Eheähnliche Gemeinschaft gemeinsames Kind

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melaniem

Guest
Möchte hier mal einen Tipp geben, für alle die in eheähnlicher Gemeinschaft leben und ein gemeinsames Kind haben.

Als Single hat man die Lohnsteuerklasse 1

Unverheiratete Mütter bekommen die Lohnsteuerklasse 2

Es besteht die Möglichkeit, das die Mutter und ihr Lebenspartner/Vater des Kindes die Lohnsteuerklasse tauschen. Den Tausch könnt ihr auf dem Rathaus beantragen.

Grüßle melaniem
 
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mafa

Guest
Hallo melaniem,

ich bin kein Steuerberater aber trotzdem habe ich die Information bekommen, der Haushaltsfreibetrag ist für 2004 gestrichen worden !!

Also ist es für die Steuerklasse II zu spät und viele müssen diese jetzt wieder in Klasse I ändern - sorry !

Es gibt zwar noch den Fall, Elternteil + Kind leben ohne Partner , Oma etc. allein in einem Haushalt, dann gibt es noch einen Minifreibetrag von ca.
1350€ - dann dar dieser in Steuerklasse II bleiben - aber nur dann!


Gruß

Manfred
 
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melaniem

Guest
Bin leider im Moment nicht mehr auf dem neuesten Stand( bin seit einem Jahr verheiratet).

Wenn man aber mal denn Haushaltsfreibetrag wegläßt und so überlegt
- die Mutter geht nicht oder nur halbtags arbeiten
- Lebenspartner geht vollzeit arbeiten(so war es zumindest auch bei mir)

Kommt man doch immer noch besser weg, als wenn der, der mehr verdient die schlechtere Lohnsteuerklasse hat.

Grüßle melaniem
 
M

mafa

Guest
nu ist es aber so, wenn Partnervorhanden, ist nix mit Alleinstehend und Freibetrag und nix mehr mit Steuerklasse II.

Die 2 entfällt sogar, wenn die Oma bei euch wohnt, der Freund nichts verdient usw.

Also alle die noch Steuerklasse 2 haben und nicht mutterselenallein mit dem Kind leben, die Steuerklasse II ist futsch - ab und die Steuerkarte ändern lassen !!

Gruß
 
M

melaniem

Guest
?(

Vor kurzem hat das in meinem Bekanntenkreis noch geklappt!

Bin jetzt neugirig, frag erst nochmal auf dem Rathaus nach bevor wir weiterdiskutieren, einverstanden?

Morgen vormittag hab ich leider keine Zeit, meld mich aber am Donnerstag wieder zu Wort.

Wenn ich hier Mist verzapfen sollte,räume ich ihn auch wieder selbst aus dem Weg!

Grüßle melaniem
 
M

mafa

Guest
bin zwar kein Haus, aber der Rat:


Alleinerziehende sollten Steuerklasse ändern
21.01.2004




Anforderung, Änderung und Rückgabe der Lohnsteuerkarte bei Steuerklasse II

Haushaltsfreibetrag
Der Haushaltsfreibetrag fällt bereits ab 2004 weg. An seine Stelle tritt aber dauerhaft ein Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag für "echte Alleinerziehende" in Höhe von 1.308 Euro.


Entlastungsbetrag für Alleinstehende
Der Entlastungsbetrag von 1.308,00 € soll ausschließlich Alleinerziehenden zugute kommen, die mit minderjährigen Kindern eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Seine Gewährung setzt voraus, dass die alleinstehende Person und das Kind in einer gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, in der keine weitere erwachsene Person lebt, die sich an der Haushaltsführung beteiligt.

Da die Lohnsteuerkarten 2004 nach den Voraussetzungen des bisherigen Haushaltsfreibetrages ausgestellt wurden, muss sie der Arbeitnehmer umgehend ändern lassen, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung der Lohnsteuerklasse II nicht mehr erfüllt sind; vgl. § 39 Abs. 4 Satz 1 EStG. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer zwar die Voraussetzungen für den nunmehr vorzeitig wegfallenden Haushaltsfreibetrag erfüllt hat, nicht aber die engeren Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag.

und...

Der erstmalig eingeführte Entlastungsbetrag (1.308 €) für Alleinerziehende mit Steuerklasse II wurde geändert, nachdem die Lohnsteuerkarten versandt wurden. Dieser Entlastungbetrag gilt aber nur noch für Mütter oder Väter, die mit Ihren Kindern unter 18 Jahren allein in einem Haushalt leben. Mütter und Väter, die ihre Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II ausgestellt bekommen hatten, sollten dies unbedingt berücksichtigen. Sollten Sie nicht allein mit Ihrem Kind oder ihren Kindern in einem Haushalt leben, kann es zu erheblichen Steuernachforderungen kommen.





bitte glaube mit und bewerte meinen Beitrag mit mindestens 9 Punkten - bieetteeh !!

Gruß
 
M

melaniem

Guest
Glaub Dir ja, hab dir auch ein paar Pünktchen gegeben!

Bist mir aber nicht böse, wenn ich mich selbst auch noch mal auf dem Rathaus erkundige?
Ein befreundetes Pärchen von mir ist gerade am überlegen, wie sie ihre Zukunft gestalten sollen, auch finanziell. Er hat im letzten halben Jahr viel Bockmist gemacht( vor allem Rechnungen nicht bezahlt), lange ohne wissen seiner Freundin. Sie ist mittlerweile im 5. Monat schwanger und versucht alle entstandenen Schäden zu kitten. Für Beide stellt sich jetzt die Frage wie sie am besten fahren. Möchte nicht nähers darauf eingehen, aber vielleicht verstehst Du nun auch mein Interesse.

Warum müssen die aber auch immer wieder alles übern Haufen werfen???
Wie soll man da noch durchblicken!

Grüßle melaniem
 
M

mafa

Guest
.... nix für ungut ( staunte beim Besuch des Steuerberaters bei letzten Vätertreffen am Donnerstag auch nicht schlecht ) aber den weg ins Rathaus kannst Du dir sparen, wir haben doch das Internet...

einfach unter google.de Steuerklasse II Änderungen eingeben - und das Rathaus kommt zu Dir -

einer der hundert links:

http://www.nlbv.de/inhalt/besoldung/steuern/alleinerziehende.html

und nicht traurig sein :maldrueck - deine freunde solltest du allerdings informieren.


und glaube auch mal einen Mann wenn dieser Manfred heisst

Gruß
 
M

melaniem

Guest
Ich muß in Zukunft aber nicht auf jeden Manfred hören??? ;D

Bei Deinem Fachwissen( Sorgerecht und Unterhalt) kann ich es mir glaube ich kaum erlauben Deine Ausführungen anzuzweifeln, bin nur der Meinung, wenn ich falsche/veraltete Ratschläge gebe muß ich auch dafür geradestehen und dazu gehört nunmal auch, das ich mich neu informieren muß.


Hoffe Du bist der selben Meinung?

Wenn meine Info auch falsch oder veraltet war, haben wir es aber doch irgendwie geschafft neue Informationen weiterzugeben.

Grüßle melaniem
 
M

mafa

Guest
... ist doch auch Sinn eines Forums : drink sonst sollten wir eine Zeitung schreiben...



und nicht immer einen Manfred glauben, aber immer öfter :ablachen


Gute Nacht :sleep !!

Gruß
 

Myri

Aktives Mitglied
Wir haben es Ende 2003 ändern lassen (ich bin in die LK I, mein Partner in die II). Leider hat uns keiner auf der Stadt darauf aufmerksam gemacht, dass es eigenlich nichts mehr bringt.

Wenn man in eheähnlicher Gemeinschaft lebt und Kinder hat, sollte man das bis August ändern lassen, sonst droht die Rückzahlung soweit ich weiss.

LK II gibts nur noch für wirklich Alleinerziehende.

Myri

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Lohnsteuerklassenänderung
 
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