Frage -  Ehevertrag sinnvoll?!

eva.m.p

Pause
eiegtnlich hoffe ich ja nicht, hier mal in diesem Themenbereich posten zu müssen, aber ich hab dochmal eine Frage:

in zwei Wochen werden mein Freund und ich (erstmal standesamtlich) heiraten. Das haben wir uns beide gewünscht und wir freuen uns auch riesig drauf und hoffen natürlich auch, dass es nie zu einer Scheidung kommen muss.

Doch die in den letzten Wochen haben wir ein Konfliktthema diesbezüglich, wo wir immer wieder aneinander geraten: der Ehevertrag. :argue
Mein Freund möchte auf jeden Fall einen Ehevertrag abschließen, um sich (und natürlich auch mich) für alle Fälle abzusichern, da man im Falle einer Scheidung sicher nicht mehr so rational reagiert. Meiner Meinung nach ist so einen Vetrag jedoch nicht nötig, denn wir haben beide kein großes Vermögen und ich sehe es auch nicht ein, warum sich einer nach einer Trennung vor irgendwelchen Pflichten "drücken" sollte. Ich finde, die gesetzlichen Regln müssten da ja eigentlich ausreichen. Die findet mein Verlobter hingegen absolut unzulänglich und bisher konnten wir uns noch auf keinen Weg einigen. Ich will doch nicht bei der Hochzeit schon an eine Scheidung denken!! :shake

Heute habe ich mir also mal ein Buch zu diesem thema ausgeliehen, verstehe aber fast nur Bahnhof (ist in einem absoluten Fachchinesisch geschrieben).
Kann mir da jemand was empfehlen?
Ist so ein Ehevertrag denn wirklich sinnvoll? Hat das hier mal jemand gemacht?
Auf welche Punkte sollte man achten, was ist wichtig?
Was sollte man auf jeden Fall vermeiden?

Wäre froh über ein paar Ratschläge, Erfahrungen oder einfach Hilfe beim Durchblick durch die ganzen Gesetze... ?(

Eva
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo,

nun ich würde auch erst mal schlucken wenn jemand sooo verliebt und kurz vor der Hochzeit von Ehevertrag spricht.

Aber nüchtern betrachtet würde ich es machen, wenn Vermögen von jemand vorhanden ist. Damit meine ich nicht 5.000 Euro oder ein Auto.

Das kann ein Haus sein, ein "fettes" Konto, Aktien usw. Also richtig was mit Wert.

Wenn das bei meinem zukünftigen der Fall wäre, wäre ich nicht böse und hätte Verständnis dafür, hab ich ja nichts dafür geleistet.
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Diese Ehevertragssache ist sehr verzwickt. Eigentlich funktioniert es nur , wenn beide es wollen und beide denken, sie können im Falle der Trennung für sich selber sorgen. Und es muss bei beiden das Verständnis dafür da sein, daß man aus Liebe verheiratet ist und wenn die Leibe weg ist, keiner Ansprüche an den anderen geltend macht, die nichts mehr mit Liebe zu tun haben.

Mir ging es auch so... mit Liebe teilte ich alles, wenn man sich trennt, ist es meine Meinung, daß jeder selbst sehen sollte, wie er klar kommt. Wenn der eine Partner aber beruflich wegen der Ehe und der Kinder Nachteile hatte, muss das im Ehevertrag geregelt werden. Unser EV hatte als Grundlage, das beide berufstätig sind und sein werden und jeder f+r sich sorgen kann.

Vielleicht einige Punkte, damit Du weisst, was möglich ist und was Du vielleicht nicht willst...

... schliessen für unsere zukünftige Ehe den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus und vereinbaren Gütertrennung. (Jeder bekommt das nach der Ehe, was er angeschafft hat und es wird nichts geteilt)

... ... den gegenseitigen Verzicht auf Gewährung nachehelichen Unterhalts... (egal wieviel wer verdient, keiner zahlt dem anderen etwas)

... ausgenommen 2 Fälle: einer wird während der Ehe so krank, daß er arbeitsunfähig wird ... einer gibt seine Arbeit ganz auf, um Kinder zu betreuen, weil dieses pflegebedürftig geworden ist

...Versorgungsausgleich wird ausgeschlossen, ebenso die gerichtliche Abänderung dieses Beschlusses (bei der Rente findet kein Ausgleich statt)

Das klingt alles nicht sehr freundlich... wer aber genau darüber nachdenkt wird mit mir der Meinung sein, daß es vielleicht nicht so prickelnd ist, nach 20 Jahren sein Geld oder sonstwas teilen zu müssen, nur weil man verheiratet war. Warum hat jemand Ansprücje auf das erworbene Vermögen des anderen, wenn beide berufstätig waren? Was ich meine ist: In der Ehe schmeisst ma alles in einen Topf, man liebt sich und ist eine "Einheit". Ich sehe aber nicht ein, warum ich jemandem 50% der vermögenswirksamen Leistungen geben soll, die ich vor 30 Jahren angespart habe, nur weil ich 5 Jahre verheiratet war und derjenige vielleicht gar kein Interesse an den Kröten hatte... nach der Trennnung aber plötzlich doch.

O.K. genug.. ist nur meine Meinung.
 

Tanja

Namhaftes Mitglied
Wir haben auch keinen Ehevertrag abgeschlossen.

Für mich reicht die gesetzliche Regelung auch vollkommen aus.

Bevor Du irgend etwas unterschreibst, solltest Du UNBEDINGT einen Anwalt zu Rate ziehen. Nicht den Notar, bei dem Ihr unterschreibt. Der beglaubigt nur, dass Ihr beide zurechnungsfähig wart, als Ihr unterschrieben habt.

Weswegen möchte er einen Ehevertrag? Was möchte er vorher geregelt haben?

Freunde von uns haben einen Ehevertrag abgeschlossen und ihr Risiko daran ist, dass sie nur finanzielle Unterstützung im Falle einer Scheidung von ihm bekommt, solange die Kinder nicht volljährig sind und sein Risiko ist, dass sie sich scheiden lassen, bevor die Kinder 18 sind und sie dann in einer neuen Partnerschaft lebt und er dann trotzdem für sie zahlen muss.

Ich finde das total bescheuert, sie haben beide auch kein besonderes Vermögen und werden beide jeder das Haus der Eltern erben. Muss man sich darum streiten?
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Man muss sich eben nicht darum streiten, deswegen gibt es ja Eheverträge. Du hast vielleicht den Sinn gar nicht verstanden.... Streit soll ja vermieden werden. Und glaubt mir, es wird so viel dreckige Wäsche gewaschen, dass vielen Angst und Bange wird.

Es reichen die gesetzlichen Regelungen aus? Klar reichen die aus... es sind die schlechtesten überhaupt.

Beide werden das Haus ihrer Eltern erben? Was ist, wenn einer das Haus während der Ehe erbt, der andere nach der Ehe??? Dann gibt der erste die Hälfte des HAuses ab und der andere hat dann 1,5 Häuser, wenn er nach der Scheidung erbt. Das war ja wohl ein schlechtes Beispiel.

Es geht mir nur darum zu sagen, um bei dem Beispiel zu bleiben, daß wenn meine Frau morgen das Haus Ihrer Eltern erbt (mit dem Erbe ist das sowieso nicht ganz einfach) ich einfach nach einer Scheidung keinen Anspruch darauf haben sollte. Das ist doch fair. Was habe ich für ein Recht daran? Oder sie erfindet ein neues Produkt, bekommt den Nobelpreis, kauft sich eine Insel in Miami und ich lasse mich dann 2 Wochen später scheiden. Habe ich dann ein recht auf 50% der Insel? Nein, es ist Ihre Insel, die sie durch Ihre Leistung bekommen hat... Nach einer Scheidung ist man getrennt, man ist nicht mehr verwandt oder sonst was... da sollte jeder das behalten, was er hat und gut ist. :wand
 

eva.m.p

Pause
Ich denke auch, dass es besser ist, sich jetzt im Guten über solche Dinge einig zu werden, denn im Falle einer Trennung spielen so viele andere wie Enttäuschung, Wut und Hass mit rein, dass man vielleicht nicht mehr die besten Entscheidungen trifft.

Ich bin mir jedoch sehr unsicher, wie so ein Vetrag aussehen sollte, damit wir BEIDE zufrieden sind...

Was geschieht denn bei Gütertrennung mit Dingen, die man sich gemeinsam zulegt, in die wir also beide investieren (zB ein Haus)?

Und wie sieht es aus mit dem Unterhalt (für mich)? Um unser Kind, das nun bald kommt, werde erstmal ich es sein, die zu Hause bleibt und sich um das Kleine kümmert. Mein Mann kann in der Zeit arbeiten und Geld verdienen. wie sieht es dann bei einer Trennung aus, stehe ich dann völlig mit leeren Händen da?
Es ist dann natürlich auch klar, dass er erstmal mehr Geld einbringt. Würden wir uns dann zB ein Haus kaufen, hätte ich überhaupt keine Ansprüche, weil er ja das Geld dafür eingebracht hat? Ich hatten dann aber doch gar nicht die Möglichkeit, Geld einzubringen, weil ich mich ja um das Kind kümmere.

Das sind einige der Fragen die mich beschäftigen...
 

Zwerg

hoffend...
Original von Michael

Beide werden das Haus ihrer Eltern erben? Was ist, wenn einer das Haus während der Ehe erbt, der andere nach der Ehe??? Dann gibt der erste die Hälfte des HAuses ab und der andere hat dann 1,5 Häuser, wenn er nach der Scheidung erbt. Das war ja wohl ein schlechtes Beispiel.

Es geht mir nur darum zu sagen, um bei dem Beispiel zu bleiben, daß wenn meine Frau morgen das Haus Ihrer Eltern erbt (mit dem Erbe ist das sowieso nicht ganz einfach) ich einfach nach einer Scheidung keinen Anspruch darauf haben sollte.

@Michael
Gerade das Thema Erbschaft ist hier wirklich ein schlechtes Beispiel: Erbschaften und Schenkungen werden auch in der gesetzl. Gütergemeinschaft dem Anfangsvermögen des Einzelnen zugerechnet. Der Partner hat keinen Anspruch darauf.
Nur wenn ich heute erbe und mich in 10 Jahren scheiden lasse und das Haus in diesen 10 Jahren einen höheren Verkehrswert hat, hat mein Partner anrecht auf die Hälfte dieses Zugewinns.
 
S

sunny25

Guest
Eine Gütertrennung bedeutet, das beide Partner, wenn es zu einer Scheidung kommt, 50 / 50 haben, sprich alles was Frau gehört nimmt sie, alles was Mann gehört nimmt er, und da kann keiner was dran festmachen......

Und Erbe, das weiss ich nicht genau......ich weiss nur (meine ich zumindest) das wenn ein Ehepartner das Haus erbt, gehört es Ihm......die Frau/Mann hat keinerlei anspruch....auch bei der Trennung nicht.....
 
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