Besuchsrecht! Wer kann mir helfen?

duffy

Neues Mitglied
Wer kann mir helfen? Ich bin verzweifelt!

Ich lebe seit ca. einem Jahr von meiner Frau getrennt.

Leider kann ich mit Ihr keine vernünftige Besuchregelung unserer gemeinsamen Tochter vereinbaren. Sie lässt es nicht zu, dass ich die Zeit mit meiner Tochter alleine verbringe oder dass unsere Tochter bei mir übernachtet.
Eigentlich gibt es hierfür keinen Grund aber immer wieder lässt meine Exfrau sich irgendwelche Gründe einfallen, warum es nicht geht.

"Ich kenne die Routine unserer Tochter nicht!"
"Ich wäre keine Bezugsperson!"
"Unsere Tochter ist Krank!"
"Ich weis nicht was Sie zu Essen bekommt!"
usw. usw. usw.

Ich darf Sie sehen aber nur in der Wohnung meiner Exfrau. Ich weis einfach nicht weiter. Ich vermisse meine Tochter, hatte aber bisher noch nie die Gelegeheit mal mehr Zeit mit ihr zu verbringen. Kann mir jemand helfen?

Im Internet habe ich mich informiert aber das Thema "Umgangsrecht" ist nirgendwo wirklich verständlich dargestellt.

Duffy
 
K

Karl-Heinz

Guest
Hallo Duffy
Zum Glück habe ich eine solche Situation noch nicht erlebt.Ich kann aber Deine Sehnsucht nach dem Kind gut nachfühlen.
Wenn es so ist,wie Du schreibst,hast Du natürlich schon Anspruch auf das Kind.
Vielleicht solltest Du Dich aber auch mit dem Amt für Familie und Jugend,oder einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Hier wäre ein Link,wo Du Dich aber schon einmal rechtlich etwas infomieren kannst.Von solchen Seiten gibt es zum Beispiel bei www.google.de sehr viele.Du mußt dann nur ein geeignetes Suchprofil eingeben.Auch würde ich da nach geeigneten Foren suchen.Dort gibt es erfahrene Leute im Umgang mit Deiner Situation.Auch hier gibt es sowas.
Hier der Link
Besucherrecht
und hier noch einer
Scheidungrechte
Ich hoffe doch,Dir geholfen zu haben und wünsche Dir alles Gute für die Zukunft.
MfG Karl-Heinz
 

freddilysie

Urlaubsreif
Hallöchen,

geh zum Jugendamt die werden dir die entsprechenden Stellen schon sagen. Und wenn sie merken das es dir wichtig und erlich ist dann helfen sie dir weiter.

Übrigens finde ich es icht zum Kotzen:kotz: wenn die Beziehungsprobleme immer am Ende auf den Rücken der Kinder ausgetragen wird. Da muß ich auch deine Frau ansprechen. Wenn sie der Meinung ist du kannst und weist das alles nicht dann muß sie es dir sagen oder zeigen. :mua

Ich bin auch ohne Vater aufgewachsen und finde es echt beschissen ich weiß nicht mal wie er aussieht und habe als Erwachsener noch Pobleme damit.

Also lieber duffi wenn dir was an deiner Tochter liegt, versuche alles und bleib am Ball :troest

Tschaui :winken:
 

duffy

Neues Mitglied
Hallo freddilysie,

danke für Deine Antwort! Du kannst mir glauben, ich werde alles versuchen!
Bisher habe ich immer versucht es diplomatisch zu regeln aber leider renne ich dabei gegen Wände. Sie stellt immer neue Bedingungen und hat immer neue Ausreden. Wie gesagt, ich weis nicht mehr weiter. Die Sehnsucht nach meiner Tochter ist so groß, dass ich täglich das Heulen bekomme.

Gerade hatte ich mal wieder ein sehr langes Gespräch mit Ihr aber keine Lösung in Sicht... Es ist wirklich ein scheiß Gefühl!!!

Manchmal habe ich schon darüber nachgedacht den Kontakt ganz abzubrechen, obwohl es eigentlich das letzte ist, was ich möchte. Nur bin so verzweifelt, dass ich mir manchmal wünsche, dass dieser Schmerz vorbeigeht.

Duffy
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Hallo duffy.

das problem das du hast kenn ich leider - mein freund hat das selbe problem mit seiner noch-frau.
kann mich dazu nur dem rest anschließen: probiers übers Jugendamt und über einen Rechtsanwalt!!!! Schlimmstenfalls gibts dazu eine Gerichtverhandlung mit einem BINDENEN Urteil, an das sich dann deine ex halten muss. ansonsten gibts dann nämlich ordnungsgeld oder sogar ordnungshaft!
hier kann ich dir noch einen link empfehlen, unter dem du mehr dazu findest. ist auch (relativ) gut erklärt. uns hats viel gebracht.
http://www.damm-pp.de/Dschungel/Familienrecht/Frameset.htm

viel glück und vorallem kraft wünsch ich dir weiterhin

gruß susi
 
M

mafa

Guest
Umgangsrecht per Trennungsvertrag

Hallo,

vor kurzen trennte sich meine Frau von mir und nun versuche ich, mir ein großzügiges Umgangsrecht zu meiner Tochter ( 7 ) per Trennungsvertrag zu erkaufen.

Also hoher Kinderunterhalt über Tabelle, Trennungunterhalt und bei Wohlverhalten übertrag einer Kapital-Lebensversicherung etc.


Ich plane jedes 2. Wochenende von Freitag, 17.oo bis Sonntag 18.00,
jedes 4. Wochenende bis Montag 8.00 Uhr
3 Wochen Sommerferien, jeder 2. Feiertag und je 5 Tage Oster- Herbst und Weihnachtsferien.

Ferner 2 Besuche pro Woche am Abend von 17.00 bis 20.00 Schwimmen Pfadfinder etc... ( Sofern beide anm gleichen Ort wohnen )


( laut Vertrag ist diese Regelung auch bei einem Scheidungsverfahren bindenend ..!)

Ist dieses überzogen ???


Gruß

Manfred
 
T

tosa

Guest
Hallo mafa,

sei mir nicht böse, aber sowas hab ich echt noch nie gehört!!!

Du machst Termine für dein Kind mit festen Uhrzeiten???

Wenn du abends dann von 17.oo bis 20.oo bei Ihr bist, fällt dann so gegen 19.45 Uhr der Hammer, weil mit tschüss sagen und so schaffst du es dann bis 20.oo Uhr?

Es ist mit Sicherheit sinnig sich eine Regelung zu überlegen die bindend für euch beide ist, aber muß das denn alles in Stunden und Minuten festgehalten werden?

Auch finde ich dein Angebot sehr überzogen, deiner Frau bei Wohlbehalt ihrerseits, eine "Belohnung" anzubieten. Was verstehst du denn unter "Wohlbehalt"???

sorry aber ist das nicht irgendwie traurig? :heul

tosa :sonne
 
A

Antje-Exentreff

Guest
Original von tosa
Du machst Termine für dein Kind mit festen Uhrzeiten???

Hallo Tosa,

wenn man mit einem Expartner gesegnet ist, der einem nicht wohlwollend gesonnen ist, dann ist so eine verbindliche Regelung wie mafa sie anstrebt, die einzige Chance um halbwegs klar zu kommen.

Mein Ex war z. B. ums Verrecken nicht bereit, sich auch nur annähernd auf eine Uhrzeit fürs Holen und Wiederbringen einzulassen. Da hieß es dann mal "ich komme um 15:00 Uhr" und dann kam er ganze 4!!! Stunden später und die Kinder saßen mit plattgedrückten Nasen an der Fensterscheibe und haben völlig frustriert gewartet. Mit dem Zurückbringen war es ähnlich. Er hat immer nur vage Angaben gemacht und gemeint, ich solle halt Sonntagnachmittag erreichbar sein und nach Hause fahren, sobald er sich meldet. Nö, nicht mit mir.

Nachdem er dann letztes Jahr für 4 Monate abgetaucht ist, haben wir beim Jugendamt eine verlässliche Umgangsregelung getroffen und die haben ihm auch mal klar gemacht, was er da eigentlich von den Kindern und auch mir verlangt. Nun holt er sie an 3 Wochenenden im Monat Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr. Aufgrund der Entfernung bekommt er einen Spielraum von +/- 1 Std. und seitdem klappt es auch.

Gruß
Antje
 
M

mafa

Guest
Liebe Tosa & Antje,

leider haben wir bereits in der Vor-Trennung Probleme, hatte die Tochter in den ersten Wochen fast jedes Wochende bei mir ( habe auch in der Vergangenheit immer das Wochenende mit Tochter verbracht ).Dann hat sich meine Frau bei der Trennungsberatung den Tipp geben lassen, nur noch jedes 2. Wochenende.

Es folgten dann weitere Einschränkungen, Sonntag soll wg. Haarwaschen, Tochter schon um 16.00 Uhr zurück. Auch wurde versucht, den Freitagabend zu canceln, kannst Tochter doch auch erst am Samstag abholen..... also reduzierte sich der Kontakt mehr und mehr.

Aus diesem Grund, um spätere endlose Verhandlungen auszuschliessen, die festen Zeiten, die einvernehmlich natürlich verändert werden können.

Auch soll diese Regel ( im Trennungsvertrag ) im Fall der Scheidung als entgültige Vereinbarung gewertet werden.

Alle Gerichtsurteile im Punkt Umgang haben feste Zeiten, auf Punkte wie frisch gewaschen ausgefertig an der Haustür etc. konnte ich jedoch verzichten..
 
S

sternchenb68

Guest
Ach ja, einen Vater der sich um seine Kinder bemüht, den hätte ich mir für meine Kids gewünscht.
Ich bin der Meinung das , wenn man sich nicht einigen kann, dann legt das Gericht die Termine fest. meistens sagen sie dann jedes 2. Wochenende von Samstag auf Sonntag über Nacht.
Allerdings ist ne Einigung immer besser, man muß nur aufpassen das nicht einer der 2 über die Strenge schlägt.
Ich weiß nicht was sie zu essen bekommen, oder die Haare des Kindes noch waschen zu wollen, kann ja wohl kein Grund sein am Besuchsrecht was zu ändern.
Ich kann den Tip geben ein Tagebuch anzulegen, und jedes Vorkommnis festzuhalten, sprich was fällt ihr heute wieder ein um das Recht zu bescheiden, bzw zu verkürzen.
Oder was fällt ihm heute ein, um nicht zu erscheinen. So ist es teilweise bei uns.
Logisch muß man sich an die Zeiten halten, schon den kindern zu liebe, sie sollen ja auch zu dem Wort was sie geben stehen, oder? Dann kann ich nicht mein eigenes Wort laufend brechen. Auch muß Mutter nicht warten, wann meldet er sich denn nun, kann ich noch in die Badewanne steigen, oder lohnt es sich nicht mehr.
Ach ja, falls hier jemnd ne Definition zum gemeinsamen Sorgerecht hat, dann hätte ich die gerne. Die bräuchte ich mal.
Gruß
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Als Link könnte ich dir mal diese Seite empfehlen, dort ist ein interessantes Schema angegeben:

http://www.damm-pp.de/Dschungel/Familienrecht/Sorgerecht.htm#Anfang

Vielleicht hilft dir das ja ein wenig weiter.

Ciao
Gerry

PS: Ich bin auch ein Vater der versucht sich um die Kinder zu kümmern, was einem nicht leicht gemacht wird eben auch weil erst die Mütter "Recht" haben und dann kommt lange nichts........
Klar ist der Fall bei mir nicht im normalen Bereich aber trotzdem werde ich heftig zu kämpfen haben und kann dann nur auf eine Beziehung aus der Nähe hoffen.
Wie es definitiv bei mir ausgehen wird lässt noch auf sich warten!
Aufgeben gilt nicht!!!
 

sam0171

Neues Mitglied
Scheidung / Trennung

Bin seit Januar vom Kindesvater getrennt und mußte auch schon feststellen, das es mit dem Umgangsrecht nicht so einfach ist.

Wie schon mehrfach erwähnt ist das mit dem Gesetz auslegungssache. Da sind meist nur Vorschläge. Außerdem kommt es auf das Alter vom Kind an.

Mein Sohn ist 5 Jahre und geht nun alle 2 Wochen von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr zu seinem Vater. Ferner holt er ihn einmal unter der Woche an einem festgelegten Tag von 14-18 Uhr. Er darf ihn jederzeit anrufen und ggf. wenn vorher rechtzeitig angekündigt (damit an dem Tag meinerseits keine Termine stattfinden) oder auch kurzfristig (wenn keine Termine sind) und mein Sohn es auch möchte abholen.

Ich denke die Kids machen schon genug mit, da sollte man ihnen es nicht noch zusätzlich schwer machen. Egal ob man verlassener ist oder verlassen hat. Man sollte immer auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes eingehen. Und wenn man sich mit seinem Partner aus welchen Gründen auch immer nicht einigen kann, dann muß auch das Gericht herhalten.

Haltet Euch weiter tapfer und kämpft um Euer Kind, es wird Euch irgendwie danken.
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Tja Sam....

...das klingt ja nach einer "venünftigen" Lösung für euch als Eltern und den Sohn.
Wenn meine Frau nicht so weit weg wollen würde könnte ich mich auch mit so einer ähnlichen Regelung wohl abfinden.
Das ist nämlich auch mein Gedanke das die Kinder immer diejenigen sind die am meisten darunter leiden müssen, schließlich sind es ja die Eltern die nicht mehr miteinander können!
Zumindest wohnst du anscheinend nicht so weit weg das es dem Vater auch möglich ist für euren Sohn nicht einfach aus der Welt zu verschwinden!
Bei mir leider bis dato mit den Plänen meiner Frau nicht möglich, aber wie schon gesagt, es wird ja nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Sollte meine Frau auf ihre Pläne bestehen habe ich gute Chancen Alleinerziehender Vater zu werden, denn, die beiden Jungs werde ich ihr nicht außer Landes mitgeben!!!
Aktuell betrachte ich das als mein Ziel und dann sehen wir weiter......

Ciao
Gerry
 
O

ottifant

Guest
Hallo Duffy,

wende Dich so schnell wie möglich an das Jugendamt.
Dort kannst Du dann um Hilfe bitten,
da Du nicht mehr weiterweißt und es schließlich um Euer gemeinsames Kind geht.
Das Kind, das unter der Trennung der Eltern schon mehr als genug leidet
und jetzt nicht auch noch in den Konflikt zwischen Deiner Ex und Dir hereingezogen werden sollte...

Ich finde es unmöglich, wie solche Konflikte der "Erwachsenen" immer wieder auf dem Rücken der unschuldigen Kinder ausgetragen werden.
Und der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
sein SorgeRECHT als Macht versteht und mißbraucht.

Und wie schon von den anderen geschrieben,
bitte um eine feste verbindliche Regelung,
um in Zukunft sämtliche Konflikte und Mißverständnisse vermeiden zu können.

Eure Tochter hat ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen.
Du kannst beim Jugendamt auch darum bitten,
daß dort (an einem neutralen Ort) ein gemeinsames Gespräch mit Deiner Ex stattfindet.

Wie alt ist Deine Tochter denn?
Wegen Übernachten usw.
 

duffy

Neues Mitglied
:argue

Hallo Leute,

vielen Dank für Eure Beiträge! Nach endlosen Diskussionen, gibt es nun eine Art Einigung. Ich hole meine Tochter für einen Tag am Wochenende und die Besuche finden nicht mehr in der Wohnung meiner Ex statt.

Nun verlangt Sie aber meine neue Partnerin kennenzulernen, weil Sie der Meinung ist, sie hätte ein Recht darauf zu wissen wer unsere Tochter betreut.
Meiner Meinung nach, ist dem aber nicht so, denn "ich" betreue unsere Tochter und sie stellt mir ja schließlich auch nicht jeden vor, der mal Kontakt mit unserer Tochter hat!?

Kennt da jemand die Rechtslage? Hat sie das Recht oder hat sie es nicht?


Duffy
 
N

Nickyta

Guest
Hallo Duffy,

nun, ganz ehrlich gesagt, finde ich es schon wichtig, den neuen Partner kennenzulernen, man möchte wirklich wissen, mit wem das Kind seine Zeit verbringt, denn wenn es etwas Ernstes ist, wird Deine neue Partnerin ebenfalls eine wichtige Rolle im Leben Deines Kindes spielen.

Warum hast Du denn damit ein Problem? Ich empfinde das eher als ein Entgegenkommen Deiner Frau, wenn sie das ehrlich meint.

Allerdings nur, wenn es wirklich etwas Ernstes ist mit deer neuen Partnerin oder dem neuen Partner, denn auch umgekehrt würde ich das begrüßen.
Wenn man sich allerdings selber noch nicht sicher ist und vielleicht sogar wechselnde neue Partner hat, so würde ich davon absehen und sogar davon absehen, daß Kind damit zu konfrontieren.
Aber das muß jeder für sich entscheiden.

Ich wäre froh, wenn mein Noch eine feste Beziehung hätte, statt meine Tochter mit wechselnden Freundinnen zu verwirren.

Wie die Rechtslage hier aussieht-keine Ahnung, ich glaube, dafür ist das Ganze zu individuell und würde im Streitfalle allenfalls vom Jugendamt geregelt werden können??
 

duffy

Neues Mitglied
:sn7
Hallo Nickyta,

grundsätzlich gebe ich Dir ja recht aber wenn man bedenkt, wie emotional teilweise die Begegnungen zwischen meiner Ex und mir ablaufen, habe ich ein wenig Sorge, dass nicht der Umgang mit unserer Tochter der Hauptgrund ist.

Mit meine neuen Partnerin ist es "sehr" ernst und ich denke irgendwann ergibt sich so ein kennenlernen automatisch. Aber kann Sie es fordern und mir vielleicht aus diesem Grunde wieder das Umgangsrecht verwehren? Sie hat damit schon gedroht, dass ich dann meine Tochter nicht mehr mitnehmen darf, sondern die Besuche wieder nur in Ihrer Wohnung stattfinden sollen!

Duffy
 
I

Idgie

Guest
Hallo duffy,
der Vater hat das Recht, die Kinder alleine zu sehen, zu sich zu nehmen oder mit ihnen etwas zu unternehmen. Er kann die Kinder auch zu seinen Freunden oder Verwandten mitnehmen, wenn dies den Kindern nicht schadet. Das gleiche gilt, wenn die Kinder die neue Freundin des Mannes kennenlernen sollen.

Frag mich jetzt aber nicht, in welchen Paragraphen das steht.

Es ist kein angenehmer Gedanke, dass meine Kinder die neue Freundin meines Mannes kennenlernen, aber wie bitte würde ich mir vorkommen, wenn ich erst einen Tauglichkeitstermin machen würde, also ehrlich!

Mit ungläubigen Grüßen,
Idgie
 

duffy

Neues Mitglied
:kisses
Danke Idgie!

Ich würde auch nie auf den Gedanken kommen, erstmal zu prüfen, ob jemand tauglich ist oder nicht!

Duffy


Und weiter gehts mit Besuchsrecht, wer kann mir helfen?
 
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