Frage -  Elternzeit "Mann" Gehalt

Cosma2202

Mitglied
Elternzeit - "Mann" - wird ein Teil vom Gehalt für einen best. Zeitraum weitergezahlt ??

Hi,
im April 2004 erwarten wir unser 2. Kind.
Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit und werde diese um weitere 3 Jahre verlängern.

Mein Mann würde gerne nach der Geburt 1-2 Monate Elternzeit nehmen. Jetzt zu meiner Frage. Fällt sein Gehalt in diesen 1-2 Monaten dann komplett weg - oder wird ein Teil für diese 1-2 Monate weitergezahlt? Danach möchte er wie zuvor seiner Arbeit nachgehen. Ist dies überhaupt möglich? Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
 
F

feli63

Guest
Hallo Cosma,
Dein Mann müßte sich mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Soviel ich weiß, muß die Elternzeit rechtzeitig beantragt werden. Genaueres steht im BErzGG. Man kann übrigens während der Elternzeit auch Teizeit arbeiten, sofern eine bestimmte Verdiensthöhe nicht überschritten wird. Auf jeden Fall fällt für die Zeit das Gehalt Deines Mannes weg.

Viele Grüße

feli63
 

Cosma2202

Mitglied
Hallo alle zusammen,
hab die Antwort auf meine Frage vom Bundesministerium für Familie bekommen:

Sofern Ihr Mann Arbeitnehmer ist und die weiteren Voraussetzungen gemäß
§ 16 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) für die Inanspruchnahme von
Elternzeit vorliegen, kann er auch für 1-2 Monate in Elternzeit gehen. Eine
Fortzahlung seines Gehaltes erfolgt während der Elternzeit jedoch nicht.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Elternzeit durch beide Elternteile
darf auch nicht dazu führen, dass Ihre Familie aufgrund des fehlenden
Einkommens Sozialhilfe beantragen muss; die wirtschaftliche Existenz Ihrer
Familie muss gesichert sein.

Ausführlichere Informationen zum BErzGG entnehmen Sie bitte der als Link
beigefügten Broschüre Erziehungsgeld/Elternzeit.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Brosch_C3_BCrenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-2
4376-Umschlag-Elternzeit,property=pdf.pdf
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Brosch_C3_BCrenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-2
4375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf
 

Galaxie

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Dies ist das Thema Elternzeit "Mann" wird ein Teil vom Gehalt für einen best. Zeitraum weitergezahlt?
 
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