Frage -  Ausladsreise des Papas bei Alleinigem Sorgerecht der Mama

lilly7022

Ich wohne hier
Ich weiß jetzt nicht, ob ich hier so wirklich richtig bin. Denn grundsätzlich ist alles klar und klappt soweit ganz gut bei uns, aber nun mal eine spezielle Frage:

Mein Ex hat kein Sorgerecht für unseren Sohn, ich habe das ASR. Nun möchte er im Sommer mit ihm eine Woche in den Urlaub fahren, es soll an die Nordsee gehen. Das finde ich ja wirklich klasse, weil es auch das erste mal ist, daß er mit der neuen Familie und seinem Sohn verreisen möchte. Mein Sohn freut sich auch schon.

Der Papa hat jetzt angemeldet, daß sie für einen Tag nach Dänemark fahren wollen und mein Sohn braucht dann einen Kinderausweis. Auch klar. Aber: muß/sollte ich dem Papa auch einen Schein mitgeben, daß er berechtigt ist, das Kind mit ins Ausland zu nehmen? Nicht, daß die ihn an der Grenze festnehmen oder es Probleme gibt? Wer kennt sich damit aus? Wie sollte so ein Schreiben aussehen, was muß drinstehen?
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Hallo Lilly,

ich würde ihm ein Schreiben mitgeben in dem steht das du damit einverstanden bist das dein Ex euren Sohn auch mit ins Ausland nimmt.
Außerdem solltest du noch was schreiben das er im Notfall auch einen Arzt mit ihm besuchen und Medikamente geben darf.

Ist jetzt zwar ein bischen was anderes.
Mein Mann ist Fussballtrainer und war mit seinen Jungs mal bei einem Turnier in Spanien. Damals mussten alle Eltern so ein Schreiben unterschreiben.
Wobei ich z.B. das Schreiben für den Arzt als viel wichtiger erachte weil es ja doch recht schnell geht das man mal eine kleiner Wunde hat die sich entzündet und man mal schnell einen Arzt drauf schauen lassen muss od. das sich Kinder eine Erkältung holen.

Für den Arztbesuch stand glaube ich sowas ähnliches drin wie:

Hiermit erlaube ich (dein Name und dann der Name vom Vater) mit (Name des Kindes) einen Arzt aufzusuchen und zum Wohle des Kindes geeignete und notwenige Medikamente zu geben.

Wir haben das damals von einer Bekannten die sich sehr gut mit Gesetzen auskennt durchlesen lassen. Sie meinte für die Erstversorgung und einen Arztbesuch sei das so ok.

Ich lasse mir z.B. von den Eltern meiner Tageskinder auch eine Genehmigung unterschreiben das ich im Notfall zum Arzt mit dem Kind darf. Und wenn mal ein Kind einen Hustensaft oder ähnliches einnehmen muss wird das ebenfalls schriftlich festgehalten.

LG :bye:Cordu
 

lilly7022

Ich wohne hier
Danke, Cordu. Ich dachte auch, daß es besser ist, wenn er so ein Schreiben einstecken hat. Könnte sonst großen Ärger geben.

Wegen der Arztsache hat mir mal jemand gesagt (ich glaube das Jugendamt sogar), daß derjenige, der die Obhutspflicht für das Kind hat (kann ja auch mal Oma, Onkel oder die Nachbarin sein) immer berechtigt bzw. sogar verpflichtet ist, sich um medizinische Dinge zu kümmern und Entscheidungen zu treffen, wenn es akut ist. Die können ja bei einem Unfall nicht warten, bis die Mama kommt.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Hallo Lilly,

bei mir als Tagesmutter ist es aber so das ich keinem Kind ohne schriftliche Einwilligung auch nur eine Salbe raufmachen darf. Und dem Moment sind sie auch bei mir in Obhut.
Und am Samstag beim Erste-Hilfe-Kurs meinte eine Erzieherin das sie im Kindergarten eine Wunde (z.B. Schürfwunde am Knie) nicht mal mit Wasser auswaschen dürfen. Sie dürfen nur ein Pflaster drauf machen.

LG :bye:Cordu
 

lilly7022

Ich wohne hier
Wie das bei "Öffentlichen/Kommerziellen" Betreuungen ist, weiß ich nicht. Ich meinte eher die private Ebene. Ich kann ja ein Kind, das bei uns zu Besuch ist, nicht unversorgt lassen, bis die Mutter eintrifft, sofern dies innerhalb kurzer Zeit überhaupt möglich ist.

Bei uns ist es durchaus üblich, daß jemand sein Kind zu Freunden gibt, um Arbeiten gehen zu können, da das mit der Betreuung hier so eine Sache ist. Da ist man auf solche Netzwerke angewiesen. Das läuft aber ohne Geld oder so ab, sondern beruht auf Gegenseitigkeit, man hilft sich eben untereinander.

Die rechtliche Seite bei Kindergärten oder Tagesmüttern kenne ich natürlich nicht, aber da sind die Voraussetzungen ja vermutlich komplett anders und die Regelungen strenger.
 
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