brauche Rat -  Definition Alleinerziehend ?

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rudi2

Guest
Hallo,

ich lebe mit meiner Tochter (5) und meinem Lebensgefährten, der aber nicht der Vater meiner Tochter ist, zusammen. Jeder kommt getrennt für seinen Lebensunterhalt auf, d.h. nur die Wohnung und die Lebenshaltungskosten werden aufgeteilt.

Kurz nach der Trennung von meinem damaligen Mann und Vater von meiner Tochter habe ich einen Kinderhortzuschuß beim Jugendamt beantragt und auch bewilligt bekommen - Gott sei Dank ! Ich gehe zwar halbtags arbeiten, aber mit dem Geld ist es nicht so dicke - gerade auch seit der Einführung des T'Euros!

Nach der Verlängerung meines Zuschußantrages und der ehrlichen Mitteilung an das Amt, daß seit einem Jahr mein Lebensgefährte mit bei uns wohnt, haben diese den Zuschuß drastisch minmiert, da der sogenannte "Alleinerziehenden-zuschlag" weggefallen ist und ich somit statt eines niedrigen nur noch ein mittleres Einkommen habe. Jetzt wollen die natürlich auch die zuviel gezahlten Zuschüsse von mir zurück, was für mich natürlich eine ungeheure Belastung darstellt (schlappe 530,- Euro!!!). Abgesehen davon, daß ich gar nicht in der Lage bin, dies zu bezahlen, ist meine Frage: wie ist eigentlich die Definition von "alleinerziehend" ? Ich bin ja nach wie vor hauptsächlich allein für meine Tochter verantwortlich, erziehungstechnisch und auch finanziell. Was hat das damit zu tun, daß mein Partner jetzt bei uns wohnt ? Gerecht finde ich das nicht !

Ab 2004 hat sich ja auch die Steuerklasseneinteilung wegen des Wegfalls des Haushaltsfreibetrages geändert - also gilt jetzt für mich Steuerklasse I anstatt wie bisher II, so daß ich noch weniger Geld im Monat zur Verfügung habe abgesehen von dem verminderten Zuschuss. Ist es dann überhaupt rechtens, dass das Amt zurückrechnet ? Ich weiß es nicht !

Kann mir das jemand einen Rat geben, wie ich auf diese Zuschussforderung reagieren soll ? Evtl. einen Hinweis auf Sozialgesetzgebung bezüglich der Definition von "alleinerziehend". Vielen Dank.

Rudi02
 
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mafa

Guest
Hallo Rudi2,

Alleinerzeihend bist du nur noch, wenn du wirklich allein bist, also keine Schwester ohne Einkommen, Oma, Freund, Opa, Bruder,Freundin etc. oder sogar nur einen 18jährigen Sohn bei dir wohnen hast.

Also da du mit einem Freund zusammenlebst, bist du steuerlich nicht Alleinstehend, klar ?

( eine Katze ist aber wohl noch gestattet - nehme ich mal an )

Auch wäre zum Beispiel das Sozialamt berechtigt, das Einkommen deines Freund bei der Bedürftigkeitsprüfung mit einzuziehen.

Das Steuergesetz hat sich übrigens Ende letzten jahres geändert, als die Stuerkarten bereits verschickt wurden. Solltest Du also noch Steuerkalsse II haben, lasse diese sofort in Steuerklasse I ändern, falls gewünscht, suche ich noch mal die enstprechenden Texte raus.

Und da ist er schon:
Alleinerziehende sollten Steuerklasse ändern
21.01.2004




Anforderung, Änderung und Rückgabe der Lohnsteuerkarte bei Steuerklasse II

Haushaltsfreibetrag
Der Haushaltsfreibetrag fällt bereits ab 2004 weg. An seine Stelle tritt aber dauerhaft ein Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag für "echte Alleinerziehende" in Höhe von 1.308 Euro.


Entlastungsbetrag für Alleinstehende
Der Entlastungsbetrag von 1.308,00 € soll ausschließlich Alleinerziehenden zugute kommen, die mit minderjährigen Kindern eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Seine Gewährung setzt voraus, dass die alleinstehende Person und das Kind in einer gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, in der keine weitere erwachsene Person lebt, die sich an der Haushaltsführung beteiligt.

Da die Lohnsteuerkarten 2004 nach den Voraussetzungen des bisherigen Haushaltsfreibetrages ausgestellt wurden, muss sie der Arbeitnehmer umgehend ändern lassen, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung der Lohnsteuerklasse II nicht mehr erfüllt sind; vgl. § 39 Abs. 4 Satz 1 EStG. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer zwar die Voraussetzungen für den nunmehr vorzeitig wegfallenden Haushaltsfreibetrag erfüllt hat, nicht aber die engeren Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag.

und...

Der erstmalig eingeführte Entlastungsbetrag (1.308 €) für Alleinerziehende mit Steuerklasse II wurde geändert, nachdem die Lohnsteuerkarten versandt wurden. Dieser Entlastungbetrag gilt aber nur noch für Mütter oder Väter, die mit Ihren Kindern unter 18 Jahren allein in einem Haushalt leben. Mütter und Väter, die ihre Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II ausgestellt bekommen hatten, sollten dies unbedingt berücksichtigen. Sollten Sie nicht allein mit Ihrem Kind oder ihren Kindern in einem Haushalt leben, kann es zu erheblichen Steuernachforderungen kommen.






Gruß
 

sassika

Mitglied
@ mafa und alle anderen:Ich habe so einen Brief mit dieser Info an meinen Arbeitsplatz geschickt bekommen und muss mich hier jetzt ja doch einmal darüber aufregen!!!
Wenn man mit jemanden zusammenlebt, gilt man also nicht mehr als alleinerziehend, sondern als "quasi verheiratet", aber die ganzen finanziellen Vorteile von Verheirateten (also Steuerklasse 3/5 wählen können) hat man nicht, oder wie!!!!???? Also wenn man das nicht Diskriminierung nennt, weiss ichs auch nicht :angryfire Oder was meint ihr dazu???

Saskia
 
M

mafa

Guest
... lediglich der Haushaltsfreibetrag wurde gekippt... und aus schlechten Gewissen haben Alleinstehende mit Klein- oder Schulkingnoch einen kleinen Vorteil, aber nur wenn wirklich allein sind.


Übrigens hat doch auch in der Vergangenheit jeder Sozialhilfeempfänger das gleiche Problem, der sich mit jemanden "zusammentut", allerdings nur, wenn dieser kein Einkommen hat.


Also heiraten und den Splittingtarif nutzen ... :angel

Gruß
 

Schneckerl©

Neues Mitglied
..:)

Hallo an alle,

jup...hatte den Ärger auch schon.... und ich finde es auch unfair als "eheähnliche Lebensgemeinschaft" wie Eheleute behandelt zu werden wenn´s an die "Nachteile" geht....aber von den Vorzügen (Lebensgemeinschaft) spürt man nichts !!!

Deshalb hab ich mir strickt vorgenommen....zu mir zieht keiner mehr :) zumindest nicht offiziell :) :) :)

Grüße
Schneckerl
 
K

Kuschki

Guest
Um zu bestätigen das man ein echter alleinerziehender ist reicht es beim Bürgeramt eine dementsprechende Bescheinigung auszufüllen. Werde ich diese Woche auch noch tun. An alle die das noch nicht getan haben Die bescheinigung muß bis spätestens 20. September ausgefüllt sein. Im Internet gibt es auch einen Link um sich eine vorgeschriebene Bescheinigung auszudrucken.

http://home.t-online.de/home/vamv-berlin/erklaerung.pdf


:bye: Kuschki
 
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