Frage -  Elterngespräch, ->Begleitung gewünscht! Erlaubt?

ceci

Neues Mitglied
Hallo,

ich bitte um verbindliche Info mit Quellenangabe im Schulrecht (Niedersachsen), ob Eltern zu einem Gesprächstermin in der Schule (Grundschule, Gespäch mit Klassenlehrer) die Mitnahme einer Person als Zeugen sowie Fürsprecher gestattet ist.
Die mitzunehmende Person arbeitete privat mit dem Kind einen erheblichen Lernrückstand auf, die Schule hatte zuvor nicht gefördert, wollte aber eine Überprüfung auf so.-päd. Förderbedarf (2.Klasse, Kind konnte noch nicht lesen) einleiten.
Die private Förderung macht dies jetzt unnötig,da das Kind inzwischen liest. Die KL steht der priv. Fördermaßnahme skeptisch gegenüber und es ist möglich, dass sie das Gespräch in Anwesenheit der 3.Person verweigert bzw. diese der Schule verweist.
Die Eltern legen unbedingt Wert auf Begleitung, da 3.Person im Schulrecht bewandert ist, zudem genau Auskunft über Art, Umfang und Erfolg der Fördermaßnahme geben kann.

MfG, Ceci
 

goldrosi

Aktives Mitglied
Ich kann mir nicht vorstellen dass die Schule die Anwesenheit einer dritten Person verbieten kann. Warum auch?

Wir haben sogar die ehemalige Lehrerin mit dabei gehabt. Nur so kann man doch unseren Kindern helfen.

Warum haben die Eltern Probleme mit der Schule? Gibt es da vielleicht schon längeren Ärger zwischen Eltern und Lehrer.

Was wir auch schon selber erlebt haben war dass der Rektor auf keine Fälle gegen seine Lehrer spricht. Diesen Weg kann man sich meistens sparen da am Ende sowieso wieder alles beim alten bleibt.
 

ceci

Neues Mitglied
...schon gegooglet, zumindest bei www.schure.de nix dagegen gefunden.

Im Prinzip besteht in der Schule "Hausrecht" der Schulleitung.

Warum dagegen?

Weil KL und Schulleitung ungehalten darüber sind, dass besagte aussenstehende Person dem Kind das Lesen beibrachte, nachdem man von deren Seite schon die so-päd. Überprfg. einleiten wollte.

Denn um die notwendige tgl. Zeit dafür zu haben, ließen die Eltern das Kind durch Krankschrbg. vom tgl. Schulbesuch "beurlauben" - das Kind war nur so in der Lage, tgl. Leseförderung zu erhalten.

Die Förderkraft (keine "gelernte" Lehrerin) hatte zuvor angeboten, das Kind kostenlos tgl. IN der Schule zu fördern als diffenz. Maßnahme im Deutschunterricht. Das verweigerte die Schule (obgleich man schon die Möglichkeit hätte, päd. Mitarbeiter zuzulassen...)

Also blieb als LETZTE Möglichkeit der tgl. Hausunterricht über knapp 3 Wo. (zzgl. der Ferien). Das Kind liest nun.

Schule sieht schon die ärztl. Krankschrbg. (durch Kinderpsych./Facharzt) als "Anmaßung" !

Zudem Erklärungsnotstand, warum das Kind in 1 1/2 Jahren Schulbesuch nicht Lesen lernte (die Klasse ist klein, 10 Kinder...)

MfG Ceci
 

cordu

Namhaftes Mitglied
Ohne jemandem auf den Schlipps treten zu wollen.
Aber ich empfinde es schon als Anmassung wenn Eltern ihr Kind "krankschreiben" lassen weil es zu Hause versäumten Unterricht nachholen soll.
In der Zeit in der es fehlt versäumt es ja wieder Stoff und muß den dann nacharbeiten. Das ist doch ein Teufelskreis. Außerdem sind unsere Kinder Schulpflichtig, und soweit ich weiß kann die Schule auch mal ein Gutachten verlangen ob das Kind wirklich nicht in der Lage ist die Schule zu besuchen.

Mein Sohn beginnt jetzt auch mit Therapie und darin ist die Schule einbezogen. Es finden auch immer mal wieder Gespräche mit dem Therapeuten, uns und den Lehrern statt. Da wird es wohl bei uns keine Probleme mit geben.
Wir haben in der Schule ganz klar unseren Standpunkt vertreten das unserem Sohn nur geholfen werden kann wenn alle an einem Strang ziehen.
Es bringt nichts wenn wir Massnahmen ergreifen die nicht mit der Schule zu vereinbaren sind. Dann stellen sich die Lehrer verständlicherweise quer.

Aber das ist meine Ansicht. Wie die rechtliche Lage ist, keine Ahnung.

LG :bye:Cordu
 

ceci

Neues Mitglied
...es ging hier nicht um "versäumten Stoff" nachholen, sondern darum das Kind in den Zustand zu versetzen, den Stoff "aufnehmen" zu können, denn wer in der Schule mithalten will, MUSS lesen können.

Z.Bsp. musste auch dieses Kind Diktate schon mitschreiben (ohne aber lesen zu können!)... - um dann gezeigt zu bekommen: Bist das Schlechteste von allen und hast schon wieder versagt!

M.E. hätte zu jeder Zeit auch in der Schule grundsätzlich die Möglichkeit bestanden, dass das Kind lesen gelernt hätte...- es gibt ganz klare Ursachen dafür, warum dieses Kind es dort nicht lernte...- und die liegen nicht in der Person des Kindes (z.B. in einer "Lernbehinderung") begründet.

Nein, glaub mir, Cordu, das Kind hat ganz sicher nichts versäumt in jenen Tagen - aber unendlich viel dazu gewonnen.

Da der Schule vor Zeugen angeboten worden war, den Leselehrgang in der Schule in Kooperation mit dieser mit dem Kind durchzuführen (unter den Augen der KL) und ohne Kosten, die Schule das ablehnte, haben sich da weder Eltern noch Praxis irgend etwas vorzuwerfen.

MfG Ceci
 

hummel

Neues Mitglied
hallo ceci.

also "verbindlich" kann ich dir auch nichts sagen aber ich hatte den fall "gespräch mutter/kl" auch vor 2 jahren.
die fronten waren ziemlich verhärtet (lange geschichte) und ich habe dann einen gesprächstermin mit ihr ausgemacht.
am tel. sagte sie,sie würde darauf bestehen,daß der schulleiter bei unserem gespräch anwesend sei.
ich habe dann unangemeldet meine freundin mitgenommen,die den kindergarten leitete,den mein sohn früher besucht hat.
der rektor war nicht begeistert,sagte aber wörtlich:
na,ich weiß nicht was das bringen soll aber ich kann sie ja nicht daran hindern,sich unterstützung mitzubringen"
das war damals auch in niedersachsen.

außerdem gibt es ja noch die möglichkeit eines gespräches außerhalb der schule.
 

cordu

Namhaftes Mitglied
ceci

ich finde nur wenn das Kind während des normalen Unterrichts abseits "Leseübungen" macht bekommt es ja vom momentanen Stoff auch nichts mit und ist wieder in der Situation etwas nachlernen zu müssen.

Mein Sohn ist hochgradiger Legastheniker und muß auch ganz normal am Unterricht teilnehmen.
Dafür das er trotzt der Defizite mitkommt haben wir als Eltern zu sorgen, und das meiner Ansicht nach außerhalb der Schulzeit.

Natürlich habe ich z.B. dafür "gesorgt" (mit sanftem Druck, direkt beim Rektor) das er, obwohl er schon in der 7. Klasse ist, in den Förderunterricht darf. Der Klassenlehrer mußte den Stundenplan so umstellen das Sohn nur bei einem Nebenfach fehlt.

Aber alles in Allem tut man sich und dem Kind keinen Gefallen wenn man gegen die Schule arbeitet.
Wenn die Sache so verfahren ist, würde ich mich auch mal an den Schulpsychologischen Dienst wenden oder an den Gesamtelternbeirat der Schule.

LG Cordu
 

ceci

Neues Mitglied
Sie ist "noch nicht" verfahren.....-weil wir uns im vorhinein rechtlich absichern, der KL im Prinzip keine Verweigerung gestatten werden.

Im GS-Unterricht (2.Klasse) geht es um Lesen, Schreiben, Rechnen (lernen). Letzteres beherrscht das Kind gut, in den ersten beiden Teilen bestanden bis vor wenigen Wochen nur rudimentäre Buchstabenkenntnisse -KEINE Lesekenntnisse.

Aufgabe der Eltern? Klar, nur muss dann die Schule den Eltern auch zeigen, was wie mit dem Kind zu tun ist. Woher sollen die ELtern das denn wissen? (In der Klasse gab es keinen Fibelkurs, kein Ü-Material für die Eltern zur Orientierung).

Statt dessen wurde abgewiegelt...- bis Eltern das Gefühl hatten nicht mehr warten zu können, sich privat Hilfe suchten. Keinen Moment hätten sie länger warten dürfen, denn im Dez. folgte die mdl. Ankündigung der Überprfg.

Mehr kann ich zu diesem Einzelfall derzeit nicht sagen.

Aus meiner Erfahrung aber in ähnlichen Fällen: Es ist leider nicht das 1.Mal, dass Lehrer sich "auf den Schlips getreten" fühlen, weil jemand außerhalb der Schule mit einem Kind etwas erreichte, was zuvor ihnen selbst nicht gelungen war.

Mancher reagiert dann sehr empfindlich. Habe leider auch schon erlebt, dass Kinder dann quasi aus der Schule "gemobbt" wurden.

Mit diesen Erfahrungen im Hintergrund NIE MEHR Schulgespräche ohne entsprechende rechtliche Vorbereitung. Wir allseits sind zur Zusammenarbeit bereit...->zum Wohle des Kindes, das jenseits der Aufnahme in eine Lernhilfe-Schule liegt.

MfG Ceci
 

ceci

Neues Mitglied
...das Gespräch ist von unserer Seite her ganz gut/sachlich gelaufen, man holte das Kind dazu und es las einen ihm unbekannten Text der KL laut vor (womit bewiesen war, das es nun lesen kann).

Die KL behauptet jetzt allerdings , gegenteilig zu ihrer Aussage vom Dez., das Kind hätte auch damals "lesen" können (Stand im Dez: nur einzelne zweisilbige Wörter wie OMA, MAMA, PAPA, MIMI usw. - kann man nicht wirklich von "lesen" sprechen).

Sie fühlte sich deutlich auf den Schlips getreten, weil es privat gelungen war, dem Kind beizubringen - und zwar allein auf Initiative der Eltern hin. Hinweise von ihr, an wen man sich wenden könnte oder WIE die Eltern zuhause üben könnten, waren NIE erfolgt.

Seit gestern scheint sie erpicht, das Kind erneut seelisch fertig zu machen (es war "seelisch fertig" im Dez. als die Fördermaßnahme begann!)
So fanden die Eltern ihr Kind gestern bei der Abholung am Pult neben der sitzenden Lehrerin STEHEND vor - nach Schulschluss. Kind musste stehend vom Blatt ablesen, welches die KL festhielt. Unbekannter Text mit langen Wörtern und noch nicht gelernten Buchstabenverbindungen (pf z.B.), bei denen Kind zwangsläufig scheitern musste.
Dazu ständig der Kommentar der KL: "Nein, das ist falsch. Noch einmal....!"
Am Ende der "Vorführung" dann mit süffisantem Lächeln an die fassungslosen Eltern im Beisein des Kindes:" Sehen Sie, ist ja doch nicht so toll mit dem Lesen!"

Mutter: "Jetzt schießt sie mit allen Lanzen!"

Die KL ist gelernte "Sonderpädagogin", im besonderem Maße eigentlich ausgebildet,
Kinder zu ermutigen und zu bestärken. Nun scheint das genaue Gegenteil erreichen zu wollen.

Wie es aussieht, schauen wir uns das böse Spiel nicht lange an!

MfG Ceci
 
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