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sky31
Guest
Hallo,
Ich habe mich von meiner Partnerin, mit der ich ein gemeinsames Kind habe (4 Monate alt), getrennt. Da das Kind noch unter 3 Jahre ist, muß ich ja neben dem Kindesunterhalt auch für Sie Betreuungsunterhalt zahlen, wozu ich auch bereit wäre. Doch meine Ex-Freundin wollte kein Unterhalt von mir, was allerdings vom Gesetz her ja nicht mehr zulässig ist.
Darum hat das Sozialamt Sie aufgefordert einen Anwalt einzuschalten, der die Höhe des Unterhaltes festlegen soll. Dieser Anwalt hat nun errechnet, das ich bei einem reinen Nettoverdienst von 1299,78 Euro, an meine ehemalige Partnerin und dem Kind einen Betrag von 635 Euro pro Monat entrichten muesste.
Dieser Betrag ist aber von meiner Sicht her ziemlich hoch angesetzt, da dort weder die Fahrten zur Arbeit eingerechnet worden sind. Ausserdem dachte ich immer das es einen Selbsterhaltungbetrag gibt, der mir bleiben müsste. Denn so würde mir doch arg wenig bleiben, schliesslich habe ich ja auch Miete zu bezahlen und muß jeden Tag 17 Kilometer mit dem Auto zur Arbeit (keine Möglichkeit mit öffentl. Verkehrsmittel) zurücklegen.
Meine Frage, wer legt die Höhe des Unterhalts eigentlich genau fest, es kann ja nicht sein, das einfach der Anwalt sagt so ist das und das muß ich zahlen. Und fällt nicht letztlich das Sozialamt die Entscheidung, wird beim Jugendamt ja schließlich auch so gemacht.
Gruß Stephan
Ich habe mich von meiner Partnerin, mit der ich ein gemeinsames Kind habe (4 Monate alt), getrennt. Da das Kind noch unter 3 Jahre ist, muß ich ja neben dem Kindesunterhalt auch für Sie Betreuungsunterhalt zahlen, wozu ich auch bereit wäre. Doch meine Ex-Freundin wollte kein Unterhalt von mir, was allerdings vom Gesetz her ja nicht mehr zulässig ist.
Darum hat das Sozialamt Sie aufgefordert einen Anwalt einzuschalten, der die Höhe des Unterhaltes festlegen soll. Dieser Anwalt hat nun errechnet, das ich bei einem reinen Nettoverdienst von 1299,78 Euro, an meine ehemalige Partnerin und dem Kind einen Betrag von 635 Euro pro Monat entrichten muesste.
Dieser Betrag ist aber von meiner Sicht her ziemlich hoch angesetzt, da dort weder die Fahrten zur Arbeit eingerechnet worden sind. Ausserdem dachte ich immer das es einen Selbsterhaltungbetrag gibt, der mir bleiben müsste. Denn so würde mir doch arg wenig bleiben, schliesslich habe ich ja auch Miete zu bezahlen und muß jeden Tag 17 Kilometer mit dem Auto zur Arbeit (keine Möglichkeit mit öffentl. Verkehrsmittel) zurücklegen.
Meine Frage, wer legt die Höhe des Unterhalts eigentlich genau fest, es kann ja nicht sein, das einfach der Anwalt sagt so ist das und das muß ich zahlen. Und fällt nicht letztlich das Sozialamt die Entscheidung, wird beim Jugendamt ja schließlich auch so gemacht.
Gruß Stephan