Elterngeld in der Ausbildung

Jenno

User
Hallo,

bekommt man die 300 Euro Elterngeld auch wenn man sich in der Ausbildung befindet
bzw. wenn man die Ausbildung wieder aufgenommen hat und auch Ausblidungsvergütung bekommt?
Also Elterngeld + Ausbildungsvergütung?
Oder wird die Ausbildungsvergütung auf die 300 Euro angerechnet?

Danke...
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
hallo,

erstmal alles gute zur :preg

also du bekommst wie im studium auf alle fälle elterngeld.
1 jahr lang mindestens 300€. wenn du einiges verdient hast in der ausbildung auch die 67% davon.

unsere azubis bekommen ca. 1200€ was dann so um die 750€ sind.
wie sich das sonst so verhält kannst du auch bei der erziehungsgeldstelle erfragen.
die sagen dir das gerne ...

du bekommst ja noch die 154€ kindergeld dazu und wenn du sehr wenig geld hast, dann kann man sogar da bei der familienkasse oder agentur für arbeit oder wo? zusätzliches kindergeld (heißt kinderzuschlag glaube ich) beantragen.

weiß nicht ob ich dir schon ein wenig helfen konnte, aber es wird hier sicherlich jemand sein, der das ganz genau weiß!
 

Katharina20

*junge Mami..*
du wirst kein elterngeld bekommen wenn du wieder arbeitest..

das geld bekommst du nur wenn du ein jahr pausieren möchtest.
wenn du schon vorher in ausbildung bist und wg baby abbrichst, wirst du 67% von azubisgehalt bekommen..
 

hotdevil

*frisch verheiratet*
das stimmt so nicht, man darf sehr wohl 30 Std die Woche arbeiten trotz Elterngeld....

"Teilzeitarbeit = Arbeiten während der Bezugsdauer: Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn der betreuende Elternpartner mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet. Wenn aber der Betreuer weniger als 30 Stunden die Woche (zum Beispiel in Teilzeit) arbeitet, wird als Elterngeld ein Betrag von 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens gewährt. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt. Beispiel: Vor der Geburt betrug das monatliche Nettoeinkommen 2700 Euro, das Nettoeinkommen während der Teilzeittätigkeit beträgt 1600 Euro. Der Differenzbetrag zwischen beiden Rechengrößen beträgt 1100 Euro. Somit werden 737 Euro (gleich 67 Prozent von 1100 Euro) als Elterngeld gezahlt"
 

Jenno

User
Danke schon mal für die Hilfe.
Ach und schwanger bin ich nicht ;D

Als Beispiel:
Es stehen einem 300 Euro Elterngeld für 12 Monate zu.
Wenn man aber schon nach 6 Monaten wieder mit der Ausbildung weiter macht,
bekommt man dann trotzdem die 300 Euro für die restlichen 6 Monate zusätzlich zur Ausbildungsvergütung dazu?
Oder nur die Ausbildungsvergütung und die 300 Euro fallen dann weg?

Ich finde nirgends was im Internet.
Da steht nur, dass einem Elterngeld in der Ausbildung/Studium zusteht, unabhängig von der Stundenanzahl.
Also auch mehr als 30 h in der Woche.
 
U

UserC

Guest
hi, ist zwar schon ne weile her - aber als ich damals in der ausbildung war gab es erst bundeserziehungsgeld und landeserziehungsgeld. die voraussetzungen waren wohl denen ähnlich wie jetzt mit dem elterngeld.

da ich - und auch mein ex - damals noch in der ausbildung waren und somit "zu wenig" verdient haben, bekamen wir erst das volle Bundes- und dann das Landeserziehungsgeld. wir bekamen die info vom jugendamt.
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
sorry fürs gratulieren :verleg

war ich mal wieder zu schnell oder abgelenkt :pfeif

also wenn deine arbeitende ausbildungzeit abzüglich der schule meine ich, zumindest nicht mehr als 30 stunden beträgt, dann solltest du wohl anteilsmäßig das geld bekommen.
ob man das volle geld bekommen würde weil du sonst zuwenig hast weiß ich nicht. würde ich dann wohl auch dort erfragen?

meine wochenstunden an vorlesungen würde ja auch nicht angerechnet werden, wenn ich die imma-amt richtig verstanden habe. habe aber zu meiner elternzeit von der arbeit zusätzlich urlaubssemester. deswegen kann ich dir das leider nicht genau beantworten.

tja, das würde mcih jetzt auch interessieren. da rufe ich gleich mal montag an. vielleicht kann die bezüglich der ausbildung auch noch was sagen. oder ich frage mal bei meinen kollegen nach. denn den fall hatten wir ja auch noch nicht ...
 

kukulux

Namhaftes Mitglied
so habe mich jetzt genau informiert :verleg

also:

Die jeweilige Ausbildung muss nicht unterbrochen werden. Auf die Zahl der Wochenstunden kommt es wie bei mir im Studium , die für die Ausbildung aufgewendet wird , anders als bei Erwerbstätigen, nicht an ;D

also kannst Du Deine Ausbildung fortführen.
Allerdings steht Dir Elternzeit zu. Die kannst Du also in Anspruch nehmen.



Das ist aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz :druecker
 
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