Frage -  Ehevertrag ja oder nein???????

flussrose

hier und jetzt
Huhu,

wir sind zwar erst frisch verlobt, haben uns aber schon mal Gedanken um einen Ehevertrag gemacht. Mein Freund hat noch 2 Geschwister und seine Eltern besitzen mehrere Immobilien. Er meint, in diesem Fall wäre ein Ehevertrag sinnvoll bei uns. Ich kenn mich nun damit noch gar nicht aus und irgendwie hat das Wort Ehevertrag bei mir so einen bitteren beigeschmack. Wie ist das: kann man da nur einzelne Punkte vereinbaren oder ist es mit Ehevertrag dann zwangsläufig eine Gütertrennung? ?(

Wie macht Ihr es: Ehevertrag JA oder NEIN?
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
Hi Katrin,

das ist eine gute Frage die nur du selbst beantworten kannst. :maldrueck

Wir haben einen Ehevertrag und ich kann damit gut leben......
 

nummer3

Namhaftes Mitglied
Ich denke auch, das mußt du selbst entscheiden. Wir haben keinen Ehevertrag und für mich hat das , wie für dich, einen bitteren Beigeschmack.

:bye:
 

Peanutcookie

Aktives Mitglied
Hallo !

Also für mich hat ein Ehevertrag auch einen bitteren Beigeschmack. Es ist ja sozusagen die Planung der Scheidung. Hat er genauer gesagt warum er das möchte. Will er den Immoblienbesitz den er mal erbt nicht mit dir teilen - einen anderen Grund kann ich grad nicht erkennen.

LG

peanut
 
S

sanne

Guest
Ein Ehevertrag macht eigentlich nur Sinn, wenn man sehr unterschiedliches Einkommen und einer z.B. einen eigenen Betrieb hat, bei dem sehr hohe Einkünfte oder Schulden entstehen können.
Ansonsten halte ich die gesetzliche Zugewinngemeinschaft für die vernünftigere Lösung.

Wegen dem bevorstehenden Erbe braucht er sich keine Sorgen machen - Erbe ist von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen.
Was er von seinen Eltern erbt, wird er nicht mit dir teilen müssen.
Genauso wie alles, was man vor der Eheschließung beitzt oder während der Ehe geschenkt bekommt.
 

Liliki

Mensch
Hallo,


Ich hab von der juristischen Seite keine Ahnung, aber ich denke, das sind zwei verschiedene Themen: das eine ist der Familienbesitz Deines Verlobten, den er eines Tages (anteilig) erben wird.

Viele Familien verbinden damit etwas ganz eigenes und sind nicht wirklich bereit, "Außenstehende", d.h. Ehepartner darin gleichberechtigt zu beteiligen.

Für den Fall einer Scheidung möchten sie dann evtl sicher stellen, dass dieser Teil an Besitz nicht zur Hälfte an "Außenstehende" geht, weil sie es für eine "Leistung ihrer Familie" halten, diese Dinge aufgebaut und erworben zu haben.

Für mich als Partnerin wäre es keine Frage, das würde ich auch nicht "als meins" ansehen.

Ich hab nach der Trennung sogar zwei Schmuckstücke und ein wenig altes Porzellan zurückgegeben, weil meine Schwiegerfamilie so tickt und die Sachen nie "mir als Mensch" geschenkt hatte, sondern nur "mir als Frau von X" - Bei diesen persönlichen Dingen hat das zunächst weh getan, aber nachdem ich deren WARUM in Bezug auf Besitz verstanden hatte, war es okay ... nur bräuchte ich für so was keinen Vertrag, das ist Fairness in meinen Augen.


Etwas ganz anderes ist der eigentliche Zugewinn, den IHR in Eurer Ehe erwerben werdet.
Hier ist es oft nur möglich, dass Männer erfolgreich arbeiten und viel Geld verdienen, wenn ihnen die Frauen zu Hause den Rücken mit Kindern freihalten.

Hier ist in meinen Augen ganz klar, dass der Besitz, der so erworben wird, wirklich beiden gehört, auch wenn nur der eine die Zahlungseingänge auf dem Konto hatte und da würde ich auch nie einen anders lautenden Vertrag unterschreiben.


Eine Vereinbahrung sollte immer die Interessen beider Seiten berücksichtigen, aber für mich macht es durchaus Sinn, wenn die beiden Familienhintergründe so unterschiedlich sind.


Sollte der Vorschlag für Dich bedeuten "Der liebt mich gar nicht wirklich, wenn er sich schon überlegt, was im Falle einer Scheidung passiert!" würde ich das ganz dringend zum Thema machen und reden reden reden ...


:druecker Viel Glück dabei, Lili
 

Liliki

Mensch
Original von sanne

Wegen dem bevorstehenden Erbe braucht er sich keine Sorgen machen - Erbe ist von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen.
Was er von seinen Eltern erbt, wird er nicht mit dir teilen müssen.
.


Liebe Sanne,

Auf dem Papier stimmt das so und macht ja auch Sinn.

Im Falle von nicht einvernehmlichen Trennungen und Unterhaltsklagen wird dann aber tatsächlich heute oft anders vor Gericht entschieden und zB dem einen Partner das Erbe "abgenommen" und dem anderen Partner mindestens hälftig zugesprochen, weil der die Kinder hat und sich nicht ausreichend versorgt fühlt.

In meinen Augen unhaltbar, passiert aber real tatsächlich ...
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Original von sanne

Wegen dem bevorstehenden Erbe braucht er sich keine Sorgen machen - Erbe ist von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen.
Was er von seinen Eltern erbt, wird er nicht mit dir teilen müssen.
Genauso wie alles, was man vor der Eheschließung beitzt oder während der Ehe geschenkt bekommt.

Huch da wäre ich mir jetzt aber nicht sicher, ob das so stimmt, meiner Meinung beeinflußt ein Erbe sehr wohl den Zugewinn und zwar nicht unerheblich. Muss ich aber nochmal nachschauen.
 
S

sanne

Guest
Also ich kenne das erbrecht nur von vor über 10 Jahren... :whatever

Sollte sich da was geändert haben, ist es mir neu.

Aber das müßte alles in einem aktuellen BGB nachzulesen sein.

Ich gehe bisher mit gesetzlicher Zugewinngemeinschaft immer noch davon aus, dass Erbe und Geschenke ausgenommen sind aber das sonstioge Plus oder Minus, das während der Ehe entseht aiuch geteilt werden muss.
Kinder sind im Trennungsfall ein anderes Thema, weil es da ja um Unterhalt geht.

Ich glaube, ich würde normalerweise die gesetzliche Regelung vorziehen, wenn eben kein bestimmter außerewöhnlicher vermögensbildender Fall vorliegt.

Allerdings würde ich nicht wegen evtl. "verletzter" Gefühle auf eien vertrag, der nötig sein kann, verzichten. Es muss einer Liebe keinen Abbruch tun, über solche Dinge offen zu reden!
 
U

User2

Guest
Für mich hat ein Ehevertrag nichts mit Liebe oder Vertrauen zum Partner zutun und ich empfinde es auch nicht negativ einen solchen Vertrag zu machen.

Die wichtigsten Punkte in einem Ehevertrag sind meiner Meinung nach die, die das Finanzielle nach der Scheidung regeln.
Haben sich die Eheleute getrennt, so hat ab dem Zeitpunkt der Trennung jeder "seins" man ist keine Gemeinschaft mehr im zwischenmenschlichen Bereich und die logische Konsequenz daraus ist für mich, man hat ab dann auch nichts mehr mit dem persönlichen Eigentum/Vermögen des anderen zu schaffen.
Wenn ich mir überlege, ich Erbe ein Haus und nach der Scheidung steht meinem Ex-Mann die Hälfte dieses Hauses zu, das finde ich absurd.
 
U

Unsolved18

Guest
Îch bin auch für den Ehevertrag.
Im Grunde wenn man das hört denken sich schon die meisten ou das ist die Planungfür die Scheidung.
Aber wenns nunmal so kommt ist wenigstens alles geregelt.
Finanziell Status, wer bekommt was.
Das erleichtert dann einiges.
Es gibt genug ehen die laufen nur weiter, weil der eine angst hat er steht dann mit nix da.
Ich finde das sinvoll, und wer einen Ehevertrag hat, bei dem ists ja dann nicht automatis das er geschieden wird das is ja quatsch
 

RealBlackbird

Attention - very crazy
Als wir geheiratet haben hat unser Priester (der war echt klasse -ist aber weggezogen) uns gefragt ob wir einen Ehevertrag machen wollen.
Er meinte dass wenn man einen macht die kirchliche Ehe jederzeit für nichtig erklärt werden kann - man war ja nicht 100%ig davon überzeugt dass man für immer zusammen bleibt.

In manchen Konstellationen finde ich einen Vertrag ok - aber ansonsten würde er mich stören.
 
A

Astrid

Guest
Nun denn,


Ich denke, wer das 1. Mal heiratet (hört sich jetzt total komisch an; heiraten soll natürlich niemals zum Hobby werden!!!!) bedenkt und berücksichtigt manches einfach noch nicht.

Wer vielleicht schon eine Scheidung hinter sich hat, und dort Vermögen oder aber auch Schulden sorgfältig auseinander klamüsert hat, der ist mit Sicherheit beim nächsten Mal etwas "vorsichtiger".... Und was ist daran so falsch oder verkehrt, auch einmal die rosarote Brille abzusetzen?! Manchmal bedarf es halt einfach nur Verstand.
Das Herz und das Gefühl sowie die Liebe füreinander darf dabei nie außer Acht gelassen werden!
Wenn man diese Faktoren alle miteinander kompensieren kann, umso besser....


Mut zum JA sagen haben. Das ist doch das Wichtigste. Wer das kann, den stört doch auch so ein Vertrag nicht....

Astrid
 

flussrose

hier und jetzt
Danke für die vielen Antworten!

Mich würde nun nur noch interessieren, ob das Erbe von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen ist oder nicht. Ich glaub, wenn ich im BGB nachschlage, verstehe ich da nicht wirklich was *zugeb* ;-)

Zugewinngemeinschaft sagt mir am ehesten zu und erscheint mir uach am "vernünftigsten". Noch eine blöde Frage: ist trotz Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft realisierbar? Wenn angenommen nur die Sache mit den Immobilien seiner Eltern darin geregelt ist?

Und inwieweit haben da seine Eltern ein "Mitspracherecht", was unseren Ehevertrag angeht? ?( Ich hab so das Gefühl, die würden mich in Grund und Boden reden bzgl. des Vertrages.....

Ja, es geht darum, das die Häuser nicht verkauft werden müssen, weil ja 3 Geschwister da sind. Und wenn mein Freund mich nicht auszahlen könnte, käme es ja dann so. Schwierig das ganze, zumal ich da echt Neuland betrete....
 
S

sanne

Guest
Zugewinngemeinschaft ist die normale gesetzliche Regelung, die in jeder Ehe ohne Vertrag gilt.

Alles andere kann vertraglich festgelegt werden.
Z.B. auch Einzelheiten, die man aus dem zugewinn raushalten will. Aber für die Verdienste, die innerhalb der Ehe gemacht werden, kann man trotzdem Zugewinngemeinschaft beibehalten.
Und das solltest du auch - es sichtert erziehende Mütteer ab, die wegen der Kinder weniger verdienen.
Seine Eltern haben bei dem Vertrag kein Mitspracherecht.
Sie werden natürlich darüber Bescheid wissen wollen, um evtl. Konsequenzen zu zeihen.

Du findest die entsprechenden Paragraphen ab §1363 BGB.
Erst ist das gesetzliche Güterrecht beschrieben, dann ab §1408 das vertragliche.
Aber so einen Vertrag macht man ja eh mit Anwalt...
 

Felicitas

ständig auf Achse
Ich habe innerhalb meiner Ehezeit geeerbt,einige Tausend Euro.

Mein Mann war schon einmal verheiratet und hat aus dieser Ehe einen Sohn,selbiger stellte Ansprüche auf das Erbe,welches ich bekam.

Er war der Meinung,das Geld gehörte anteilmässig auch seinem Vater und somit auch ihm ,als leibliches Kind.
Selbst wenn mein Mann verstirbt ,bekommt er nix ,sondern nur die ehelichen Kinder von uns.

Erben innerhalb einer Ehe,das bedeutet ,dass Erbe gehört alleine dem jenigem der es geerbt hat.
In dem Fall ist es und bleibt mein Geld.

Mein Mann hat natürlich auch seine Nutzen davon ;-)aber bestimmt nicht sein Sohn aus erster Ehe ;D



Feli
 

Simone

Kampfhase
Ich wäre auch für einen Ehevertrag und würde es nicht unbedingt als geplante Scheidung sehen. Abgesehen davon wäre es statistisch gesehen ja schon möglich, dass es einen auch trifft.

Ich finde nur, dass man so Dinge im Vorfeld regeln und dabei noch fair bleiben kann. Steckt man schon in der Scheidungsmühle ist evtl. viel Wut, Enttäuschung und Verletzung mit im Spiel und dann wird das Ganze alles andere als fair und lange.

So hat man dann sich nicht den Kopf zu zerbrechen, denn man hat es vorher schon getan und kann somit entspannt die unangenehme Sache hinter sich bringen.

Außerdem wäre es für mich ein Beweis der Liebe, denn mein Partner macht sich ja somit auch Gedanken um mich, dass ich im Falle einer Scheidung fair behandelt werde und nicht mittellos und ohne Geld dastehe.

Hat man keinen Vertrag und Gütergemeinschaft, kann das auch in die Hose gehen wenn der Partner nach der Scheidung keine Arbeit mehr aufnimmt und nicht den anteiligen Unterhalt zahlt?!

Es gibt immer ein für und wider - ich würde aber, da ich ja auch schon eine Geschiedene bin, den Vertrag vorziehen. Damals hatte ich ihn nicht und hab mächtig geblutet, keinen Unterhalt weder für mich noch fürs Kind (für mich hätte ich ja verzichtet)... dafür hat er einen Anspruch auf einen Teil meiner Rente!
 

Zwerg

hoffend...
Ein Erbe während der Ehezeit ist vom Zugewinn ausgeschlossen, das gehört nur dem Erben. Allerdings ein mit dem Erbe erwirtschafteter Gewinn fällt in den Zugewinn.

Z.B.: Dein Mann erbt während der Ehe eine Immobilie, Wert 500.000,-. Zum Zeitpunkt einer Scheidung ist diese Immobilie aber 550.000,- wert. Dann muß er Dir von diesem erwirtschafteten Gewinn die Hälfte, also 25.000,- abgegeben.
 

Smilie

Moderatorin
Teammitglied
Original von Liliki
Original von sanne

Wegen dem bevorstehenden Erbe braucht er sich keine Sorgen machen - Erbe ist von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen.
Was er von seinen Eltern erbt, wird er nicht mit dir teilen müssen.
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Liebe Sanne,

Auf dem Papier stimmt das so und macht ja auch Sinn.

Im Falle von nicht einvernehmlichen Trennungen und Unterhaltsklagen wird dann aber tatsächlich heute oft anders vor Gericht entschieden und zB dem einen Partner das Erbe "abgenommen" und dem anderen Partner mindestens hälftig zugesprochen, weil der die Kinder hat und sich nicht ausreichend versorgt fühlt.

In meinen Augen unhaltbar, passiert aber real tatsächlich ...

Wir haben uns auch informiert und uns wurde auch gesagt wir brauchen keinen Vertrag da das Erbe da nicht reinfällt.
Aber vieleicht ist es auch unterschiedlich ob das Erbe des Mannes oder der Frau ausschlaggebend ist.
Bei uns ging es um meinen Eltern ihr Besitz.
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Ein Ehevertrag hat nichts mit "planender" Scheidung zu tun. Er regelt nur Dinge, die eintreten, wenn ein Ereignis xy eintrifft.

Erfahrungsgemäß gibt es bei Scheidungen oft einen wahnsinnigen Stress - oftmals gar nicht gewollt... Ein Ehevertrag MUSS ja nicht bedeuten, daß EINER immer besser als der andere gestellt wird. Vetrag bedeutet, daß beide Partner frei sind "irgendeine" Regelung für den trennungsfall zu vereinbaren, mit der BEIDE zufrieden sind und jeder weiss, WAS im Ernstfall passiert.

Vereinbaren lässt sich ja alles. Ich habe einen weil meine Ex-Frau mit dem Inhalt einverstanden war und es gut fand, wie wir das lösen wollten. Auch in Zukunft würde ich immer wieder einen Vertrag machen, damit beide Partner wissen, WIE die Trennung geregelt wird.
 

flussrose

hier und jetzt
Vielleicht seh ich das auch zu negativ mit dem Ehevertrag. Schließlich kann ich ja auch Klauseln mit aufnehmen lassen, die mir im Falle eines Falles zugute kommen.
 

steffi1977

glückliche Mama
Wir heiraten im Juni, wir beide wollen keinen Ehevertrag.
Wenn mein Verlobter jetzt viele Schulden hätte oder wie hier schon geschrieben eine Firma die lange auf Kredit finanziert wird, dann würde ich schon anders denken.

Für mich hat so ein Ehevertrag ein bitteren beigeschmack.
Wenn mein Schatziii es aber gewollt hätte, wäre es ok für mich, obwohl ich mir echt gedanken machen würde.

ABER das muss jeder für sich wissen
 

flussrose

hier und jetzt
OK, hab mich da nun durchgeackert und weiß nun wie es ist wenn man erbt und in einer Zugewinngemeinschaft lebt: Das Erbe behält der Erbe und gehört NICHT mit zum Zugewinn in der Ehe. Im Beispiel einer Immobilie zum Beispiel schaut es so aus: der Wert der Immobilie wird nicht dem Zugewinn angerechnet, wohl aber die Mieteinnahmen die durch die Immobilie zustande kommen, das ist dann Zugewinn.

Buh, schwerer Stoff ;D

Und weil das so ist, werden wir also keinen Ehevertrag brauchen.
 
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