Einstweilige Verfügung

medio-m

Neues Mitglied
Ich muss mal was los werden ....

Ich bin offiziel seit über einem Jahr getrennt lebend und mein Ex hat sich auch mehr oder weniger um unsere gemeinsame Tochter gekümmert.
Ich dachte wir könnten freundschaftlich miteinander umgehen. War wohl nix.

...Anfang diesen Monats hab ich die Scheidung eingereicht. Er meinte, er ist zwar nicht damit einverstanden, aber er wolle mir keine Steine in den Weg legen
...naja, dann hab ich ihm gesagt, dass ich jemanden kennen gelernt habe

um es kurz zu machen: Eine zufällige Begegnung ist völlig eskaliert und ich hab jetzt eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt. Er darf sich mir bis auf 50 Metern nicht mehr nähern. Ins Detail zu gehen brauche ich wohl nicht mehr

Jetzt auch das Problem....Wie mach ich das mit unserer Tochter. Er behauptet auf einmal, dass er NIEMANDEN hätte, der unserer Tochter abholen könnte. Also muss ich dafür sorgen, dass die Besuche eingehalten werden können. Er dreht den Spieß um, meint, ich hätte nicht überlegt zum Wohle unserer Tochter, aber was ist denn mit meiner Sicherheit.

....ich hab jetzt vor, unserer Tochter zu seinem Haus zu bringen. Sie kann ja alleine aussteigen und klingeln.
Aber darf ich das überhaupt selber? Mich ihm nähern meine ich.

puh, mir schwirrt schon völlig der Kopf.

Auch ist ein riesiger Streitpunkt das Informationsrecht. Das heißt, muss ich ihn eigentlich fragen, wenn unsere Tochter mal bei einer Freundin von mir schläft????

Danke fürs Zuhören und ich hoffe ihr habt wiedermal gute Tipps
 
S

Sadhana

Guest
Hallo Medio m

Ich denke nicht, dass Du Deinen Nochehemann immer befragen musst, wenn Eure Tochter mal bei einer Freundin übernachtet. Da sie offensichtlich bei Dir lebt, hast Du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Erst bei der Scheidung wird dann geklärt wie die Sorgerechtsregelnungen laufen. Bei Gesundheits- und Geldfragen musst Du sein Einverständnis einholen.

Es ist halt schon eine Sondersituation, denn wenn mal eine einstweilige Anordnung (Bannmeile) erwirkt worden ist, dann ist es in den meisten Fällen wohl so, dass auch das das Umgangsrecht in Frage steht, weil der Expartner sich nicht selten dann auch dem Kind gegenüber nicht adäquat verhält.

Wenn Du Dich ihm näherst, dann kann es eben sein, dass das wieder gegen Dich verwendet wird. Du kannst nicht auf der einen Seite eine Bannmeile erwirken und auf der anderen Seite Dich ihm nähern. Ich vermute diese Anordnung ist für ca. 6 Monate? Danach würde das ja neu beschlossen werden müssen. Da würde es auf den Tisch kommen, dass Du Dich ihm genähert hast.

Also brauchst Du eine Möglichkeit, dass Deine Tochter zu ihm gebracht wird. Wichtig wird wohl sein eine klare Regelung zu finden, wann und in welcher Regelmäßigkeit die Besuche laufen sollten.

Ich hoffe Ihr findet einen Weg.

Sadhana
 

medio-m

Neues Mitglied
Ja, so habe ich auch schon überlegt. Dumm ist er nicht... Ich werd mal mit meiner Freundin sprechen, ob sie das nicht machen kann. Bleib ich halt mit dem Auto etwas weiter weg stehen.
und was die Besuche angeht. Wenns hoch kommt alle zwei Wochen eine Nacht am Wochenende und sporadisch mal in der Woche eine Nacht. Da findet die Abholung und Zurückbringung ja am Kindergarten statt. Da lauf ich dann nicht Gefahr im zu begegnen.
Aber ich denke nicht, dass er tätlich gegen unsere Tochter werden wird. Und vieles, so wie das Informieren, ist einfach nur ein Druckmittel gegen mich. Mich kann er beleidgen, bedrohen...was weiß ich, aber er weiß nun mal ganz genau, dass ich dennoch den Kontakt zu ihrem Vater aufrecht erhalten möchte. Sie bekommt ja (hoffe ich) nichts davon mit.
 
E

Elchen

Guest
Was mich traurig macht daß wieder mal ein Kind in der Mitte steht!!!Traurig,daß der Vater sich nicht zusammenreißen konnte :(
 
S

Sadhana

Guest
Hallo Medio m

Ich möchte auch keinesfalls unterstellen, dass er seiner Tochter gegenüber tätlich wird. Umso besser, wenn nicht. Es ist eben nur eine ungewöhnliche Situation. Es ist ganz wichtig, dass er den Kontakt zu seiner Tochter hat. Wichtig ist aber auch dass das Kind in angemessener Form erklärt bekommt warum Du sie nicht persönlich zu ihm bringst. Ich weiß nicht wie alt sie ist, aber es lässt sich einfach erklären, indem Du ihr sagst Ihr Beide versteht Euch nicht so gut, eben nur wenn es um sie als Tochter geht. Ihr wollt nicht streiten und deshalb haltet Ihr abstand zueinander. Denn eins ist klar sie bekommt es sehr wohl mit, wenn Ihr auf Distanz geht. Das schlimmste für Kinder sind nicht nur offene Feindseligkeiten, sondern auch Fragen auf die sich keine Antwort bekommt. Offene Fragen machen Kindern auch Angst.

Zum Aufenthaltsbestimmungsrecht hast Du jetzt nichts geschrieben. Wie sieht es da denn aus?

Sadhana
 

medio-m

Neues Mitglied
Seit der Trennung lebt sie (5 Jahre) bei mir. In dieser Richtung, ich meine schriflich, hatte ich bis jetzt nichts unternommen. Bei der Scheidung muss man das ja angeben, oder wie läuft das da.

...das ist das was sie mitbekommen hat. Das wir uns getrennt haben, weil wir uns ewig streiten mussten...auf diese Art kann ich ihr das schon erklären, warum ich sie nicht mehr persönlich hinbringen kann. Sie weiß ja auch, dass er uns hier nicht mehr besuchen kann deswegen...
 
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