Cochemer Modell wird Gesetz ?!

M

Mafa

Guest
http://www.pressrelations.de/new/st...ion=jour_pm&poffset=4798888000221416&quelle=0


Beschleunigung von Verfahren über das Umgangs- und Sorgerecht durch Einführung von Elementen des sog. Cochemer Modells,

a) Vorrangige und beschleunigte Bearbeitung

Diese Verfahren sollen im Interesse des Kindeswohls durch Einsatz von Elementen des sogenannten 'Cochemer Modells' beschleunigt und verbessert werden:

- Im Interesse des Kindeswohls wird ein ausdrückliches und umfassendes Vorrang- gebot für Kindschaftssachen, die den Aufenthalt oder die Herausgabe des Kindes oder das Umgangsrecht betreffen, in das Gesetz aufgenommen. Die bevorzugte Erledigung der genannten Kindschaftssachen hat im Notfall auf Kosten anderer anhängiger Sachen zu erfolgen. In der gerichtlichen Praxis werden sich Prioritäten zugunsten von Kindschaftssachen der genannten Art künftig noch deutlicher als bisher herausbilden. Das Vorrangsgebot gilt dabei in jeder Lage des Verfahrens.

- Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll in Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, seine Herausgabe oder das Umgangsrecht betreffen, spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags eine Erörterung mit allen Beteiligten durchführen. Dabei soll es versuchen, eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu erreichen. Gelingt dies nicht, muss es den Erlass einer einstweiligen Anordnung prüfen und mit den Beteiligten erörtern. Gerade hier besteht ein besonderes Bedürfnis für eine schnelle Entscheidung über einen Antrag, der den Umgang nach der Trennung der Eltern klären soll. Nur eine sofortige Regelung vermeidet die Gefahr, dass der Umgang zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil für lange Zeit unterbrochen wird – und diese Beziehung dadurch möglicherweise nachhaltig gestört wird.

- Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird dem Kind künftig ein Verfahrensbeistand zur Seite stehen. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme in kindgerechter Weise zu informieren. Im Gegensatz zu dem bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung – beispielsweise durch Gespräche mit den Eltern – beitragen.

- Insgesamt soll eine Verkürzung der Verfahrensdauer in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren bewirkt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist in diesen Verfahren mit 6,7 Monaten (Umgang) bzw. 7,5 Monaten (Sorgerecht) [Zahlen für das Jahr 2003] unter Kindeswohlaspekten noch verbesserungsbedürftig.

b) Verbesserte Durchsetzung der Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht

- Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird schneller und effektiver ausgestaltet. Bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus Sorge- und Umgangsentscheidungen werden künftig nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt. Diese können – anders als Zwangsmittel – auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden.

Beispiel: Trotz entsprechender Vereinbarung will eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen lassen. Aufgrund der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern dann schon nicht mehr beim Vater verbringen kann. Anders beim Zwangsgeld: Dieses kann nämlich nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt – also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.

- Im BGB wird die Möglichkeit der Bestellung eines Umgangspflegers vorgesehen werden. Dieser soll bei schwerwiegenden Umgangskonflikten sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.


...........................................................................................


mal eine sehr erfreuliche Entwicklung !


Manfred
 
P

papalagi

Guest
klingt gut, vor allem das hier:

Im BGB wird die Möglichkeit der Bestellung eines Umgangspflegers vorgesehen werden. Dieser soll bei schwerwiegenden Umgangskonflikten sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.

:druecker
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied

Feiner Link :respekt

- Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird dem Kind künftig ein Verfahrensbeistand zur Seite stehen. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme in kindgerechter Weise zu informieren. Im Gegensatz zu dem bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung – beispielsweise durch Gespräche mit den Eltern – beitragen.

Grandios.

Endlich.

Kinderrecht statt Elternrecht.
 
M

Mafa

Guest
Elternstreit ist auch Kindsmissbrauch

Elternstreit ist auch Kindsmissbrauch
Experten tagen in Ebersberg

VON ROBERT LANGER Ebersberg - Scheidung, Trennung, Streit: Die Eltern fechten ihre Konflikte aus und die Kinder stehen dazwischen. "Das ist auch eine Form von Kindsmissbrauch. Aber darüber verliert keiner ein Wort", so Familienrichter Jürgen Rudolph gestern bei einer Fachtagung im Landratsamt. "Wenn ein Elternteil verliert, verliert immer auch das Kind."

Experten sprechen von einem dreifach hýheren Risiko, schizophrenes Verhalten zu zeigen, wenn sich Kinder zwischen den Eltern entscheiden müssen. Und es kommt natürlich zu "Loyalitýtskonflikten". Das Kind fragt sich: "Zu wem soll ich halten, zu Vater oder Mutter?"

"Der Begriff Kindswohl ist wohl einer der Begriffe, der am meisten missbraucht wird." Das betonte Rechtsanwalt Christoph Geißler aus Markt Schwaben am Rande der Fachtagung. Der Vorsitzende des Anwaltsvereins im Landkreis würde es begrüßen, wenn sich alle Beteiligten im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsverfahren um eine gemeinsame Konfliktlösung bemühen wýrden - diesmal tatsächlich zum Wohle der Kinder.

Ein Ansatz dazu ist das "Cochemer Modell" . Dabei kennen sich die so genannten "Professionen", die Anwälte, Richter und Gutachter sowie die Mitarbeiter von Jugendýmtern und Beratungsstellen. Aus anfänglichem sich gegenseitig misstrauischem Beäugen wurde gegenseitige Akzeptanz und Wertschätzung. Gemeinsames Ziel ist, Eltern bereits im Vorfeld zu einer einvernehmlichen Regelung zu drängen. "Am Ende steht im Ehestreit eine Entscheidung der Eltern und nicht des Gerichts", so Rudolph. Und diese Entscheidung soll auch langfristig tragfähig sein.

Am Jugendamt Ebersberg gibt es einen Arbeitskreis zum Thema unter Leitung von Anne Peller. Sie hatte zur Fachtagung eingeladen. Die Teilnehmer kamen aus ganz Sýdbayern. "Es gibt so schwierige Fälle, bei denen sind wir mit unserem Latein am Ende", erklýrte sie die Motivation, andere Lýsungswege zu finden. "Die Verfahren werden dadurch sehr viel kürzer", so Jugendamtsleiterin Anja Pondorf. Das sei für alle Beteiligten besser - und auch finanziell günstiger.


mm

21.02.2006
www.marktplatz-oberbayern.de/region...27.html?fCMS=60cb50fa5a9c3e6b5f05f504d59b299f
 
Oben