Brauche erste Hilfe

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UliP

Guest
Nach einer vorerst zeitlichen Trennung wird nun wahrscheinlich eine Scheidung.
Sie ist ausgezogen und bekommt nun von mir einen Untrehalt gezahlt.
Nun weiß ich aber nicht ob dieser Unterhalt überhaupt angemessen ist,
Die Düsseldorfer Tabelle kenne ich und weiß was unsere Kinder bekommen werden. Haben zwei kleine Kinder.
Über den Anteil der Frau habe ich aber nichts gefunden.
Kann mir hier jemand helfen? Es wird doch sicherlich eine Berechnungsgrundlage geben.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
dazu kann ich dir nur raten:
informier dich bei nem anwalt!!!!
alles andere könnte falsch sein und dir probleme bringen, wenn es nicht richtig ist...
 

peter68

Peter68
Auch ich kann dir nur sagen, das es bei einem Anwamt auf jeden Fall der sichere Weg ist.
Da es von region zu Region massive Unterschiede gibt, ist es auf jedenfall mehr als Ratsam einen Anwalt aufzusuchen.
Der kennt sich in dem Paragraphen Dschungel wenigstens aus. :Lesen
Auch ist es ja von Fall zu Fall verschieden und ich befürchte, das du hier im Forum nur verschiedene Aussagen zu Lesen bekommst.

Lg Peter
 
U

UliP

Guest
Gut, dann muss ich wohl

Sicherlich muss die Scheidung mit juristischer Unterstützung ablaufen. Ich dachte nur ich könnte mich vorab einmal kundig machen.

Da ein Anwalt auch gleich Geld haben will, wollte ich mich schon mal vorab informieren. Zumindest was diese Übergangslösung betrifft. Der jetzt gezahlte Unterhalt.
Schließlich ist sie auch noch weg gezogen und ich muss zu Ihr fliegen, wenn ich die Kinder sehen will.
Sie enthält mir die Kinder nicht aber es ist eine große Entfernung nun zu überbrücken. Somit kommen bei mir zusätzlich auch noch Reisekosten hinzu, die mein Budge sehr strapazieren.

Himmel was ist nur passiert.........

Ihr merkt, dass ich mit allem noch nicht so recht klar komme *heul
Vielen Dank für Eure Antworten

UliP
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
der anwalt wollte gleich geld sehn?????????????

verdienst du denn soooo gut????
denn wenn nicht, dann kannst du dir beim amtsgericht einen beratungsschein holen und mit dem zum anwalt gehn. dann kommen max. 10 euro auf dich zu!
fürs weitere verfahren könntest du dann gerichtskostenbeihilfe beantragen! ein guter anwalt wird dich aber von selbst drauf ansprechen...

viel glück bei der beratung! denn um die wirst du nicht rumkommen. und die ist auch sehr wichtig! auch um später nicht noch 'belangt' zu werden. manche noch-ehefrauen können da ganz schön erfinderisch werden!

lg
susi
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
lass dich mal trösten :troest

ist sicherlich nicht einfach, was du gerade durchmachst! aber lass dich bitte nicht über den tisch ziehn und sieh zu, dass du fachmännische hilfe kriegst (anwalt)! das ist das wichtigste.
wenn sie so weit weg wohnt, dann könntest du evtl. beim unterhalt das vorbringen und den kürzen... allerdings solltest du sowas wirklcih mit nem anwalt besprechen! ich kann nur aus eigenen erfahrungen sprechen.
was auch wichtig ist: sieh zu, dass eine feste umgangsregelung für die kinder zu stande kommt! das ist sehr, sehr wichtig! und wenn du hin und her fliegen musst, dann kannst du das sicherlich geltend machen gegenüber deiner noch-frau!
 
I

Idgie

Guest
Hallo Uli,

als erste Hilfe, nur mal so zur Information mag es richtig sein, was ich schreibe, ansonsten schließe ich mich meinen VorrednerInnen an.

Ausgangspunkt für die Berechnung des Unterhalts der Ehefrau ist das anrechenbare durchschnittliche Nettoeinkommen des Mannes abzüglich des Kindesunterhalts und der monatlichen Abzahlungen auf familienbedingte Schulden. Also das bereinigte Nettoeinkommen.
Nur wenn dieses höher ist als das deiner Frau steht ihr Unterhalt zu.
Das bedeutet, falls deine Frau nicht arbeitet: 3/7 des bereinigten Nettoeinkommen, falls sie ebenfalls arbeitet: 3/7 des Differenzbetrages zwischen ddeinem und ihrem bereinigten Nettoeinkommen, falls sie arbeitet, obwohl sie es nicht braucht (wegen kleiner Kinder): 3/7 des Unterschiedsbetrages zwischen deinem und ihrem bereinigten NE.

Dir muß danach ein Selbstbehalt zwischen 840 und 1000 Euro bleiben.
Nach der Scheidung muß sie ihre eigenen Beiträge zur Altersversorgung zahlen, ebenso die Krankenkassenbeiträge und sowie ich weiß die Haftpflichtversicherung.

Die Kosten, die dir durch ihren Umzug entstehen, um deine Kinder zu sehen, können ebenfalls abgezogen werden, meine ich mal gelesen zu haben.

Das ist nur ganz grob, nur Anwälte und (nach einer Scheidung) Steuerberater können dir zuverlässige Zahlen nennen.

Viel Kraft,
Idgie
 

duffy

Neues Mitglied
:sonne
Hallo Uli,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir erstmal nur raten, alles was Du jetzt bezahlst, unter vorbehalt zu überweisen. Das klingt hart aber Du hast sonst keine Chance, eventuell zu viel bezahlten Unterhalt wieder zurück zu bekommen!

Über den folgenden Link kannst Du dir schonmal ausrechnen lassen, was Dich erwartet. Habe es ausprobiert und es stimmte fast auf den Cent genau mit dem überein, was später der Anwalt errechnet hat! Kostet 4,99€, ist aber günstiger als ein Anwalt und ein guter Richtwert!

http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DAS/DAS40/DAS40C/das40c.htm?fol_key=

Viel Glück

Duffy
 
M

mafa

Guest
Hallo,
in der Düsseldorfer Tabelle steh doch was drinn...

suche unter google Düsseldorfer Tabelle...


die Rechnung ist auf dieser Basis relativ einfach


Dein Gehalt netto ( aber Firmenwagen und Sachbezug etc. beachten )

./. 5% Arbeitnehmerbonus

./. Kindesunterhalt

./. Verbindlichkeiten aus der Ehe wie Kapital-LV,
Kreditzinsen, Ratenkredite, Altersvorsorge etc.

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anrechenbarer Betrag : 7 * 3 ( der ist für die Ex )


Aber Dir müssen 840 € bleiben, wenn nicht bekommt die Ex weniger..


Der Tipp mit dem Anwalt ist zwar richtig, aber eine Vorabinfo ist nicht falsch...


Gruß

brauche erste hilfe - wer kann die geben????
 
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