brauche Rat -  Entscheidungen beim gemeinsamen Sorgerecht

E

ElkeTil

Guest
Hallo,

mein(sagt man halt so) Sohn wird jetzt am 1.9.03 eingeschult. Er lebt bei mir im Haushalt.Nun möchte mein Ex-Mann ihn im September 4 Tage aus der Schule lassen, um mit ihm zu der Familie seiner neuen Lebensgefährtin nach Polen zu fahren. Ich bin strikt dagegen während der Schulzeit. Kann er ihn trotzdem, unter Berufung auf der gemeinsame Sorgerecht, aus der Schule nehmen, ohne mein Einverständnis? Spezielle Besuchsvereinbarungen haben wir bei der Scheidung nicht getroffen.
 
K

KathiM

Guest
Hallo Elke,

ich kann dir da keinen Rat geben, ich weiß auch nix darüber.

Ich würde ebendso wie du handeln, da er erst eingeschult wird und sich an den neuen Alltag gewöhnen muß (Regelmäßigkeit der Schule). Ich kann mir auch nicht vorstellen, das die Lehrer das so gut finden würden.

Ich hoffe, das sich hier noch jemand meldet, der Ahnung davon hat, ansonsten würde ich beim Jugendamt nachfragen.

Lieben Gruß, Kathi
 
E

Elchen

Guest
Hallo Elke,

ich kenne mich zwar mit der Rechtslage leider auch nicht aus,aber auch ich wäre strikt dagegen,ihn jetzt schon wieder 4 Tage aus der Schule zu lassen..Das würde ja gut anfangen...und vor allem auch nicht gleich ein gutes Licht auf euch werfen,es waren doch schließlich gerade Ferien...
 
D

die_stille

Guest
Die gesetzlichen Regelungen bzgl. Sorgerecht kenne ich auch nicht, aber an unseren Schulen wird sowas so gut wie nie gestattet. Sofern ein Kind gesund ist, ist es verpflichtet, am Schulunterricht teilzunehmen.
 
I

Idgie

Guest
Mal abgesehen davon, dass ich nicht zustimmen wüsrde, dass Kind so früh aus der Schule zu nehmen, gerade die ersten Wochen sind ja sooo wichtig, kann es im Einzelfall tatsächlich die Möglichkeit dazu geben.

Natürlich kann einfach eine Entschuldigung geschrieben werden, kann ja keiner nachprüfen. Aber ich persönlich halte da nichts von, da das Kind ja zum Lügen gezwungen wird.

Wir haben unsere Tochter 2mal außerhalb der Ferien vom Unterricht befreien lassen. Das letzte Mal fuhr sie mit ihrem Vater ein verlängertes Wochenende nach London, das war schon während der Trennung.
Mein Noch hat einen formlosen Antrag auf Befreiung bei der Klassenlehrerin gestellt, den ich mit unterschrieben habe. Auf Grund der guten schulischen Leistungen unserer Tochter wurde er dann genehmigt.

Die genaue gesetzliche Lage kenne ich nicht, aber gemeinsames Sorgerecht heißt doch nur, (u.a.) dass er ein Mitbestimmungsrecht bei schwerwiegenden Entscheidungen hat. Den Alltag organisierst du alleine und wenn du gegen eine Befreiung vom Unterricht bist, bist du dagegen, Punkt.

Übrigens finde ich den Besuch der Familie der neuen Freundin jetzt nicht so furchtbar wichtig für deinen Sohn, dass ich ihn dafür direkt nach der Einschulung wieder rausnehmen würde.

Idgie
 

Nobbi

Der PlautzAtor - Es kann nur einen geben!!!
Hi Elke,

wer hat den das Aufenthaltsbestimmungsrecht von euch beiden. Ich nehmen an du.

Dann kann er den Jungen auch nicht gegen deinen Willen aus der Schule nehmen.

Um sicher zu sein würde ich beim Jugendamt anrufen.

Gruß Nobbi
 
T

Trine

Guest
Hallo Elke,

ich schliesse mich meinen Vorschreibern an, denn auch ich fände es nicht gut, wenn Dein Sohn so kurz nach der Einschulung bereits den Unterricht versäumt. - Eigentlich müsste dies auch Deinem Ex-Mann einleuchten.

Außerdem kann ich mir nur schwer vorstellen, dass er eine Freistellung vom Unterricht bekommt , es besteht schließlich Schulpflicht - und ich könnte mir ganz gut vorstellen, dass die Lehrer , so kurz nach der Einschulung, gewiss keine Genehmigung erteilen werden.

LG
Trine
 
S

sternchenb68

Guest
Hi Elke,
Auch ich schließe mich meinen Vorschreibern an....

Aber mal ne andere Frage, warum will er jetzt fahren? Hätte er das nicht schon erledigen können, oder in den Herbstferien fahren?
Denkt er an sich oder auch über das Kind nach?

Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle, oder????????

Sollte es auf jeden Fall....

und nach 4 Tagen aus der Schule nehmen ist nicht zum Wohl des Kindes!!!

Sorry, wenn es etwas heftig klingt....... muß das Sorgerecht leider auch teilen, leider denkt mein Ex ein wenig verdreht.

Trotzdem liebe Grüße
 
M

mafa

Guest
... versuche es mal mit Diplomatie !!!!


Frage schriftlich beim Direktor an, ob dieser Einwände hat. Sollte er
nicht einverstanden sein, kann er nicht mit nach Polen.

( und in der Regel dürfte er nicht damit einverstanden sein....)

Gruß

Manfred

hier geht es um entscheidungen beim gemeinsamen sorgerecht
 
Oben