Eilt! -  Aufhebungsvertrag nach Elternzeit????

Natalia13437

Neues Mitglied
Hallo,
meine Elternzeit endet in April und deswegen hatte ich ein Gespräch mit meinen Arbeitgeber. Er kann mir nicht mit den Arbeitszeiten entgegenkommen bzw. müßte länger arbeiten als wie der Kindergarten offen hat. Jetzt hat er mir einen Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung angeboten. Bin ich dann nicht gespeert beim Arbeitsamt?
 
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pingi78

Guest
hallo natalia...

als ich einen aufhebungsvertrag aus dem selben grund (gastronomie) gemacht habe hatte ich hinterher keine sperrzeit. wenn sich da nicht grundlegend etwas geändert hat in den letzten 3 jahren wird es wohl auch bei dir nicht der fall sein.
du musst nur darauf achten wie dieser vertrag formuliert wird. nicht das dein chef reinschreibt, dass es deine schuld ist. am besten ganz neutral.

hab da auch grad noch ne seite gefunden die dir vielleicht ein bisschen weiter hilft :
http://www.arbeitsrecht-info.de/index.htm?arbeitsrecht/abwicklungsvertrag.htm

wenn du ganz sicher gehen willst kannst du ja auch auf dem aa anrufen, würde ich persönlich aber lieber anonym machen. man weiß in der heutigen zeit nie was die sachbearbeiter grad für neue anweisungen von oben bekommen haben und wie sie drauf sind. sicher ist sicher.

mfg katja
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo,

ich habe vor 5 Jahren einen Aufhebungsvertrag nach dem Erziehungsurlaub gemacht und keine Sperrzeit bekommen.

Ich war damals bei einer Leasingfirma im externen Bereich eingestellt und im Aufhebungsvertrag stand drinne, daß im externen Bereich keine Teilzeit-Einsätze möglich sind.

Wenn sich nichts geändert hat, müsste es reichen, wenn im Aufhebungsvertrag drin steht, daß keine Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Betrieb möglich ist. Um ganz sicher zu gehen, kannst du auch beim AA anrufen und Dich erkundigen.

Gruss Gaby
 

Natalia13437

Neues Mitglied
Original von Natalia13437
Hallo,
meine Elternzeit endet in April und deswegen hatte ich ein Gespräch mit meinen Arbeitgeber. Er kann mir nicht mit den Arbeitszeiten entgegenkommen bzw. müßte länger arbeiten als wie der Kindergarten offen hat. Jetzt hat er mir einen Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung angeboten. Bin ich dann nicht gesperrt beim Arbeitsamt?
 
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