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User1
Guest
Wir haben uns jetzt getrennt!
Sie wird mit zwei Kindern eine Wohnung beziehen, während ich mit einem Kind im Haus bleibe...
Wie kann man das Ehegattensplitting sichern?
Sie hat lediglich ein Einkommen unter 400€
Ich bin sozusagen der Alleinverdiener, habe jetzt Stkl. 3
Es gibt ein Urteil das da heißt:
Ehepaare, die sich seit Jahresbeginn im Trennungsjahr befinden, werden getrennt nach der Grundtabelle besteuert. Ein Versöhnungsversuch noch in diesem Jahr – auch wenn dieser nur vorübergehend sein sollte – rettet hingegen die günstigere Zusammenveranlagung (Finanzgericht Hessen, Urteil vom 14.4.1988, Az.: 9 K 70/85).
Was heißt das jetzt genau? In die ungünstigere Stkl. 2 würde ich doch erst in 2005 zurückgestuft, oder?
Gruß
Mick
Sie wird mit zwei Kindern eine Wohnung beziehen, während ich mit einem Kind im Haus bleibe...
Wie kann man das Ehegattensplitting sichern?
Sie hat lediglich ein Einkommen unter 400€
Ich bin sozusagen der Alleinverdiener, habe jetzt Stkl. 3
Es gibt ein Urteil das da heißt:
Ehepaare, die sich seit Jahresbeginn im Trennungsjahr befinden, werden getrennt nach der Grundtabelle besteuert. Ein Versöhnungsversuch noch in diesem Jahr – auch wenn dieser nur vorübergehend sein sollte – rettet hingegen die günstigere Zusammenveranlagung (Finanzgericht Hessen, Urteil vom 14.4.1988, Az.: 9 K 70/85).
Was heißt das jetzt genau? In die ungünstigere Stkl. 2 würde ich doch erst in 2005 zurückgestuft, oder?
Gruß
Mick