brauche Rat -  Betreuungsunterhalt

S

sky31

Guest
Hallo,
Ich habe mich von meiner Partnerin, mit der ich ein gemeinsames Kind habe (4 Monate alt), getrennt. Da das Kind noch unter 3 Jahre ist, muß ich ja neben dem Kindesunterhalt auch für Sie Betreuungsunterhalt zahlen, wozu ich auch bereit wäre. Doch meine Ex-Freundin wollte kein Unterhalt von mir, was allerdings vom Gesetz her ja nicht mehr zulässig ist.
Darum hat das Sozialamt Sie aufgefordert einen Anwalt einzuschalten, der die Höhe des Unterhaltes festlegen soll. Dieser Anwalt hat nun errechnet, das ich bei einem reinen Nettoverdienst von 1299,78 Euro, an meine ehemalige Partnerin und dem Kind einen Betrag von 635 Euro pro Monat entrichten muesste.
Dieser Betrag ist aber von meiner Sicht her ziemlich hoch angesetzt, da dort weder die Fahrten zur Arbeit eingerechnet worden sind. Ausserdem dachte ich immer das es einen Selbsterhaltungbetrag gibt, der mir bleiben müsste. Denn so würde mir doch arg wenig bleiben, schliesslich habe ich ja auch Miete zu bezahlen und muß jeden Tag 17 Kilometer mit dem Auto zur Arbeit (keine Möglichkeit mit öffentl. Verkehrsmittel) zurücklegen.
Meine Frage, wer legt die Höhe des Unterhalts eigentlich genau fest, es kann ja nicht sein, das einfach der Anwalt sagt so ist das und das muß ich zahlen. Und fällt nicht letztlich das Sozialamt die Entscheidung, wird beim Jugendamt ja schließlich auch so gemacht.

Gruß Stephan
 
U

User 5

Guest
Hi !

Ich bin ja aus Ö weiß also nicht genau wie das in D gehandhabt wird.
Mein erster Gedanke ist das natürlich der Anwalt deine Freundin das Beste für sie rausschlagen will.
Klar.
Vielleicht solltest auch du dir einen Anwalt nehmen, der offenlegt was du alles mit deinem Verdienst bezahlen musst und was passiert wenn du dir die Fahrt zur Arbeit mal nicht mehr leisten kannst.

50% ist schon verdammt viel.
 
S

sky31

Guest
So habe erst mal einen Anwalt auf eigene Kosten aufgesucht und ihm die Rechnung der anderen vorgelegt worauf er gleich zwei Fehler gefunden hat und eine neue Berechnung anfertigte, wobei auch gleich 200 Euro weniger rauskamen. Aber jetz kommt der absolute Hammer, denn das alles ist nur eine Richtlinie und kein GESETZ !!!
Da das Sozialamt zwar sehr gerne möglichst viel haben möchte, so hat es doch nicht die Möglichkeit diesen Unterhalt einzuklagen, denn das Recht der Anerkennung liegt einzig und allein bei der Mutter. Und wenn diese sich auf einen geringern Betrag wie den ausgerechneten mit dem Kindesvater einigt und diesen anerkennt so kann sich das Sozi auf den Kopf stellen und muß diesen Betrag in der Höhe annehmen.

So haben wir uns, weil das Verhältnis zu meiner Ex noch sehr gut ist, auf einen Betrag geeinigt, den ich auch zahlen kann. Sie hat darauf hin ihren Anwalt die Mandatschaft gekündigt und das Sozi hat dann diesen Betrag angenommen.

Der Anwalt hat mich zwar ca 200 Euro gekostet aber die haben sich wirklich in diesem Fall wirklich rentiert, denn ansosnten hätte ich nicht die mal die Möglichkeit mein Kind zu besuchen, da ich rund 200 km alle 2 Wochen zu fahren hätte.

Danke :sonne

Stephan
 
M

Mauzi1970

Guest
Hallo, ...

.... stell die Frage konkret noch einmal im http://f11.parsimony.net/forum16408/ (ISUV-Forum) nenne hier alle Daten, also dein Brutto und Netto-Verdienst, Alter des Kindes usw. Soweit ich weiß, kannst du 5 % vom Einkommen als berufsbedingte Ausgaben absetzten. Aber ich weiß nicht, ob vom Brutto oder Netto, ob erst der KU abgezogen wird und dann die 5 % usw. Also versuch es im ISUV, dort bekommst du bestimmt alles ausgerechnet. Hier findest du auch die Zahlen zum Selbstbehalt und immer die neueste Düsseldorfer Tabelle.
Viele Grüße
Mauzi1970
 
M

mafa

Guest
Hallo,

ich habe noch mal nachgelesen:

also Du bekommst 1300 Netto
5% Selbstbehalt - Du bist AN -65

Berechnung 1235 €

KU ( eine Stufe höher ) -213 €


Basis für EU 1022 €

Sebstbehalt (West ) 840 €


Alles andere ist Bullshit, oder wird Dir vorgeworfen, du könntest mehr verdienen und verschleiert sonstige Einkünfte ??


Vorsicht, Überstundenvergütungen, Sachleistungen wie Firmenwagen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien etc. wird mitgerechnet.

Also, was stand auf der Lohnsteuerkarte 2002 und 2003 ?

Ich hoffe, Du hast Schulden, Lebensverischerungen, diese können u.U. die
Zahlsumme reduzieren...


Gruß



Alos zahlst Du nicht mehr als 182+213=395€
 
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