Eigentum nach Trennung

KARKELL

Neues Mitglied
Hallo zusammen, ich bin seit ca. 1 Monat von meinem Freund getrennt. Wir waren 14 Jahre zusammen und haben 2 Kinder (7 u. 13). Da ich der Hauptverdiener der Familie war und die beiden Kinder auch bei mir bleiben haben wir uns darauf geeinigt, daß er mir kein Unterhalt für die Kinder bezahlt und er weiterhin die Kinder nach der Schule betreut. Wir haben uns eine gemeinsame Eigentumswohnung angeschaft bei der wir beide im Kreditvertrag sowie auch im Grundbuch stehen. Er hat mir nun den Vorschlag gemacht, daß ích die Wohnung haben könnte. Er würde sie mir überschreiben. Was heißt das nun für mich????
Den Kreditvertrag werden wir umstellen lassen auf mich (ich habe ihn eh die ganze Zeit über bezahlt) und nun ist meine Frage wie ich es mit der Wohnung machen soll. Wenn die Wohnung dann alleine auf mich läuft muß ich für den Teil meines Freundes wieder eine Grundsteuer bezahlen? Kann er es vielleicht auch den Kindern vererben? Es sind aber noch hohe Schulden vorhanden. Kann er es mir vielleicht auch einfach schenken? Fällt dann eine Schenkungssteuer an? Was kann ich machen damit es für mich nicht so teuer?
 

KARKELL

Neues Mitglied
Löschen Sie unbedingt diese Hinweise aus Ihrem Posting VOR der Erstellung Ihres neuen Themas!

Im EF dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und Steuerangelegenheiten gestellt werden. Individuelle und konkrete Rechts- und Steuerberatung, die nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen, verstoßen gegen das Steuerberatungs- und Rechtsdienstleistungsgesetz und werden von den Moderatoren umgehend gelöscht. Außerdem sind Rechtsberatungen ähnlich wie Arztbesuche immer kostenpflichtig.

Für den Fragenden gilt:
Fragen sollen lediglich der Diskussion von juristischen oder steuerrechtlichen Themen
dienen. Beiträge und Fragestellungen, die einen persönlichen Bezug auf Sie oder andere haben, sind verboten. Formulieren Sie so : "Es gibt einen Mann A, verheiratet mit einer Frau B...."

Für den Antwortenden gilt:
Auch bei den Antworten sind konkrete und personalisierte Handlungsanweisungen verboten. Bedenke, daß eine konkrete Rechtsberatung nach dem derzeit gültigen Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubt ist und
eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

WICHTIG:

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Sie aufgrund von Informationen in diesem Forum handeln, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater konsultieren.

Verstöße gegen diese Regel werden mit einer Verwarnung geahndet.
 

KARKELL

Neues Mitglied
Du hast mich leider falsch verstanden. Ich hätte eigentlich Anspruch auf Kindesunterhalt und habe aber darauf verzichtet, da er ja die Betreuung der Kinder auch weiterhin übernimmt. Mir geht es nur um die Umschreibung der Wohnung. Was kann ich da machen, damit nicht so viele Kosten anfallen.
 

lilly7022

Ich wohne hier
Normal darf man auf den Kindesunterhalt nicht verzichten, soweit ich weiß. Er ist gesetzlich vorgeschrieben. Egal, was Ihr untereinander vereinbart habt. Immerhin fallen Kosten an, die damit anteilig beglichen werden (Wasser, Strom, Miete, Essen, Kleidung usw.)

Die Wohnung kann er doch an seine Kinder überschreiben, bei unverheirateten Partnern fallen doch bestimmt enorme Steuern an bei Schenkung oder so. Und irgendwann erben die Kinder sowieso. Für die laufenden Kosten mußt Du dann selbst aufkommen. Wer auch sonst?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Du hast leider Anspruch auf garnichts. Das einzige, was dir bleiben kann - ist der gutdotierte Job. Du kannst dich auch nicht freikaufen. Die Kinder haben einen gesetzlich geschützten, einklagbaren, Anspuch. Hoffe, das war jetzt deutlich genug.

Für Trennung vergebe hier keine Tips, wenn Kinder mitdranhängen. Eigene Befindlichkeiten zurückstecken!
 

Undertaker

Neues Mitglied
Beim der Übertragung eines Anteils an einer Wohnung ohne Gegenleistung sprich Zahlung handelt es sich um eine Schenkung, da ihr nicht verheiratet seit und somit kein Freibetrag greift fällt Schenkungssteuer an.

Prozentuall ist diese die gleiche wie bei der Erbschaftssteuer. Dürften so um 25% sein. Also die Zahlung könnte schon beachtlich sein.

Der Anteil ist selbstverstädnlich auf die Kinder übertragbar, da es seine eigenen sind. Solange diese allerdings minderjährig sind dürfte wohl ein Vormund für Vermögensfragen Eurer Kinder bestellt werden. Du darfst in jedem Fall den Vormund nicht übernehmen.

Darüber hinaus sieht alle Entscheidung welche die Eigentumswohnung betreffen vorher mit dem Vomund abzusprechen solange die Kinder minderjährig sind.

Zum Kindesunterhalt ist eigentlich alles gesagt. Du darfst dieses nicht verweigern weil es schließlich das Recht der Kinder ist Unterhalt zu bekommen.

Sobald die 18 Jahre alt sind könnten sie den Unterhalt gerichtlich einklagen und das könnte teuer für Deinen Ex-Freund kommen.

Am besten mal durch eine Rechtsberatung absichern.
 

KARKELL

Neues Mitglied
Vielen Dank für die qualifizierte Antwort. Wir war vor allem nicht bewusst, daß die Kinder den Unterhalt mit 18 einklagen können. Werde die Info. gleich an den Papa weiter geben. Das mit der Wohnung werden wir dann wohl nicht über eine Schenkung regeln (ist einfach zu teuer). Mal schauen wies weitergeht.
 

steffir

Neues Mitglied
Die finanziellen Aspekte gehören zu den sogenannten Scheidungsfolgesachen. Es gibt für verheiratete eine Möglichkeit, diese außergerichtlich zu klären:
Bei einer einvernehmlichen - oder auch einverständlichen oder unstrittigen Scheidung wird angestrebt, dass man genau diese Dinge außergerichtlich klärt, bevor das Gerichtsverfahren beginnt. Hierzu ist ein Anwalt notwendig, der die Einigungen notariell festhält. Leider weiß ich nicht, ob diese Möglichkeit auch Unverheirateten angeboten wird. Wenn das gelingt, kann man einiges an Gerichtskosten einsparen. Hier findest Du ein Beispiel für ein solches Angebot via Internet: http://www.online-scheidung-anwalt.de
 
Oben