Das neue Unterhaltsrecht

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von mafa
…so einfach mit 35 Stunden a.10€ kannst du das aber nicht aufrechen….

Klar nicht, der Stundensatz ist viel zu niedrig.

mafa, du hatest Bar- und Naturalunterhalt gegeneinande raufgerechnet, nicht ich.

In meinem Fall befindet sich die Tochter im Schnitt 40% bei mir

Es geht nicht um deinen oder meinen Fall sondern ums Prinzip.

Tina
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von mafa
ansonsten hast du hier ja wieder mit der Entlohnung für Erziehungsleistung mit 10€ pro Stunde eine Definition gefunden,

Äh nein, ich habe auf eine hirnrissige Rechnung mit einem abstrusen Beispiel geantwortet. ;-)

der Barunterhalt sollte zu gleichen Teilen wie der Naturalunterhalt (der sich nicht allein als Dienstleistung mit einem Stundenlohn definieren lässt), geleistet werden,

Fast ACK:

Das sollte er tunlichst auch schon während der Ehe, dann gibbet nämlich später auch kein Prob.

Zweitens wenn Wechselmodell muss und sollte jeder anteilig KU nach seinem Einkommen bezahlen. Wenn man gleichberechtigt lebt ist das alles kein Prob ;-)

somit ist meine Rechnung nicht völlig falsch.

Doch, die entbehrt jeder Logik und auch jeder Grundlage.


Äh, ja, mir war und ist die Defintion durchaus bekannt. *g*

Tina
 

Ziva

Aktives Mitglied
Und wann kommt nun die neue reform????





Manche müßten sich mal lesen..nicht heiraten wegen dem geld...

tja, ich habe geheiratet wegen dem geld...damit mein mann nicht mehr soviel zahlen muß und unsere kinder auch mal wünsche äußern können..liebe kann man sich nicht aussuchen oder steuern....und wenn man sich in einem mann verliebt der schon mal verheiratet war tja dann muß man sehen wo man und die kinder bleiben und nicht alles der ex in den rachen stopfen...logisch..man sollte darüber erst urteilen wenn man in der situation war....nösch...
 

mafa

Aktives Mitglied
Was bringt das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts?

Die Unterhaltsrechtsreform gilt für alle Scheidungen und Unterhaltsrechtsurteile, die nach diesem Zeitpunkt ausgesprochen werden – haben aber zum Teil natürlich auch Auswirkungen auf bereits bestehende Unterhaltsverpflichtungen. Als Folge der Reform werden vor allem unterhaltspflichtige Männer von dieser Neuregelung profitieren.
Mit der Regelung und Forderung "Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung" sollen insbesondere geschiedene Frauen schneller als bisher dafür Sorge tragen, dass sie selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen. Ausgangspunkt sind die geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen und damit die gewandelten Wertvorstellungen.

http://www.nh24.de/content/view/5936/9/

...nach dann hoffen wir mal weiter auf unsere Regierung...

Laut Union neues Unterhaltsrecht erst nach dem Sommer


Berlin (dpa) - Die große Koalition wird ihren Streit über das neue Unterhaltsrecht nicht mehr vor der Sommerpause lösen.
Strittig ist weiter die Rangfolge verheirateter und unverheirateter Elternteile beim Betreuungsunterhalt, sagte der CSU- Sozialexperte Johannes Singhammer der Deutschen Presse-Agentur. Die SPD will nicht, dass zwischen verheirateten und unverheirateten Eltern unterschieden wird. Die Union hingegen ist der Auffassung, dass die eheliche Solidarität auf den Betreuungsunterhalt Auswirkungen haben muss.

DPA http://www.hz-online.de/index.php?mode=full&cat=&open=&open_u=&&minDate=&begin=0&id=319292


Manfred
 

Ziva

Aktives Mitglied
Iweso muß man da unterschiede machen? ist eine frau die nicht heiratet aber kinder bekommt weniger wert????Versteh ich nicht sollen unterhalt ganz abschaffen und gut
 

mafa

Aktives Mitglied
mit einfachen Worten...

Die konservative ( eher katholische) Sicht…bis der Tod euch scheidet…na ja, da kann ruhig etwas nachgeholfen werden. Wer sich aber trotzdem Scheiden lässt…bzw. wenn sich der Mann eine andere sucht, dann muss er bestraft werden…am besten lebenslänglich Unterhalt- bis der Tod…usw. Deshalb wollen die „C“ Parteien die 1. (eigentlich die einzige richtige Ehefrau) privilegieren, vor anderen Müttern ……..daher der Streit.

Die SPD (eher protestantische Sicht) und ich auch sehen das anders…. Ehefrau ist Ehefrau und Mutter ist Mutter, egal ob die erste, zweite, dritte oder vierte – siehe Altbundeskanzler Schröder oder eine Bischöfin die sich gerade scheiden lässt und nicht wartet, bis endlich mal der Tod kommt.

Einigkeit besteht aber: minderjährige Kinder in den ersten Rang…und nur die Kinder! Ehefrauen und Mütter sind Zweit- oder Drittrangig.

Ziva, du beklagst dich hier über die Praxis der letzen 20 Jahre…..alles eine frage des Standpunktes…setzte dich mal in die rolle einer bisher privilegierten Ex-Ehefrau – die wählen bestimmt die „C“- Parteien und haben wirklich Grund zum Klagen…wenn ihnen was weggenommen wird.

Die meisten Mütter, ob nun verheiratet oder nicht, bekommen lediglich den KU. Wenn der Vater noch eine Exfrau mit Kindern hat….die oben gleichwertig im ersten Rang den Kindern das Geld wegnimmt…..dann stehen sich diese Kinder nach der Reform besser… da fliegt die Ex aus den ersten Rang….and kids first. Wenn dann noch was übrig ist…bekommen die Exen aus dem 2. Rang.

Ziva, da deine Position sich hier verbessern würde…kein Grund zum heulen.
 
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