Gerhard S.
fast-Alles-Versteher
Laut Radiomeldung sollen jetzt alleinerziehende Geschiedene Vollzeit arbeiten; und damit sei die bisherige Gerichtsentscheidung, nämlich nur Halbtags, nicht mehr gültig. Es müssen schon wichtige Gründe vorliegen, wenn nicht Vollzeit gearbeitet werden kann. Ausserdem muss die Kinderbetreuung während des Jobs gesichert sein.
http://www.sueddeutsche.de/karriere/kein-anspruch-auf-unterhalt-bgh-verpflichtet-alleinerziehende-zu-vollzeitjob-1.1127339
http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/urteil-geschiedene-muessen-arbeiten-zr-1345746.html
http://www.sueddeutsche.de/karriere/kein-anspruch-auf-unterhalt-bgh-verpflichtet-alleinerziehende-zu-vollzeitjob-1.1127339
http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/urteil-geschiedene-muessen-arbeiten-zr-1345746.html