Wie wäre in folgender Familienkonstellation eine gerechte Verteilung des Erbes für ein Berliner Testament (wenn beide Ehepartner gestorben sind und die Kinder ausgezahlt werden)
- Ehemann bringt 3 Kinder (Max, Mia, Mara) mit in die Ehe.
- Ehefrau bringt 1 Kind (Finn) in die Ehe.
- Ehepaar hat ein gemeinsames Kind (Gina).
(1) 1/5-Regel
Jedes Kind erhält 1/5 des Erbes.
(2) 1/6-Regel
Mit in die Ehe gebrachte Kinder erhalten 1/6 des Erbes, das gemeinsame Kind erhält 2/6. Begründung: Die in die Ehe gebrachten Kinder haben noch ein anderes Elternteil, von dem sie erben; das gemeinsame Kind nicht, soll also in diesem Erbfall doppelt erben.
(3) 1/8-Regel
Der Ehemann vererbt seine Hälfte des Vermögens zu gleichen Teilen an seine leiblichen Kinder, die Ehefrau vererbt an ihre Hälfte des Vermögens zu gleichen Teilen an ihre leiblichen Kinder. Es ergibt sich folgende Verteilung: Max, Mia und Mara erhalten 1/8. Finn erhält 2/8. Gina erhält 3/8.
Um die Diskussion zum unendlich großen Thema Erbe ein bisschen einzugrenzen, bitte ich darum, nur Beiträge zu meiner konkreten Frage zu hinterlassen.
Nicht von Belang ist für mich an dieser Stelle:
- Varianten des Berliner Testaments mit Einheitslösung/Trennungslösung
- Möglichkeiten des Nießbrauchs
- Pflichtteilanspruch
- Wiederverheiratung
- Böswillige Schenkung nach dem ersten Erbfall
- Gefahr, dass der länger Lebende Ehepartner das ganze Geld verprasst, bevor die Kinder zum Zug kommen
- Ehemann bringt 3 Kinder (Max, Mia, Mara) mit in die Ehe.
- Ehefrau bringt 1 Kind (Finn) in die Ehe.
- Ehepaar hat ein gemeinsames Kind (Gina).
(1) 1/5-Regel
Jedes Kind erhält 1/5 des Erbes.
(2) 1/6-Regel
Mit in die Ehe gebrachte Kinder erhalten 1/6 des Erbes, das gemeinsame Kind erhält 2/6. Begründung: Die in die Ehe gebrachten Kinder haben noch ein anderes Elternteil, von dem sie erben; das gemeinsame Kind nicht, soll also in diesem Erbfall doppelt erben.
(3) 1/8-Regel
Der Ehemann vererbt seine Hälfte des Vermögens zu gleichen Teilen an seine leiblichen Kinder, die Ehefrau vererbt an ihre Hälfte des Vermögens zu gleichen Teilen an ihre leiblichen Kinder. Es ergibt sich folgende Verteilung: Max, Mia und Mara erhalten 1/8. Finn erhält 2/8. Gina erhält 3/8.
Um die Diskussion zum unendlich großen Thema Erbe ein bisschen einzugrenzen, bitte ich darum, nur Beiträge zu meiner konkreten Frage zu hinterlassen.
Nicht von Belang ist für mich an dieser Stelle:
- Varianten des Berliner Testaments mit Einheitslösung/Trennungslösung
- Möglichkeiten des Nießbrauchs
- Pflichtteilanspruch
- Wiederverheiratung
- Böswillige Schenkung nach dem ersten Erbfall
- Gefahr, dass der länger Lebende Ehepartner das ganze Geld verprasst, bevor die Kinder zum Zug kommen