Frage -  Ein Fall für die Haftpflichtversicherung?

schnupe

Aktives Mitglied
Folgendes ist passiert....

Meine Tochter hatte sich den Laptop eines Feundes ausgeliehen...

Als sie ihn heute wieder zurückbringen wollte, stürzte sie wohl mit ihrem Rad, und leider ist das Teil nun kaputt :(

Ob ich das der Haftpflichtversicherung melden kann? Ich meine, die haben doch immer zig tausend Einschränkungen....gelten da ausgeliehene Gegenstände auch zu?
 

Julia 82

Namhaftes Mitglied
Ich glaube nicht ?( es sei denn sie hätte ihn dort benutzt und der Laptop wäre runter gefallen aber so genau weiß ich das leider auch nicht.
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
im zweifelsfall soll deine tochter sagen, dass sie bei ihrem freund über das ladekabel vom laptop gestolpert ist u. damit den laptop vom tisch gerissen hat... :zwinker:
 

Maju

Namhaftes Mitglied
Ausgeliehene Sachen werden nicht ersetzt. In dem Fall müsstet ihr Sannys Geschichte erzählen.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Danke schon einmal für die Antworten :druecker


Original von Maju
Ausgeliehene Sachen werden nicht ersetzt. In dem Fall müsstet ihr Sannys Geschichte erzählen.

So meinte ich es auch mal vor Jahren gehört zu haben, mit ausgeliehenen Sachen :rolleyes:
 

schnupe

Aktives Mitglied
Ja Lilly,

ich warte noch auf antworten, wünsche mir, es wäre was positives dabei.

Zur Versicherung könnte ich eh vor Dienstag nicht.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Da kommt es wirklich auf die Bedingungen drauf an.Jede Versichung hat andere. Einfach mal den Versicherungsschein raus holen und studieren.
Fals du Fragen hast weil du vielleicht eine Formulierung nicht verstehst schicke mir einfach eine PN mit dem Auszug.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Ilona,

danke für Dein Angebot. Kann aber erst Montag Dir eine PN schreiben. Muß meine Unterlagen noch von meinen Eltern holen, dort liegen sie noch seit meinem Umzug
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ist ja kein problem. Wie gesagt wenn du was von dem Fachchinesich nicht verstehst einfach eine PN.
 
Oben