BGH: Geschiedene mit Kind müssen arbeiten

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Laut Radiomeldung sollen jetzt alleinerziehende Geschiedene Vollzeit arbeiten; und damit sei die bisherige Gerichtsentscheidung, nämlich nur Halbtags, nicht mehr gültig. Es müssen schon wichtige Gründe vorliegen, wenn nicht Vollzeit gearbeitet werden kann. Ausserdem muss die Kinderbetreuung während des Jobs gesichert sein.


http://www.sueddeutsche.de/karriere/kein-anspruch-auf-unterhalt-bgh-verpflichtet-alleinerziehende-zu-vollzeitjob-1.1127339


http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/urteil-geschiedene-muessen-arbeiten-zr-1345746.html
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Oh ja dazu hatte ich mich auf einer anderen Seite kritisch geäussert in der Form das nicht überall genug kiga Plätze vorhanden sind, Einige Arbeitgeber anscheinend was gegen kinder haben besonders wenn die Mutter alleinerziehend ist. (Wohlgemerkt ich war nicht alleinerziehend und hab in einem jahr ca. 200 Bewerbungen geschrieben und teilweise wortwörtlich gesagt bekommen, das ich den job nicht bekomme wegen des Kindes,)
Und als dritten grund wenn man den einen job bekommt ist es schwer den zu behalten, da Kinder im kiga ja bis zum ca. 5 LJ alle Nase lang krank werden.


Das ganze soll nicht heissen das es nicht möglich ist, nur das es für einige Alleinerziehende sicherlich sehr schwer durchzuführen ist sofern sich Unternehmen nicht endlich darauf einstellen, das es immer mehr alleinerziehende Mütter und Väter gibt die auch arbeiten wollen/müssen.
Das ganze währe z.B. ganz einfach wenn in den betrieben ab x Mitarbeiter oder x Mitarebiter mit Kindern im kitaatlter einfach integrierte Kitas pflicht währen, so bräuchte sich Frau und auch mann keine Sorgen wegen der betreuung machen und würde ohne das die gedanken sich ständig um das Kind drehen auch effektiver arbeiten.
Nicht Geld ist ein Anreiz zu 100% Arbeitskraft sondern Spaß und Sicherheit.
Durch die Leistungssteigerung die durch diese Sicherheit gegeben wäre gäbe es eine bessere bilanz für das Unternehmen und mit dem Geld könnte eine Firmeninterne Kita finanziert werden.

Aber leider denken viele Führungskräfte nur bis zum Tellerrand.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Es fiel mir nicht leicht, dieses heikle Thema zu eröffnen.
Aber dann sagte ich mir, ich habe das so nicht entschieden. Also ich habe noch keine Meinung dazu. Dass ein grosser Unterschied zwischen Vorgabe und Wirklichkeit klafft, sehe ich sehr wohl.
Alleinerziehende verlieren nun Unterhaltsanspruch. Das dürfte in den meisten Fällen bitter werden.

Es dürfte Fälle geben, da wird dieses BGH-Urteil eventuell zum Vorteil: Alleinerziehende(Väter+Mütter) 'dürfen' nun vollzeitarbeiten(wenn die Betreuung des Kindes gesichert ist). War bisher nicht so einfach, einen Vollzeitarbeitsplatz zu ergattern, siehe Beitrag von Ilona.

Noch unschlüssige Grüsse, bis denne. :anbet
 

suse19782002

Aktives Mitglied
Code:
Nicht Geld ist ein Anreiz zu 100% Arbeitskraft sondern Spaß und Sicherheit.

Sehe ich ein wenig anders.

Als Beispiel (!):

Wenn ich für meine Arbeit nicht vernünftig bezahlt werde, um mich und meine Kind(er) zu ernähren und trotzdem noch zum Amt rennen muss, und mir Zuschuss auszahlen lassen muss, fehlt jeglicher Anreiz. Leider ist es doch so, dass viele viele Jobs für Frauen/Mütter unterbezahlt sind. Manchmal kann ich es schon fast verstehen, wenn jemand dafür morgens nicht aufstehen mag.
Wenn ich arbeiten gehe, möchte ich meinen (und er Kinder) Lebensunterhalt komplett selbst finanzieren können, sollte ein Urlaub möglich sein und Klamotten auch. Dafür gehe ich arbeiten, um Geld zu verdienen. Für nichts anderes. Nicht für den Chef, nicht für den Staat, sondern für mich, dass es mir u der Familie gut geht.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Schaue dir so einen (beispielhaften) Werdegang eines Chefs an:
Ein Chef war auch mal jung und ist schon von Jugendbeinen an von dessem Vater zum Chef-Charakter (bzw. zum Firma-Übernehmen) 'geprügelt' worden. Der Chef im Chef kann nun heute gar nicht mehr anders. Solange der Erfolg da ist, gibt es keinen Grund, von seiner Methode abzuweichen.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Original von suse19782002
Code:
Nicht Geld ist ein Anreiz zu 100% Arbeitskraft sondern Spaß und Sicherheit.

Sehe ich ein wenig anders.

Als Beispiel (!):

Wenn ich für meine Arbeit nicht vernünftig bezahlt werde, um mich und meine Kind(er) zu ernähren und trotzdem noch zum Amt rennen muss, und mir Zuschuss auszahlen lassen muss, fehlt jeglicher Anreiz. Leider ist es doch so, dass viele viele Jobs für Frauen/Mütter unterbezahlt sind. Manchmal kann ich es schon fast verstehen, wenn jemand dafür morgens nicht aufstehen mag.
Wenn ich arbeiten gehe, möchte ich meinen (und er Kinder) Lebensunterhalt komplett selbst finanzieren können, sollte ein Urlaub möglich sein und Klamotten auch. Dafür gehe ich arbeiten, um Geld zu verdienen. Für nichts anderes. Nicht für den Chef, nicht für den Staat, sondern für mich, dass es mir u der Familie gut geht.

Ich hatte ja auch nix vom Existensminimum geschrieben..
Ich gehe davon aus, wenn jemand ausreichend Geld verdient und die Wahl hätte zwichen mehr Geld aber einem schlechten Arbeitsklima oder aber das selbe Geld wie vorher aber dafür ein super Arbeitsklima würde die Merheit sich für das selbe Geld wie vorher bei einem sehr guten Arbeitsklima entscheiden.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Im übrigen ging es mir in meiner Aussage auch nicht um ausreichend Geld, wie auch immer das jeder für sich deffiniert, sondern nur um den Umstand, dass wenn ich mir keine Sorgen um die Betreuung meines Kindes machen muss ich effizienter Arbeite.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

also es ist absolut nicht so, dass Alleinerziehende nun per Urteil des Bundesgerichtshofes den Anspruch auf Betreuungsunterhalt verlieren. Das würde bedeuten, dass der Bundesgerichtshof ein neues Gesetz verabschiedet hat, und das kann und darf er nicht, weil er ein Gericht ist - er kann nicht einmal ein bestehendes Gesetz kippen. Das kann nur das Bundesverfassungsgericht.

Tatsächlich ist es so, dass das Gericht als letzte Instanz in einem Streit über die Zahlung von sogenanntem "Betreuungsunterhalt" entscheiden musste, ob ein Urteil eines anderen Gerichts mit der 2009 (dem Jahr, in dem der Streit beim Bundesgerichtshof aufgeschlagen ist) geltenden Rechtslage vereinbar war. Der BGH ist dabei zu dem Entschluss gekommen, dass dies nicht der Fall war.

§ 1570 BGB regelt die Zahlung von Betreuungsunterhalt, und legt dabei fest, dass diese Unterhaltsform für "mindestens drei Jahre nach der Geburt" zu verlangen ist. Das Gesetz legt auch fest, dass sich der Anspruch verlängert, so lange und so weit dies der "Billigkeit" entspricht.

Daran ändert sich auch nach dem BGH-Urteil nichts. Was sich ändert, ist allein die Art und Weise, in der diese Ansprüche vor Gericht geltend gemacht werden könnten, würde die Rechtslage von 2009 fortdauern (ich persönlich weiß nicht, ob sich seitdem relevante Gesetze geändert haben): Das Oberlandesgericht hatte damals, um die Billigkeit zu prüfen, ein "Altersphasenmodell" angewandt, mit dem ohne weiter gehende Altersfallprüfung festgestellt wird, dass ein Kind in diesem Alter eine Betreuung durch einen Elternteil benötigt.

Der BGH hat nur festgestellt, dass solche Altersphasenmodelle nicht mit dem Gesetz vereinbar sind, und eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist. Dass ein Betreuungsunterhalt nur noch gezahlt werden kann, wenn "wichtige Gründe" vorliegen, er also zur Ausnahme werden soll, hat der BGH nicht gesagt - genauso wenig wie zum konkreten Fall: Darüber, ob die Mutter in diesem Streit weiterhin Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat, muss nun erneut das Oberlandesgericht prüfen und entscheiden - und dabei die konkreten Gründe prüfen.

Es ist also komplett offen, ob die Mutter in diesem Fall nun Anspruch auf Unterhalt hat, oder nicht, und genau so wenig können nun andere Menschen aus diesem Urteil eine Aussage über ihren eigenen Unterhaltsanspruch ziehen. Das muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Ich persönlich zweifele daran, dass nun viele Ex-Männer keinen Betreuungsunterhalt mehr zahlen müssen, denn der Teufel steckt im Detail: Um voll arbeiten gehen zu können, muss das Kind zunächst einmal über die gesamte Arbeitszeit hinweg versorgt sein. Dafür kommen nur öffentliche Betreuungsplätze in Frage; Omas, Tanten und Nachbarn hingegen können nicht dazu verpflichtet werden, die Kinder anderer Leute zu betreuen. Ich bezweifele auch, dass das jemand über einen langen Zeitraum mitmachen würde. Betreuungseinrichten schließen hingegen irgendwann, was wiederum die möglichen Arbeitszeiten recht einschränkt: Es dürfte schwer sein, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Ist das aber nicht möglich, dann sind wir wieder beim Betreuungsunterhalt angekommen.
 

usagimoon

sadness
Und noch mal so eine Schauermeldung >_<

Ich kriege keinen Job auf Brechen und Würgen (und ich bin verheiratet!!!), denn ich habe mit meinem Mann 4 Kinder... ne nicht flexibel genug blabla... und Betreuung? Ja von wegen, alles nach 15 Uhr gibt es hier einfach nicht. Ausbildung? Ade! Nix aber auch nix rechtfertigt so ein Urteil. Soll doch der Vater die zweite Hälfte des Tages das Kind betreuen. Was wird man in Zukunft noch von den Müttern verlangen? Zuallererst haben sie keinerlei Rechte mehr nach der Geburt, die Väter bekommen das SR automatisch, automatisch Umgang und was weiss ich was da noch kommt.

Trennt man sich von einem Mann und nimmt das Kind mit (JA liebe Männer, die meisten von euch wollen nämlich gar kein Kind betreuen, ihr wollt arbeiten gehen, das ist echt zum K*****!) dann muss man sich den Arsch aufreissen, abhetzen, Kind betreuen, Malochen und das alles ohne Hilfe! Wo ist hier wieder die Gerechtigkeit? Wieso wird dem Vater, der ja auch automatisch Umgang und SR hat, nicht das Selbe aufgebürdet? Ich kann es nicht verstehen.

Schon alleine der Umstand, dass ich als Frau ein Kind geboren habe, unter endlosen Schmerzen, an den die Männer sterben würden! würde es rechtfertigen, dass der Ex die Frau ausbezahlt und das eigentlich ein Leben lang!!!

Ich war mal allein erziehend... könnt ihr euch eigentlich vorstellen, wie schlimm, wie anstrengend und schrecklich das alles ist? Das mit einem Kind oder zwei, event. Halbtagsjob und der werte Ex will nix zahlen... Ungerechtigkeit Deutschland!
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Trennt man sich von einem Mann und nimmt das Kind mit... ...Wieso wird dem Vater, der ja auch automatisch Umgang und SR hat, nicht das Selbe aufgebürdet? Ich kann es nicht verstehen.
-> dafür gibt's selbstverständlich mehrere Antworten. Aber die bekommst du spätestens dann, wenn du selbiges tust, nämlich Trennen und Kinder-mitnehmen.

:bye:
 
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