Folgendes ist passiert....
Meine Tochter hatte sich den Laptop eines Feundes ausgeliehen...
Als sie ihn heute wieder zurückbringen wollte, stürzte sie wohl mit ihrem Rad, und leider ist das Teil nun kaputt
Ob ich das der Haftpflichtversicherung melden kann? Ich meine, die haben doch immer zig tausend Einschränkungen....gelten da ausgeliehene Gegenstände auch zu?
Meine Tochter hatte sich den Laptop eines Feundes ausgeliehen...
Als sie ihn heute wieder zurückbringen wollte, stürzte sie wohl mit ihrem Rad, und leider ist das Teil nun kaputt
Ob ich das der Haftpflichtversicherung melden kann? Ich meine, die haben doch immer zig tausend Einschränkungen....gelten da ausgeliehene Gegenstände auch zu?