Eilt! -  Brauche dringend Rat zum internationalen Familienrecht, mache mir grosse Sorgen!

Chelita

Neues Mitglied
Hallo, ich habe schon an anderer Stelle hier meine Situation geschildert, brauche nun dringend juristischen Rat und versuche es daher an dieser Stelle nochmal, denn meine Situation spitzt sich jetzt sehr schnell zu.

Ich bin Deutsche, lebe in Frankreich und habe mit meinem französischen Freund einen acht Monate alten Sohn, den er auch anerkannt hat. Nach französischem Recht hat er -auch wenn wir nicht verheiratet sind- genauso viel Sorgerecht wie ich.

Mein Freund hat sich nun sehr plötzlich von mir (uns) getrennt und mir irgendwelche fadenscheinigen Schuldzuweisungen gemacht. Er lehnte es auch völlig ab, es zumindest wegen des Kleinen doch noch einmal zu versuchen, was ich sehr seltsam fand, denn das Kind haben wir uns beide sehr gewünscht und das alles auch Knall auf Fall kam. Verstanden habe ich später erst, dass er eine andere Frau kennengelernt hat und das jetzt wohl schön ausleben möchte, eine Familie und v.a. ein Baby dabei aber ja sehr störend sind! Also: weg damit!

Da ich Familie und Freunde in Deutschland habe und das jetzt umso wichtiger ist, da der Junge mal gerade acht Monate alt ist und ich hier in Frankreich ziemlich allein dastehe, ist es für mich klar, dass ich mit meinem Sohn nach Deutschland zurückgehe.

Aber jetzt hat mich mein Exfreund direkt bedroht, er wolle zwar von mir nichts mehr, wolle aber Zugang zu seinem Sohn, wann immer er dies wünsche. Sollte ich versuchen, ohne Angabe meiner neuen Adresse von hier zu verschwinden, würde er auch vor unehrlichen Mitteln nicht zurückscheuen, damit ich garnicht erst über die Grenze käme! Er hingegen würde mir nur seine Handynr. geben und sei keinesfalls verpflichtet, mir seine neue Asresse zu geben. Was ist das??! Ich habe keine Lust darauf, dass dieser Mensch, der unser Leben dermassen durcheinandergebracht hat und seine kleine Familie auf den Müll geworfen hat, nun kommen und gehen kann, wann er will und mir den Kleinen jedesmal wieder durcheinanderbringt! Dabei hatte ich mir zum Trost schon gesagt "zum Glück ist mein Sohn noch so klein, dass er das Ganze noch nicht so voll mitbekommt und schnell darüber hinwegkommt". Wie ist das, wenn ich erstmal in Deutschland bin - gilt dann deutsches Recht, nachdem ich, da unverheiratet, ja alleinerziehend bin? Oder gilt da internationales Recht? Oder ist das irgendwie vermischt? Das Problem ist, dass ich hier in Frankreich nur ein paar spärliche Infos zur frz Rechtslage bekomme, aber nicht weiss, wie es sich verhält, wenn ich mit dem Kleinen (der beide Staatsbürgerschaften hat) in Deutschland wohne. Kann mir da bitte jemand schnell weiterhelfen?
 
U

User3

Guest
Wenn ihr ein geteiltes Sorgerecht habt - wonach es ja aussieht - gilt in Frankreich das selbe wie in Deutschland: wenn du ohne das Einverständnis des Vaters mit dem Kind das Land verlässt, ist es Kindesentzug und damit strafbar, EU hin oder her. Am besten suchst du dir einen Anwalt oder noch besser einen Anwalt in Deutschland, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Dabei kann dir ja vielleicht deine Familie helfen, da sie vor Ort ist.
Triff auf jeden Fall keine übereilten Entscheidungen, schliess dich ein, wenn es nötig ist, aber verkompliziere den Fall nicht noch dadurch, indem du das kind ausser Landes bringst. Damit spielst du dem Vater eher noch in die Hände.
Ich schau mal, vielleicht finde ich ja noch was hilfreiches...
 
U

UserD

Guest
bsit du in frankreich ofiziell gemeldet
hast du dein sohn in Frankreich bekommen

die idee mit dem anwalt find ich gut

verhalte dich ruhig lass ihn den sohn sehen udn erst mal kein wort das du nach deutschland willst
auch wenne s viel kraft kostet verhalte dich ruhig bist du sicherheit udn infos hast

aber was ich da raus lese ist mit deinem ex nicht zu spaßen


gibt es in frankreich zur not mutter kind bzw frauenhäuser? :maldrueck :maldrueck
 
U

User3

Guest
Hab noch mal gesucht, es ist so wie schon beschrieben:

Wenn der Vater nicht zustimmt, kannst du mit dem Kind nicht legal ausreisen. Du musst deshalb das Sorgerecht insgesamt oder nur das Aufenthaltsbestimmungrecht beim Gericht beantragen (das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfaßt die Befugnis darüber zu entscheiden, wo das Kind sich aufenthalten soll). Das Gericht entscheidet dann nach Kindeswohl (und auch nur danach), ob es ihm zugute kommt, wenn Du das Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungrecht alleine hast.
Da der Stöpsel noch so klein ist, der Vater euch verlassen hat und du in Deutschland ein besseres soziales Umfeld hast, stehen die Chancen für dich wohl ganz gut. Was nicht heissen muss, das es schnell geht. Geh am besten morgen noch zum Anwalt oder lass deine Verwandten einen in der Stadt suchen, in die du anschliessend ziehen möchtest, würde sich anbieten. Viel Glück!
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von Chelita
Ich bin Deutsche, lebe in Frankreich und habe mit meinem französischen Freund einen acht Monate alten Sohn, den er auch anerkannt hat. Nach französischem Recht hat er -auch wenn wir nicht verheiratet sind- genauso viel Sorgerecht wie ich.

Hmm, ich habe genau keine Ahnung. So weit ich weiß mutet das französische Recht den Eltern sehr viel mehr zu als das deutsche. Aber das ist wie gesagt Hörensagen.

Frag hier http://forum.jurathek.de/ da sitzen die Juristen. Vllt weiß da jamend etwas.

Nur lies bitte unbedingt vorher die dortigen Nutzungsbedingungen. Die sind extrem eng gefasst. Und bei aller verständlicher Enttäuschung und Verletzung deinerseits, ich würde deinen Text neutraler formulien dort und den emotionalen Teil weiter hier diskutieren.

HTH,
Tina
 

mafa

Aktives Mitglied
deine Sorgen sind begründet:

Nach französischem Recht kann ähnlich wie nach deutschem Recht, der Richter die elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Dies ist z.B. der Fall bei einer drohenden Kindesentführung

aus:

www.svenja-schmidt-bandelow.de


Der Vater könnte durchaus aus deinen Schilderungen eine drohende Kindesentführung ableiten....und erhält dadurch möglicherweise durch
einen guten Anwalt das alleinige Sorgerecht.

Also zu einem Anwalt, möglichst einen, der in Frankreich zugelassen ist und sich auf dieses Thema spezialisiert hat.

Manfred
 

hjr

Neues Mitglied
Hallo,
das franz. Familienrecht wurde mehr nachgebessert.Mal hier im Internet "googeln".

Will ein Elternteil wegziehen, muß es dies dem anedren per Einschreiben mitteilen.
Der sicherste aber auch einzigste Weg ist ein Klage vor dem franz. Familiengericht. Auch die Frage der Wechselbetreuung und des Unterhalts ist wichtig. Denn auch nach Trennung und Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach frranz. Recht, da der Vater Franzose ist.
Ich bin Deutscher, meine Ex ist Französin und die Kinder haben -gottseidank- nur die franz. Staatsbürgerschaft. Sie leben und studiierenb zur Zeit in Frankreich.

Gruß
hjr
 
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