Laguna
Neues Mitglied
Hallo Zusammen!
Wir erwarten demnächst unser erstes Kind.
Und ich als Vater habe mir dieses Jahr einen Monat und nächstes Jahr einen Monat Elternzeit genommen.
Bis dato war mein Arbitsverhältniss immer bestens. Seit ich Elternzeit beantragt habe soll ich aber abgesägt werden... da bei uns Grundsätzlich bis zum geht nicht mehr Zeitverträge vergeben werden, auch ich noch in solch einem bin, wurde mir unter der Hand mitgeteilt, wenn ich den 2. Monat nächstes Jahr nehme, wird es kein neuen Arbeitsvertrag für mich geben.
Meine Frage nun ... kann ich die Elternzeit noch ändern? Dass ich den zweiten Monat vom nächsten Jahr noch dieses Jahr nehme? Sozusagen noch in meinem bestehenden Arbeitsvertrag? Da ich mir so oder so eine neue Firma suchen muss... und da mich wohl kaum jemand einstellt wenn ich gleich mit Elternzeit um die Ecke komme ist das Problematisch. Ebenfalls kommt noch hinzu, das mir die Elterngeldstelle mitgeteilt hat, wenn ich den zweiten Monat nicht nehme, muss ich das Geld, welches ich im 1. Erhalten habe zurückzahlen muss.
Wir erwarten demnächst unser erstes Kind.
Und ich als Vater habe mir dieses Jahr einen Monat und nächstes Jahr einen Monat Elternzeit genommen.
Bis dato war mein Arbitsverhältniss immer bestens. Seit ich Elternzeit beantragt habe soll ich aber abgesägt werden... da bei uns Grundsätzlich bis zum geht nicht mehr Zeitverträge vergeben werden, auch ich noch in solch einem bin, wurde mir unter der Hand mitgeteilt, wenn ich den 2. Monat nächstes Jahr nehme, wird es kein neuen Arbeitsvertrag für mich geben.
Meine Frage nun ... kann ich die Elternzeit noch ändern? Dass ich den zweiten Monat vom nächsten Jahr noch dieses Jahr nehme? Sozusagen noch in meinem bestehenden Arbeitsvertrag? Da ich mir so oder so eine neue Firma suchen muss... und da mich wohl kaum jemand einstellt wenn ich gleich mit Elternzeit um die Ecke komme ist das Problematisch. Ebenfalls kommt noch hinzu, das mir die Elterngeldstelle mitgeteilt hat, wenn ich den zweiten Monat nicht nehme, muss ich das Geld, welches ich im 1. Erhalten habe zurückzahlen muss.