bin völlig fertig :-(

AndiKöln

Mitglied
..jetzt ist genau das eingetroffen, das ich unbedingt vermeiden wollte...Nach der Trennung von meiner Freundin ist sie schnurstracks mit unserem Sohn ausgzogen.
Sie hat mir meinen Sohn weggenommen...bin völlig am Ende und drehe fast durch..Habe weder Anschrift noch Telefonnummer...ich möchte doch nur meinen Sohn sehen!!!
Ich liebe ihn so sehr und er wird mir von heute auf morgen weggenommen, das einzige was mir bleiben soll ist ein Antrag auf Umgangsrecht beim Gericht...

Ich weiß nicht mehr weiter und denke an alles mögliche...

Vielleicht hat jemand Erfahrung oder Tips?

Gruß Andi
 

Angel

Aktives Mitglied
Wann ist sie denn ausgezogen? Meinst Du nicht, dass sie sich dann schon wieder meldet, wenn sie eingerichtet ist?

Kannst Du nicht in einem online-Telefonbuch nach ihrem Namen suchen? Dann weisst Du wenigstens, wo sie ist.

Ich würde erstmal mit ihr reden. Irgendjemand muss doch wissen, wo sie ist.


angel
 

Damiana

Aktives Mitglied
Hallo Andi!

So einfach geht das nicht. Wende dich ans Jugendamt oder einen Anwalt/Anwältin für Familienrecht. Wenn dein Einkommen gering ist, hast du einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Der Anwalt wird in der Lage sein, über die Stadt/Jugendamt die Mutter und das Kind auffindig zu machen!!! In Problemfällen kann das Familiengericht den Umgang erzwingen!

Hier die Gesetzeslage:

Am 1. Juli 1998 trat das neue Kindschaftsrecht in Kraft, ein Reformpaket, das das Zusammenleben von Familien - und insbesondere von Einelternfamilien - nachhaltig berührt.

Aus diesem Anlass veranstaltete der VAMV am 08.06.1999 ein Fachseminar "1 Jahr neues Kindschaftsrecht". Die folgende Abhandlung basiert auf der Dokumentation dieser Fachtagung.

Das neue Kindschaftsrecht
Das neue Kindschaftsrecht regelt den Umgang in folgenden Punkten neu:

Das Kind hat einen eigenen Anspruch auf Umgang mit BEIDEN Elternteilen.

Das Umgangsrecht unterscheidet sich NICHT mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Der nicht mit der Mutter verheiratete Vater wurde dem mit der Mutter verheirateten Vater gleichgestellt.

Das Umgangsrecht kann nur noch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist!!

Der Kreis der umgangsberechtigten Personen wurde erweitert: Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und frühere Pflegeeltern haben ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Hilfe bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts.

Für Konflikte in Fragen des Umgangsrechts wurde ein gerichtliches Vermittlungsverfahrens eingeführt.

Das Gericht kann einen begleiteten Umgang in der Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten anordnen.

--------------------------------------------------------------------------------

Die beiden Grundsätze
nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (FamRZ 1983, S. 872) gehört die Umgangsberechtigung der Eltern zum verfassungsrechtlich geschützten Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Gundgesetz)

Die Neuregelung des Umgangsrechts geht von einem Grundsatz aus, den der Gesetzgeber in § 1626 Abs. 3 BGB so formuliert hat: Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Der Umgang des Kindes mit seinen Eltern

Gesetztestext
§ 1684 BGB

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.


Das Kind wünscht Umgang:

Wenn ein Kind den Umgang mit dem Elternteil wünscht, bei dem es nicht lebt, dieser einem Umgang jedoch ablehnend gegenüber steht, besteht die Möglichkeit, dass

- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in dessen Interesse auf den anderen Elternteil einwirkt, um einen Umgang herbeizuführen

- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, das Jugendamt um Unterstützung bittet.

Ist das Kind alt genug, kann es sich auch selbst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt ist gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII (KJHG) zur Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes verpflichtet. Die einzelnen Jugendämter können diese Aufgabe z.T. nur unzureichend wahrnehmen. Es kann zwar grundsätzlich auch ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden, das dann über den Umgang entscheiden kann. Es ist jedoch fraglich, ob ein so erzwungener Umgang dem Wohl des Kindes dient. Auch dürfte ein Urteil, das einen Elternteil zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet, nur mit Einschränkungen vollstreckbar sein. In einer solchen Situation sollte der betreuende Elternteil überlegen, wie er seinem Kind helfen kann, mit der Trauer und Wut über die Verweigerung des anderen Elternteils fertig zu werden. Im Zweifelsfall sollte auch professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. In einigen Städten werden spezielle Gruppen für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien angeboten.

--------------------------------------------------------------------------------

Das Kind verweigert den Umgang:

Das Gesetz räumt Kindern kein Umgangsverweigerungsrecht ein. Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen einen Umgang sprechen, kann dem nicht betreuenden Elternteil dieser verwehrt werden. Das Kind (oder der betreuende Elternteil) kann sich in einem solchen Fall mit der Bitte um Hilfe an das Jugendamt werden.
 

sunnyside

warten auf godot....
das tut mir sehr leid für dich!

ich hoffe, sie gibt dir noch eine chance!

fühl dich :maldrueck

sunny
 
E

Engelflügel

Guest
Ich finde das schrecklich.

Und es tut mir wirklich leid für Dich.

Nicht alle Frauen sind so.

Ich finde es unfair, wenn Frauen einfach mit den Kindern verschwinden.
Man sollte die Kinder rauß halten, sie können doch nichts dafür, wenn die Eltern sich nicht mehr verstehen.

Du hast ein Recht darauf, Dein Kind zu sehen und das Kind hat ein Recht darauf, seinen Vater zu sehen.

Ich kann Dir auch nur raten, Dir einen Rechtsanwalt zu nehmen.

Sei mal ganz fest umarmt.

Ich kann mir vorstellen wie Du Dich fühlst.

:maldrueck
 

AndiKöln

Mitglied
..danke für eure anteilnahme...habe einen Antrag beim Gericht gestellt, aber das dauert ja auch alles so lange und der Kleine kann nicht viel sagen, ist ja erst 9 Monate...ich vermisse ihn so sehr....
 

Monika22

Hmmm
das ist echt alles furchtbar...
frauen können sich alles erlauben- echt gemein :(
wenn ein mann sowas machen würde wäre er arm dran und so...
ach, du tust mir wirklich leid!
hast du denn keinen kontakt zu ihren eltern?
 
E

Elchen

Guest
Mich würde mal interessieren,wann Deine Freundin ausgezogen ist???
Das sie das Kind erstmal mitnimmt,denke ich,ist völlig normal,ich glaube,das würde jede Mutter tun(einschließlich mir).Sie muss dir aber schon Adresse aushändigen wegen dem Besuchsrecht.Aber ich denke,da muss noch einiges zwischen euch geklärt werden......
 
M

mcminni

Guest
...was ist das bloß für eine frau .
...wie ist es dazu gekommen ?
Ich würde nicht davon laufen allein weil ich weiß wie sehr mein Sohn
2 an seinem Vater hängt
Liebe Grüße mcminni
 
E

Elchen

Guest
Aber ich denke,mcminni,daß da einiges vorgefallen sein muss zwischen den Eltern.Und sicher hat sich diese Situation ja auch angebahnt.Und nur des Kindes wegen zusammenbleiben...NEIN DANKE!!!
 

Monika22

Hmmm
ist echt daneben. trotz das der kleine erst 9 monate ist- er weiss doch wer sein papa ist und vermisst diesen auch! egal wie alt ein kind ist- schrecklich!

:angryfire :firedevil :wand :fuckyou für deine frau...
 
M

mcminni

Guest
@Elchen
so habe ich das nicht gemeint ,ich meinte das mein Freund auf jeden Fall sein Kind sehen darf wenn es nicht mehr hinhaut mit der Beziehung würde ich ihn auch verlassen,ich weiß es wie es ohne Vater ist ich kenne meinen Vater noch nicht einmal.

Liebe Grüße mcminni
 
E

Elchen

Guest
Ich verstehe euch nicht,was ihr auf die Frau hier losgeht.Ihr hört eine seite,die Zwei haben sich getrennt,und sie hat ihren Sohn mitgenommen...würdet ihr eure Kinder zurücklassen,oder was?????????????

Natürlich ist es nicht in Ordnung,nicht mal die Adresse zu wissen,aber ich denke,die trennung ist noch ganz frisch und muss doch auch erst mal verarbeitet werden...das dauert halt.....
Aber jetzt auf diese Freundin rumzuhacken finde ich nicht in Ordnung.wenn ich mich von meinem Mann trenen würde,würde ich meine Kinder auch mitnehmen,egal wieviele :fuckyou :fuckyou :fuckyou ihr mir zeigen würdet....... :(
 
M

mcminni

Guest
deswegen habe ich ja auch noch geschrieben "was eigendlich vorgefallen ist"vieleicht ist er ja auch selber schuld das sie abgehauen ist das weiß mann ja nicht.

@Elchen

hast du deinen Vater schon mal gesucht ?
Ich war 6Monate da ist er wohl abgehauen ist, meine Mutter hat mir immer erzählt das er gesagt hat zu ihr.... das wer nicht meine Tochter darauf hin habe ich ihn wohl nie wieder gesehen.wer weiß ob ich vieleicht nicht noch Geschwiester habe ?(

Liebe Grüße mcminni
 
E

Elchen

Guest
Ich weiß seinen Namen und habe ihm mal geschrieben,es kam nie was zurück,worüber ich sehr traurig war....
 
M

mcminni

Guest
..hätte ich sein adresse dann würde ich wohl hin fahren nur um mal zu sehen wie er lebt und mal schaun wie er Reagiert

Seinen Namen weiß ich auch und meine Oma hat mir mal ein Bild geschickt wo meine Mutter und er geheiratet haben
 

Monika22

Hmmm
Original von Elchen

Aber jetzt auf diese Freundin rumzuhacken finde ich nicht in Ordnung.wenn ich mich von meinem Mann trenen würde,würde ich meine Kinder auch mitnehmen,egal wieviele :fuckyou :fuckyou :fuckyou ihr mir zeigen würdet....... :(

ich kann nur darüber urteilen, was die eine seite schreibt und erlebt in der situation. dazu schreibe ich meine meinung. natürlich würde ich mein kind auch mitnehmen, allerdings nicht auf die art und weise! gericht und all sowas muss nicht sein- meine meinung.
ich habe nicht auf der frau rumgehackt, sondern lediglcih meine meinung geäussert! die :fuckyou hätte ich noch weiter ausführen können, weil ich sowas echt daneben finde.
das witzige an einem forum in dem konflikte diskutiert werden ist, dass man IMMER nur eine seite liest... zumindestens fast.
grüssli, monika :bye:
 
K

Karl-Heinz

Guest
Hallo Andi
Ich bin Vater von 4 Kindern und kann gut mit Dir fühlen.Meine Frau hatte mich auch mal vor einiger Zeit mit den Kindern verlassen.Es ist sehr hart für den Vater,wenn er die Kinder liebt.Ich habe das Problem aber mit viel Mühe ohne Amt wieder geklärt. :)
Ich denke,Du solltest am Dienstag zum Jugendamt gehen und die Sache dort klären.Wenn ihr eine Eheähnliche Partnerschaft geführt habt,unterliegt die Vormundschaft der Kinder dem Jugendamt.Somit hat das Jugendamt auch ein Recht auf die Wohnanschrift Deiner Ex.Dann sind ja auch Unterhaltszahlungen an die Mutter fällig.Somit muß sie mit Dir,oder über das Jugendamt Kontakt aufnehmen.
Wenn Du einer Vaterschaftserklärung beim Jugendamt unterschrieben hast,kannst Du auch sofort Besuchserlaubnisrecht für die Kinder einfordern.Nätürlich wird es sich einige Zeit hinziehen,bevor alles geklärt ist.Das ist eben der Amtsweg,der Dir nicht erspart bleibt.Da wirst ja auch Du überprüft.
Du machst natürlich den größten Fehler,wenn Du nun mit Gewalt etwas versuchst.Damit verbaust Du Dir Wege.Bleibe bitte besonnen und zeige Dich dem Amt in Deiner Lebensweise von der besten Seite.Dann hast Du gute Chansen.
Ich wünsche Dir von Herzen alles Gute und Glück auf dem steinigen Weg zu Deinen Kindern.Er muß aber nicht steinig werden.Das hängt von Euch Beiden ab.
Vielleicht kannst Du ja auch auf internen Wege mit Deiner Frau eine Vereinbahrung treffen.Kann ja doch sein,das sie sich noch meldet.Sie wird sicherlich auch lange vor der Trennung überlegt haben,ob der Papa so einfach entzogen werden soll.Eine Mutter denkt immer im Interesse der Kinder.Sonnst hätte sie sie ja nicht mitgenommen.
Die Leidtragenden sind immer die Kinder.Sicherlich werden sie auch nach Dir fragen und die Mama nach den Papa bedrängen.Ich glaube nicht,das Deine Ex so kalt ist und sich nicht Gedanken über das Nachfragen nach Papa macht.
Alles Gute und toi toi toi
MfG Karl-Heinz
Man möge mir Rechtschreibungs-und Grammatikfehler verzeihen. :bye:
 

AndiKöln

Mitglied
..natürlich ist einiges vorgefallen, ich habe auch fehler gemacht ..und die trennung ist trotz kind wahrscheinlich das Beste....
Aber es ist doch die Frage wie??? Sei weiß genau wie sehr ich den Kleinen liebe ..ich denke sie setzt es als Druckmittel ein solange das Finanzielle nicht geklärt ist ( ich habe versucht es ohne Anwalt zu klären, aber sie ist direkt zu ihrem Antwalt und nicht zum Jugendamt, sie haben nicht ihre Anschrift )

Ich versuche cool zu bleiben, aber es fällt mir immer schwerer..ich möchte doch nur die Gelegenheit haben meinen Sohn regelmäßig zu sehen...
 
E

Elchen

Guest
Also ist die Trennung schon länger her???
Auf jeden Fall würde ich zum Jugendamt/Anwalt gehen,um mir meine Rechte aufzeigen zu lassen.Da Du der Vater bist,hast du ja schließlich genauso Rechte wie Deine Freundin auch.Leider ist der Leidtragende dann wieder mal ein Kind..... :(
Vielleicht ist Deine Freundin emotional einfach noch so angeschlagen,daß sie erstmal keinen Umgang mit Dir will???
Wie sehen das denn ihre/Deine Eltern und Freunde????Kann denn wirklich niemand sagen wo sie ist??Wielange ist sie denn weg??
 

AndiKöln

Mitglied
...ist jetzt 3 Wochen her....mit den Eltern und Freunden kann ich nicht sprechen, sie halten halt zu ihr..( naja wenn man nur seinen eigenen Standpunkt betrachtet ).
Ich bin wirklich hilf und ratlos :-(
 
Oben