brauche Rat -  Bei Trennung Ehegattensplitting sichern?

U

User1

Guest
Wir haben uns jetzt getrennt!
Sie wird mit zwei Kindern eine Wohnung beziehen, während ich mit einem Kind im Haus bleibe...
Wie kann man das Ehegattensplitting sichern?
Sie hat lediglich ein Einkommen unter 400€
Ich bin sozusagen der Alleinverdiener, habe jetzt Stkl. 3

Es gibt ein Urteil das da heißt:
Ehepaare, die sich seit Jahresbeginn im Trennungsjahr befinden, werden getrennt nach der Grundtabelle besteuert. Ein Versöhnungsversuch noch in diesem Jahr – auch wenn dieser nur vorübergehend sein sollte – rettet hingegen die günstigere Zusammenveranlagung (Finanzgericht Hessen, Urteil vom 14.4.1988, Az.: 9 K 70/85).

Was heißt das jetzt genau? In die ungünstigere Stkl. 2 würde ich doch erst in 2005 zurückgestuft, oder?

Gruß
Mick
 
B

Bert

Guest
Hm, das ist gut 15 Jahre her und Steuerrecht aktuell, da könnte sich inzwischen einiges geändert haben... ich glaube, Mafa wird Dir da eher helfen können. Wenn Du das Splitting erhalten willst, solltest Du mit Deiner Frau erst mal Trennung light fahren, falls Mafa auf Deinen Thread stößt, kann er Dir helfen. Die harte Variante, Umschreibung der LST-Karte bringt Euch beiden Einbußen. Das sehe ich bei mir.

Deklariert die Wohnung Deiner Frau eben als Zweitwohnung. Allerdings seid Ihr dann immer noch offiziell "zusammen".

Für getrennt Lebende gibt's ja ein extra Formular, das ausgefüllt werden muß. Dann greift die Änderung auch steuerrechtlich. Dann aber Vorsicht vor langem Genuß der ST-Klasse 3 oder 2, die Nachzahlung kann empfindlich hoch werden. In dem Fall lieber SOFORT umschreiben.

Gruß

Bert ;-)
 
M

mafa

Guest
Danke, lieber Bert !!!!! (übrigens fährt die Mutter + Tochter mit mir in die Osterferíen...)


nun zu Mick:

a. Steuerklasse II - nur, wenn du wirklich mit den Kindern allein lebst, also keine Oma, Freundin etc. ( Katze geht noch ) ...


b. Du kannst weiter mit III leben, wenn ihr weiterhin gemeinsam wirtschaftet,
d.h. deine Frau nimmt sich lediglich eine Zweitwohnung ( Achtung, nach
einem Jahr Zweitwohnungssteuer ) und du zahlst die Miete. Sie bleibt
weiterhin bei Dir gemeldet und du zahlst alle Fixkosten...

Du zahlst der Faru ein angemessenes Haushaltsgeld..

Also formaljuristisch: ihr seid nicht getrennt....

( diese Lösung bietet sich nur an, wenn du zu den Besserverdienern gehörst..
und keinen Rosenkrieg wegen Umgang etc. hast...)


Nachteil: Schulgeld und Hort werden dann nach dem Familieneinkommen
berechnet, auch beachten: diverse Versicherungen...!

c. wie von dir beschrieben, solange du aber bei III bleibst - hat die Mutter
und die Kinder einen höheren Unterhaltsanspruch..!

d. wenn die Trennung aber fest ist, auch eine Scheidung ansteht, Sozialleistungen wie Wohngeld oder Stütze zu beantragen ist, solltet ihr erst mal gemeinsam genau rechnen..... auch beachte bitte, selbst bei Steuerklasse I kannst du den Ehegattenunterhalt mit Anlage U abrechen und auch auf der Steuerkarte sofort als Freibetrag einsetzen= sofort wieder weniger Steuern...


. bitte gebe mir weitere Infos - später dann mehr!

Gruß
 
M

mafa

Guest
Hallo Mick,

ich habe gerade deine anderen Beiträge gesehen. Also hat sich deine Frau von dir getrennt und hat einen anderen. Zieht sie mit ihm zusammen ??

Also m.E. solltest du in diesem Fall nicht versuchen, den Ehegattensplitting künstlich am Leben zu erhalten sondern:


setze eine Trennungsvereinbarung / Scheidungsfolgevereinbarung auf, dazu
brauchst du nicht unbedingt einen Anwalt...

1. Hausrat ( ist wohl bereits geklärt )


2. Kindesunterhalt:

Mein Rat: ändere Umgehend deine Steuerkarte in II ( sofern du wirklich allein bleibst mit deinem Kind.... ) und trage später den Unterhalt, den deine Frau bekommt, als Freibetrag ein..

Berechne den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ( gemäß Steuerklasse II )


3. Sorgerecht / Aufentghaltsbestimmungsrecht / Umgangsrecht

- findet eine feste Vereinbarungen


4. Ehegattenunterhalt

- findet eine feste Vereinbarung, diese Summe kannst du dir dann umgehend als Freibetrag eintragen lassen, beachte Regelung gemäß Anlage U


5. Vermögen / Schulden

- einigt euch..



Gruß und viel Glück
 
U

User1

Guest
Hallo Manfred,
nein..., sie bezieht eine Wohnung hier direkt in der Nähe(5Min.), damit die Kinder ihren Freundeskreis nicht verlieren.
Der "andere" ist sozusagen Nutzniesser der Situation, ohne jegliche finanz. Risiken..., aber sie hat es halt so gewollt!
Ich bezahle auch fast die gesamte Einrichtung...

Und wir können miteinander reden!
Sie läßt mich finanziell überleben, verzichtet auf einen Teil des Unterhaltes, damit ich das Haus weiter tragen kann, wo ich schließlich mit meinem Sohn wohnen bleiben werde...
Das wird auch in einer Trennungsvereinbarung so festgehalten.

Dank und Gruß
Mick
 
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