohl kaum gebrochen.
Hierbei spielt das Alter der Kinder auch keine Rolle.....meine wurden damals mit 3 und 6 Jahren eine Stunde vom Richter angehört.
Ich denke, bevor man die Kinder in so etwas reinreißt, sollte man wirklich schwerwiegende Gründe haben, das ABR zu bekommen, sofern die Kinder nicht eh schon bei einem wohnen.
Nicht, das ich nun sagen will, das es meinen Kindern geschadet hat, der Richter hat es scheinbar wirklich klasse gemacht, aber man bringt die Kinder in eine Zwickmühle.
So hat meine Tochter damals ihren Wunsch wortwörtlich so geäußert:
Ich möchte bei Mama wohnen, aber bitte sag dem Papa, er soll nicht traurig sein, ich habe ihn genauso lieb....
Bei so einer Aussage hat mir das Herz geblutet.....denn es macht doch deutlich, in was für eine verquere Situation die kleinen da kommen.....schließlich lieben sie Mama und Papa.....

Sollte nur kurz zum nachdenken anregen, wirklich abzuwägen, diesen Schritt zu gehen.
 
P

pingi78

Guest
vielleicht ist das bei jedem richter verschieden.

bei meiner freundin war der sohn schon 8 und durfte nichts dazu sagen. letzten endes wurde so entschieden wie er es sich gewünscht hätte, aber das war nicht ganz eindeutig.
meine kleine war damals erst 1 jahr alt, daher kenn ichs aus eigener erfahrung nicht. sie war ja nun wirklich noch zu jung.

vielleicht ist es wirklich besser die kinder da rauszuhalten. ich glaube ich würde es auch nicht unbedingt im sinne des kindes finden wenn es zuviel mitbekommt von der trennung und dem streit. dann doch besser die kinder vor der gerichtstür lassen und hinterher einen angemessenen tonfall dem ex-partner gegenüber anschlagen.
 
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