Hallo !
Ich habe eine Frage. Ich habe ein Schreiben bekommen das für den 1. Anspruchsmonat und über die Hälftes des 2. Anspruchsmonats das Elterngeld entfällt da ich Mutterschutzgeld bekomme.
Ich wollte das bevor ich den Antrag abgab noch umändern so das ich erst ab 3. Lebensmonat bis einschließlich 14. Lebensmonat das Elterngeld beantrage (Mein Mann hat die ersten 2 Monate Elterngeld), aber der Mitarbeiter sagte dann würde das Mutterschutzgeld auch abgezogen.
Stimmt das ?
Ich habe eine Frage. Ich habe ein Schreiben bekommen das für den 1. Anspruchsmonat und über die Hälftes des 2. Anspruchsmonats das Elterngeld entfällt da ich Mutterschutzgeld bekomme.
Ich wollte das bevor ich den Antrag abgab noch umändern so das ich erst ab 3. Lebensmonat bis einschließlich 14. Lebensmonat das Elterngeld beantrage (Mein Mann hat die ersten 2 Monate Elterngeld), aber der Mitarbeiter sagte dann würde das Mutterschutzgeld auch abgezogen.
Stimmt das ?