Erbschaftsregelung?

M

melaniem

Guest
Kennt sich zufällig jemand mit Erbschaftsregelungen aus???

Meine Mutter hat sich vor 8 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, in die sie mit meinem Bruder gezogen ist. Leider ist unsere Mutter vor einem Jahr verstorben. Nach Absprach zwischen unserer Schwester und mir, haben wir ihm zugesagt, vorerst in der Wohnung zu bleiben, da er versuchen möchte die Wohnug zu behalten- unsere Schwester und mich irgendwann auszuzahlen.
Zum einen sehe ich nicht ein, daß er weiterhin der alleinige Nutzniesser ist, zum anderen ist er der Meinung, er könnte uns jahrelang mit dem Auszahlen hinhalten. Er scheint auch der Ansicht zu sein, daß die gesamte Wohnungseinrichtung automatisch ihm gehört, bis auf ein paar kleine Dekormöbel, bräuchte er alles selbst.

Der Gang zum Anwalt, bleibt meiner Schwester und mir wahrscheinlich nicht erspart, aber vielleicht hat uns jetzt schon jemand ein paar Tipps.

Grüßle melaniem
 
K

Kuschki

Guest
So weit ich weis steht Euch laut Erbrecht jedem ein drittel von allem zu. incl. Möbel etc. Wenn er die Wohnung behalten will mußn er Euch ausbezahlen und das nicht erst in zig Jahren. Wenn er das so nicht kann muß er Notfalls einen Kredit aufnehmen. Im schlimmsten Fall muß er die Wohnung verkaufen und das Geld aufteilen. Würde mich aber an Eurer Stelle einfach mal unverbindlich beim Anwalt erkundigen.

:bye: Kuschki
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo Melaniem,

nach der macht ja vielleicht Spass.

Auf alle Fälle würde ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Es kann nicht sein, dass er alles für sich in Anspruch nimmt. Zumindest müsste er einen Mietanteil an Dich und Deine Schwester zahlen. Ist denn kein Testament gemacht worden. Ich weiss von Familienangelegenheiten, das im Sterbefall den Hinterbliebenen immer Post vom Amtsgericht ins Haus flattert. Darin ist aufgeführt, welchen eingetragenen Besitz, bzw. die Summe des Bankguthabens.

Habt Ihr das nicht bekommen?
 
M

melaniem

Guest
Leider hat meine/unsere Mutter kein Testament aufgesetzt, bzw. es wurde angeblich keins gefunden. von mehrern Seiten weiß ich allerdings, daß sie eines aufsetzen wollte.
Wir waren beim Notar vorgeladen, wo wir über die Erbmasse informiert wurden. Da zu dem Zeitpunkt, noch nicht geklärt war( immer noch nicht ist) was mit der Wohnung passiert, wurden wir alle 3 als Eigentümer eingetragen( mein Bruder hat uns im Nachhinein gesagt, er fände das blöd).
Ich kann mir nicht vorstellen, daß er in der Lage ist uns so mir nichts dir nichts irgendwann auszuzahlen, er hält es auch nicht für nötig irgendwelche Auskünfte zu geben. Sollte man ihn in dieser Richtung ansprechen, wird er sehr aggressiv und meint, ob die Trauer über die Mutter schon verflogen sei. Wir bekommen nicht einmal die Information, in wieweit es ihm gelungen ist, die Restschulden, die auf der Wohnung waren, abzuzahlen.

Über dieses Thema, vor allem meinem Bruder gegenüber bin ich sehr verärgert, zum anderen haben meine Schwester und ich Angst vor ihm, weil wir wissen wie er sein kann, aber irgendwann müssen wir mal damit anfangen.

Bankvermögen ist/war keines vorhanden.
Die Lebensversicherung von meiner Mutter, hat gereicht um einen Teil der Bestattungskosten abzudecken, es geht also nur um die Wohnung und das Inventar.

Grüßle melaniem
 

Myri

Aktives Mitglied
Hallo!

War dein Bruder nicht Miteigentümer an der Wohnung, gehört sie euch zu je 1/3. Das ist die gesetzliche Erbfolge, die eintritt wenn kein Testament gemacht wurde.

Was das Inventar betrifft dürfte es da etwas anders liegen, da dein Bruder in der Wohnung gewohnt hat. Wie genau es sich damit hat, kann ich leider nicht sagen.

Habt ihr die Wohnung schon mal schätzen lassen? Das ist wichtig, wenn es um eventuelle Auszahlungen geht!

Gruss
Myri
 
E

Elchen

Guest
Also ich bin derselben Meinung wie die anderen hier!!und er müsste euch auszahlen,notfalls mit Hilfe eines Kredites!!

Hilft es denn nicht,wenn ihr ihm sagt,daß ihr notfalls einen Anwalt einschalten wollt(müsst)??
 
M

melaniem

Guest
Im Moment gehört jedem von uns ein Drittel.

Bei den Möbeln gestaltet es sich vermutlich schwieriger. Nur glaube ich nicht, daß er die Möbel die gemeinsam genutzt wurden, aber von meiner Mutter gezahlt wurden, so einfach unter den Nagel reißen kann, z.B. Küche, Wohnzimmerbuffet, Eßgarnitur.

Ich habe eine Schätzung, schon mal mit meiner Schwester besprochen, wir wissen, daß diese nötig ist, aber unser Problem ist...unser Bruder, wie ihm das beibringen ohne das er gleich wieder ausrastet, heimlich geht auch nicht da wir keinen Schlüssel haben.
 
E

Elchen

Guest
Nein,ich würde es eh nicht heimlich machen,aber ich würde sagen,daß wenn ihr euch jetzt nicht in nächster Zeit mit ihm einig werdet,daß ihr einen Anwalt anschalten werdet!!
Schreckt ihn das denn nicht ab???

Ist die Wohnung denn schon abbezahlt oder zahlt er noch weiter den Kredit ab???
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
nun, ausrasten tut er so der so. Meiner Ansicht nach, hält er Euch hin und gewinnt mit den Sätzen " Trauer schon weg " usw. nur Zeit. Er wird wissen, das er nie und nimmer Geld ohne Kredit an Euch zahlen kann und wohnt nun schon seit 1 Jahr recht günstig.

Macht einen Termin beim Anwalt und nennt diesen, damit er da auch erscheinen kann. Sonst hat er halt Pech und es wird ohne ihn besprochen.

Eine andere Möglichkeit seh ich da nicht.
 
M

melaniem

Guest
Leider ist mein/unser Bruder sehr jähzornig und auch aggressiv, wir mußten das im letzten Jahr desöfteren zu spüren kriegen. Deshalb trauen wir uns auch nicht an ihn ran. Bedeutet leider auch, wenn ein Angriff unsererseits gestartet wird, ist dies ein Schreiben vom Anwalt.

Bin schon mal froh, das ich hier einige Bestättigungen erhalten habe.
 

Myri

Aktives Mitglied
Ich schätze, das ganze auseinander zu klamüsern wird noch ein ganz gewaltiger Akt. Denn auch die Schulden gehören zum Erbe, was heisst, dass jeder von euch 1/3 davon übernehmen muss. Da aber euer Bruder die Wohnung genutzt hat, muss auch dies in die Berechnung mit einfliessen, was bedeutet, dass deine Schwester und du weniger zu zahlen habt.

Was die Möbel betrifft, wirst du ohne Belege nicht viel ausrichten können. Es wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass deinem Bruder erst mal die Hälfte zusteht da er die Wohnung mit bewohnt hat und die andere Hälfte ebenfalls zu je 1/3 aufgeteilt wird.

Eurem Bruder bleibt nichts anderes übrig, als einer Schätzung zuzustimmen.

Myri
 

Myri

Aktives Mitglied
Original von melaniem
Leider ist mein/unser Bruder sehr jähzornig und auch aggressiv, wir mußten das im letzten Jahr desöfteren zu spüren kriegen. Deshalb trauen wir uns auch nicht an ihn ran. Bedeutet leider auch, wenn ein Angriff unsererseits gestartet wird, ist dies ein Schreiben vom Anwalt.

Bin schon mal froh, das ich hier einige Bestättigungen erhalten habe.



Ich verstehe nicht, warum der Notar sich damals nicht darum gekümmert hat. Hat er euch das nicht angeboten?

LG Myri
 
M

melaniem

Guest
Hallo Elchen,

wie schon geschrieben, ist er nicht gewillt darüber Auskünfte zu erteilen.
Rein theoretisch, ist er meiner Meinung auch nicht in der Lage einen Kredit aufzunehmen, bzw zurückzuzahlen. Mir war auch von Anfang an bewußt, daß dies alles eine Hinhalte-Taktik ist, nur konnte ich meine Schwester lange nicht davon überzeugen, mittlerweile sieht sie es ein.

Normalerweise spricht man nicht über Geld, möcht jetzt aber doch einen Einblick geben.

Verkehrswert der Wohnung, war 1996 400.000 DM, also ca.200.000 EUR
zu zahlende Belastungen März 2003, 24.000 EUR

Ob die Rechnungen für die Möbel noch vorhanden sind, weiß ich nicht, im März 2003 existierten sie noch. Im übrigen wurden die Möbel zwischen Oktober 1995-März 1997 von meiner Mutter neu gekauft.
 

Myri

Aktives Mitglied
Nur allzu verständlich, dass dein Bruder nicht gerne die Karten aufdecken möchte. Er wird wissen, dass er, wenn der Stein erst mal ins Rollen gekommen ist die Wohnung verkaufen oder euch einen der Lage, der Grösse und dem ortsüblichen Mietspiegel entsprechenden monatlichen Betrag zahlen muss.

Denn so wie du schreibst, wird er euch nicht auszahlen können.
Der Gang zum Anwalt wird wohl unvermeidlich sein.

LG
Myri
 
M

melaniem

Guest
Die Frage, hat mir eine Tante und gute Freundin meiner Mutter auch schon mal gestellt.
Nein, hat er unverständlicherweise nicht.

Meine Schwester will mich demnächst besuchen, werde dann mit ihr alles noch mal durchsprechen. Auf jeden Fall ist es Zeit für den Anwalt und wenn ich da alleine hin muß.


melaniem
 

Myri

Aktives Mitglied
Original von melaniem
Die Frage, hat mir eine Tante und gute Freundin meiner Mutter auch schon mal gestellt.
Nein, hat er unverständlicherweise nicht.

Was genau meinst du jetzt?

Meine Schwester will mich demnächst besuchen, werde dann mit ihr alles noch mal durchsprechen. Auf jeden Fall ist es Zeit für den Anwalt und wenn ich da alleine hin muß.

Am Besten wäre es, wenn du dir mit deiner Schwester einig wärst...

LG
Myri
 
M

melaniem

Guest
Der Notar hatte uns keine Hilfe angeboten.

Meine Schwester hat vor dem, was kommen könnte noch viel mehr Angst als ich.

Sie wohnt in Miete in unserem ehemaligem Elternhaus( mein Vater wohnt in Würzburg). Da in unserer Familie Lügen und Intriegen nichts ungewöhnliches sind( vor allem zwischen Vater und Sohn), hat sie verständlicherweise Bedenken, ob sie dadurch nicht ihr Zuhause verliert.
Ich habe bewußt in den letzten Jahren nur zu meiner Mutter regelmäßigen Kontakt gehabt, weil ich es satt hatte immer wieder das Gejammer mit anzuhören und vor allem mir anhören zu müssen, ich würde nur kommen, wenn ich Geld bräuchte.

Unsere Familie war leider noch nie ein Familie und ich glaube, daß sie dadurch ganz zerbricht.

Hab glaube ich mal wieder genug gejammert, jetzt sollten Taten folgen.

Setzte mir hier unter Zeugen ein Ultimatum, spätestens am 8. März geh ich zum Anwalt, falls keine Rückmeldung meinerseits kommt, dürft Ihr mir alle gewaltig in den Ar... treten.

Grüßle melaniem


PS.: Möchte es mir mit keinem von Euch verscherzen und bin für jeden Zuspruch und Rat dankbar.
 
M

melaniem

Guest
Sodele, habe gestern abend mit meiner Schwester geredet.
Wir starten am Wochende, vorausgesetzt unser Bruder ist da zuhause, einen gemeinsamen Angriff, in dem wir ihm versuchen werden mitzuteilen, daß wir Klarheit wollen.
Zum einen, daß wir eine Schätzung der Wohnung und des Inventars durch einem Gutachter beantragen. Zum anderen, da von ihm keinerlei Auskünfte erteilt werden, ein Anwalt eingeschaltet wird.

Allerdings sind neue Fragen aufgetreten.

Erbschaftsteuer müssen wir nicht zahlen und eine Erbschaft ist meines Wissens ein Jahr steuerfrei. Sind wir richtig informiert, das nur die Zinsen der Erbschaft versteuert werden?

Wie sieht es mit der Steuerfreiheit in unserem Fall aus, da unsere Mutter ja schon ein Jahr tot ist?

Grüßle melaniem
 
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