brauche Rat -  Er ist endlich weg...was nun???

jenny2

Neues Mitglied
Hallo Leute,
habe es endlich geschafft und ihn des Hauses verwiesen. Fühle mich wie von Fesseln befreit und selbst meine Töchter (9 und 12) scheinen es ganz gut wegzustecken. Falls ich mal für einen Moment traurig werde, brauche ich nur an die vielen seelischen Verletzungen zu denken, die er mir in all den Jahren angetan hat, oder daran, dass ich rein gar nichts vermissen werde und schon geht es mir bestens. Ich glaube er hat es noch nicht gerafft, aber mein Entschluss steht fest. Ich will unbedingt versuchen, dass alles möglichst ohne Theater von statten geht, ohne häßliches Schmutzwäsche waschen und vor allem sollen die Kinder so wenig wie möglich drunter leiden. Gefühlsmäßig kriege ich das wohl hin, aber jetzt frage ich mich was ich rein rechtlich gesehen tun muss. ERstmal ein Beratungsgespräch beim Anwalt? Können wir den gleichen Anwalt nehmen, wird es dann billiger? Geht es vielleicht auch ohne Anwalt? Was gibt es noch Wichtiges zu beachten? Zur Information, ich wohne mit den Kindern in meinem Elternhaus, was mir irgendwann vor einigen Jahren, (während unserer Ehe) überschrieben wurde. Er hat gesagt, er will davon nichts, aber muss ich trotzdem mit irgendwelchen Ansprüchen, oder Kosten deswegen rechnen??? Danke schon mal für eure Tipps,
jenny
 
L

lulu

Guest
hallo liebe jenny.

würde dir schon zu einem gespräch bei einem anwalt raten.

informiere dich bei diesem anwalt ob er beim ansässigen gericht zugelassen ist und dann versuche über das gericht auf -armenrecht -zu gehen.

das heißt du brauchst die kosten für den anwalt endweder gar nicht oder nur zum teil bezahlen(kommt auf deinem verdienst an)

wenn du innerhalb von 5 jahren nicht mehr verdienst wie jetzt brauchst du die entstandenen kosten gar nicht bezahlen(ANWALT UND GERRICHT)

dann musst du wegen den rentenausgleich dich erkundigen,weil diese zeit wo du nicht gearbeitet hast wird ausgeglichen.

der anwalt wird dann versuchen einen sogenannten titel für die kinder zu bekommen(das setzt das gericht fest)wieviel unterhalt dein mann für die kinder und dich bezahlen muss.

alles was ihr in der ehe gemeinsam erbracht habt(ob schulden oder keine)wird geteilt.
lasse dir jetzt schon von deinem mann ein schreiben erstellen wo drinnen steht das er auf das haus verzichtet-sicher ist sicher-

der anwalt wird auch das auffenthalt bestimmungsrecht für die kinder bei gericht anordnen und das besuchsrecht.

wichtig ist das du den titel hast(unterhalt)ansonsten kann er zahlen wann er will und du must nachträglich den titel beantragen (und das kann lange dauern-bin heute schon über eine jahr bei :wand :wand )

eigentlich wird dir wenn es ein guter anwalt ist dir alles sagen was du machen musst.

ich wünsche dir viel glück und stelle dich auf einen langen weg ein.

ach und noch eines.ihr müsst 1 jahr von bett und tisch getrennt sein dann erst kannst du die scheidung beantragen.
 

Zwerg

hoffend...
Hallo Jenny!

Der Ausführung von Lulu ist eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen.
Nur um das Haus brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Wenn es Dir von Deinen Eltern überschrieben wurde, gehört es auch Dir. Dein Mann hat nur anrecht auf die Hälfte des Zugewinns an dem Haus.
Ohne Anwalt geht leider nix, weil nur ein Anwalt die Anträge bei Gericht einreichen darf. Ein gemeinsamer Anwalt macht die Sache natürlich billiger. Wobei "gemeinsam" heißt, daß einer einen Anwalt beauftragt und der andere eben nicht. Der Anwalt kann nicht beide Parteien gleichzeitig vertreten.

Such Dir einen Anwalt und laß Dich von ihm beraten. Ein erstes Beratungsgespräch darf nur max. 180 EUR kosten (glaub ich).

Viel Glück!
Zwerg
 
M

mafa

Guest
@ Lulu - bitte bringe das Armenrecht dahin wo es gehört !!
( hier schein es wohl eher nicht um einen Fall von Armut zu handeln
so als Hausbesitzer, Trennungsunterhaltsempfänder etc.)

@ Jenny

Ich würde vorerst zu einer Trennungs und Scheidungsfolgekostenregelung
raten, die du mit deinem Mann triffst.

Das sollte geregelt werden:

1. Wohnung

- wer wird die Wohnung nutzen
- wer wird Eigentümer der Wohnungseinrichtung

2. Kindesunterhalt

- Festlegung gemäß Düsseldorfer Tabelle mit Jugendamtsurkunde

( was wird der Vater nach Wechsel in die Steuerklasse I verdienen ? )

3. Trennungsunterhalt

- wie unter Punkt 2

( aber Anrechnung des eigenen Verdienstes )


4. Vermögensregelungen -

dazu brauche ich mehr Informationen, besteht ein Ehevertrag, ist Gütertrennung vereinbart etc. etc.

5. Versorgungsausgleich ??


6. Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht


7. Umgangsrecht


Also erst mal miteinander reden und ausloten, wie sich beide Parteien einigen können. Dieses ist in der Regel zunächst ohne Anwalt besser möglich, da die Anwälte öfter die Sache eskalieren lassen. Wenn ihr noch gut miteinander reden könnt ( nach der Trennung von meiner Frau können wir übrigens viel besser miteinader reden..) solltet ihr euch zusammensetzen und auch klären:

- ist eine Scheidung erforderlich und sinnvoll ( anderer Partner etc.)

- kann es auch weiterhin bei einer Trennung bleiben ( meine Mutter war 20
Jahre getrennt lebend..) - beide müssen zustimmen!

Und was die Kosten betrifft, jeder Punkt, den ihr selbst klären könnt, erspart Geld und Ärger via Anwalt. Auch ist die Möglichkeit gegeben, die spätere Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen, aber zumindest der nicht durch einen Anwalt vertretende Teil sollte zumindest mit dem Entwurf der Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung eine anwaltliche Beratung durchführen lassen, diese kostet als Erstberatung ca. 180€ + MwSt.

Wenn ihr euch dann einig seid, strebt im Interesse der Kinder eine Scheidung nach dem Cochemer Modell an, das bedeutet: Alles was mit dem Kindern zusammenhängt, ist von den Eltern bereits geregelt, es werden keine Antrage bezüglich

Kindesunterhalt
Erziehungsunterhalt
Sorgerecht
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wohnung / Hausrat

gestellt, die von euch erarbeitete Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung wird im Scheidungsfall zu Protokoll gegeben.

Also wird bei der Scheidung nur die Vermögensauseinandersetzung, der Güterstand (?) und der Versorgungsausgleich zu verhandeln sein, das ist dann auch relativ schnell und preiswert und da könnt ihr euch dann notfalls auch 2 Anwälte leisten.

Wie gesagt, es handelt sich um ein geben und nehmen und dieses sollte im Interesse der Kinder fair und sachlich ablaufen können.

( wie so ein Vertrag aussehen könnte, sucht unter Google " Muster Trennungsvereinbarung Scheidungsfolgevereinbarung " )

Viel Glück !!
 
R

rocky2

Guest
Hallo Jenny,

du da kann ich mafa nur zustimmen...aber ich denke erstmal das DU dich "ausruhen" solltest...ich habe nicht viel Erfahrung mit sowas ...weil ich erst seit 5 Jahren Verheiratet bin aber meine Frau hat auch eine Scheidung hiter sich....und die wahr leider nicht einfach....weil der Ex Mann ...ich sag es mal frei raus...nur Probleme gemacht hat....und eines vorweg...einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen geht nicht...und ich denke aber ...nach dem neuem Scheidungs Gesetz hast du ansicht keine Probleme...und schmutzige Wäsche...naja...das wollte meine frau auch nicht...und der ex auch nicht ...aber wo es dann um das Finanzielle ging--<Unterhalt für Frau und Kind ..da hat der Ex...angefangen...aber...meine Frau hat Unterhalt bekommen...das Kind sowieso....ich weiß das hilft dir nicht viel weiter...aber ich hoffe das ich dir etwas Mut zusprechen konnte...den den brauchst du .....

also nicht de Kopf hängen lassen und zieh es durch....
 
M

mafa

Guest
@Rocky


- natürlich geht es auch mit nur einem Anwalt bei einer einverständigen Scheidung!

In diesem Fall stellt der Anwalt den entsprechenden Antrag im Namen des
Mandaten und der Gegener stimmt zu.

Bei einer sehr schönen Scheidung würde z.B.

a.) kein Antrag zum Sorgerecht und Umgangsrecht gestellt
= es bleibt bei der gemeinsamen Sorge

b.) Versorgungsausgleich wird wie üblich geregelt

c.) keine Antrag bezüglich Wohnung und Einrichtung - Parteien haben sich
im Vorfeld einvernehmlich geeinigt ( Protokoll der Trennungsvereinbarung
vorlegen und protokollieren lassen )

d.) keine Anträge zum Umgangsrecht ( wie unter c. )


e.) keine Anträge zum Ehegattenunterhalt ( wie unter c. )

usw.

Wie gesagt, bei einer solchen Regelung muß der stärkere Partner nun mal Butter bei die Fische tun und fair sein. Oder soll das restliche Vermögen für Anwälte, Gutachter, Gerichte, Ärzte etc. draufgegen?


Gruß
 
L

lulu

Guest
mafa das was du geschrieben hast ist zwar richtig aber auch wenn mann ein haus besitzt heißt es noch lange nicht das sie den anwalt bezahlen muss.

weil es kommt darauf an was sie zum leben hat und wenn sie besitztümer hat werden sie natürlich mit einbezogen-aber auch in ausnahme fällen nicht-
wie groß ist das haus usw.
deswegen habe ich ihr zu einem anwalt geraten der ihr dann schon sagen wird was zu machen ist.

eine scheidung so wie rocky geschrieben hat laufen heute leider die meisten scheidungen ab.
erst ist alles ok und sobald es ans geld geht ist es vorbei.
ich würde nie zu einem anwalt raten auch wenn es billiger ist.

ich klage,in namen meiner tochter schon 2 jahre gegen den kindesvater-vorher waren wir uns eigentlich einig-und nun zahlt er nicht mal den mindestsatz.obwohl er selbständig ist.
das ende vom lied ich klage auf den titel für mein kind.und den brauche ich.

jenny lasse dich wirklich aufklären von einem anwalt und dann kannst du immer noch entscheiden was für dich der richtige weg ist.

lieben gruss lulu
 
M

mafa

Guest
@ lulu


Liebe lulu, wir wollen hier doch keine Nebenkriegsschauplätze aufbauen und die Anwälte schon im Vorfeld bemühen ??

1. sind die Äußerungen von Jenny so zu verstehen, es wird eine einverständige Trennung / Scheidung angestrebt.

Indizien : Jennys Frage nach Scheidung mit gemeinsamen Anwalt

Ergo: gibt es kein Stress bezüglich Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt

= es liegt keine Bedürftigkeit für eine Prozesskostenbeihilfe vor, auch ist Prozesskostenbeihilfe bei verwertbaren Vermögen nicht möglich..............

Also nicht jede Mutter bekommt automatisch Prozesskostenbeihilfe; diese Hilfe ist m.E. oft schädlich, weil hier nicht auf Einigung gesetzt wird, sonder der Streit auf Rat von Anwälten oft eskaliert, der Anwalt hat ja einen Blankoscheck und ist nicht immer an ein schnelles Prozessende interessiert und wirkt eher eskalierend.


Daher hier mein Vorschlag zu einer Trennungs- (oder) und Scheidungsfolgevereinbarung, zunächst ganz ohne Krieg und Anwalt.


Folgende Punkte lassen sich leicht selbst lösen:

Wohnungszuteilung
Hausratsteilung ( auch nicht jeder Anwalt will diese Arbeit, bringt wenig Gebühren, kostet aber Nerven und Gerichtskosten )

Kindesunterhalt gemäß gültiger Düsseldorfer Tabelle ( da ist alles geregelt..) – für den ganz skeptischen Leser = mit Jugendamtsurkunde

Trennungs- und Erziehungsunterhalt: auch hier hilft die Düsseldorfer Tabelle – für die Skeptiker = mit sofortiger Unterwerfung in sein Vermögen

Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht – hier werden keine Anträge gestellt. Es bleibt bei beiden Elternteilen, aber Regelung: Kind lebt vorwiegend bei der Mutter oder Vater.

Idealfall – Kind lebt je zur Hälfte bei Mutter und Vater ( hier sollten private Regelungen bezüglich KU und TU getroffen werden – um den Kontakt zu den Eltern nicht aus rein finanziellen Erwägungen einzuschränken, wir denken ja immer nur an das Wohl der Kinder).

Umgangsrecht

- wenn ihr gutes für die Kinder wollt – seid großzügig !!!

Steuern . gemeinsame Steuererklärung, Erstattung teilen oder einteilen...

Versicherungen, Kredite, Altersvorsorge etc. - auch hier fair bleiben...

... bis hier geht alles noch ohne Anwalt !!!

Wer jetzt keinen Ehevertrag geschlossen hat, muss nun die Punkte bezüglich Versorgungsausgleich, Güterstand und Vermögensaufteilung klären. Z.B.

du das Haus, ich die Kinder ( kleiner Scherz) – aber statt nachehelichen Unterhalt, die Eigentumswohnung etc. – hier ist dann der Anwalt sinnvoll.


Wenn es dann zur Scheidung kommen soll, fordert die Anwälte auf, die Scheidung im auf Basis vorstehender Trennungsvereinbarung Rahmen des Cochemer Modells durchzuführen, d.H. kein Kampf um die Kinder, keine Eskalation durch unsinnige Anträge etc. – spart neben Geld auch Nerven.

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Übrigens, eine Trennung kann auch lange Dauern, meine Mutter war über 30 Jahre getrennt lebend und kassiert jetzt die schöne Rente des Stiefvaters.


Gruß
 
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