Ich wurde von meinem deutschen Arbeitgeber Ende 2009 beruflich befristet ins EU-Ausland entsendet und bin seitdem dort mit meiner Ehefrau wohnhaft. Unsere Tochter wurde vor Kurzem geboren, und nun stellt sich fuer uns die Frage, ob meine nicht erwerbstaetige Ehegattin berechtigt ist Elterngeld in Hoehe des Mindestbetrags von 300 EUR zu beantragen .
Durch meine Entsendung erfuelle ich meiner Meinung nach die Voraussetzungen im § 1 Abs. 2 BEGG. Der springende Punkt ist allerdings, dass meine Ehegatting EU-Auslaenderin ist und ihr Aufenthaltstitel in Deutschland, den sie bereits fuer drei Jahre hatte, waehrend der Zeit meiner Entsendung (Mitte 2010) abgelaufen ist.
Im § 1 Abs. 2 steht, dass Anspruch auf Elterngeld auch gilt, „fuer [...] in einem Haushalt lebende Ehegatten“. Setzt dies vorraus, dass die Ehegattin einen aktuellen Aufenthaltstitel in Deutschland hat, oder ist der Anspruch unabhaengig vom Aufenthaltsstatus des Ehegatten?
Ueber jegliche Hilfe waere ich sehr sehr dankbar!
Durch meine Entsendung erfuelle ich meiner Meinung nach die Voraussetzungen im § 1 Abs. 2 BEGG. Der springende Punkt ist allerdings, dass meine Ehegatting EU-Auslaenderin ist und ihr Aufenthaltstitel in Deutschland, den sie bereits fuer drei Jahre hatte, waehrend der Zeit meiner Entsendung (Mitte 2010) abgelaufen ist.
Im § 1 Abs. 2 steht, dass Anspruch auf Elterngeld auch gilt, „fuer [...] in einem Haushalt lebende Ehegatten“. Setzt dies vorraus, dass die Ehegattin einen aktuellen Aufenthaltstitel in Deutschland hat, oder ist der Anspruch unabhaengig vom Aufenthaltsstatus des Ehegatten?
Ueber jegliche Hilfe waere ich sehr sehr dankbar!