mausepieps
ZwergenMama
Letzte Woche ereignete sich eine folgeschwerer Unfall: Ein 13 Monate altes Kind stürzte mit seinem "Gehfrei" die Treppe hinunter. Die schlimme Diagnose: Querschnittslähmung.
Solche und ähnliche Unfälle, bei denen die Kinder schwerste Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen davontragen, werden dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte immer wieder aus Krankenhäusern und Arztpraxen gemeldet.
Der Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte fordert deshalb nun endlich ein konsequentes Verbot dieser rollenden Katastrophen, die unter dem Namen "Gehfrei", "Babywalker", "Lauflernschule" oder "Lauflernhilfe" verkauft werden, so der Präsident des Verbandes Dr. med. Wolfram Hartmann in Köln.
"In Skandinavien und in Kanada sind die Lauflernhilfen längst vom
Gesetzgeber verboten, hierzulande bekommen die Geräte das offizielle GS- bzw
DIN-Prüfsiegel. Das ist ein Skandal. Damit wird den Eltern vorgegaukelt, die
Geräte seien sicher. Die Folgen tragen Kinder wie der kleine Junge aus
Leverkusen, der nun für den Rest seines Lebens auf einen Rollstuhl
angewiesen ist."
Die Lauflernhilfen sind so gefährlich, weil sie die Eltern dazu verleiten ihr Kind unbeaufsichtigt darin sitzen zu lassen. Strampelnd kann sich das Baby damit fortbewegen und sehr leicht über eine Türschwelle stürzen oder gar eine Treppe hinunter fallen. Belegt sind auch Verbrühungen und Vergiftungen, da die Kleinen in der Lauflernhilfe viel leichter an Tassen oder Schüsseln mit heißer Flüssigkeit auf dem Tisch gelangen können oder auch nach Medikamenten und Zigaretten greifen können.
"Jeder einzelne dieser Unfälle ist durch ein Verbot der Lauflernhilfen zu vermeiden. Gründe sie im Handel zu lassen, gibt es nicht. Kinder lernen auch ohne diese Geräte laufen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass Lauflernschulen Vorteile bieten. Im Gegenteil, der "Gehfrei" oder "Babywalker" ist das gefährlichste Verwahrgerät im Säuglingsalter", so Dr. med. Hartmann.
Quelle
Solche und ähnliche Unfälle, bei denen die Kinder schwerste Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen davontragen, werden dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte immer wieder aus Krankenhäusern und Arztpraxen gemeldet.
Der Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte fordert deshalb nun endlich ein konsequentes Verbot dieser rollenden Katastrophen, die unter dem Namen "Gehfrei", "Babywalker", "Lauflernschule" oder "Lauflernhilfe" verkauft werden, so der Präsident des Verbandes Dr. med. Wolfram Hartmann in Köln.
"In Skandinavien und in Kanada sind die Lauflernhilfen längst vom
Gesetzgeber verboten, hierzulande bekommen die Geräte das offizielle GS- bzw
DIN-Prüfsiegel. Das ist ein Skandal. Damit wird den Eltern vorgegaukelt, die
Geräte seien sicher. Die Folgen tragen Kinder wie der kleine Junge aus
Leverkusen, der nun für den Rest seines Lebens auf einen Rollstuhl
angewiesen ist."
Die Lauflernhilfen sind so gefährlich, weil sie die Eltern dazu verleiten ihr Kind unbeaufsichtigt darin sitzen zu lassen. Strampelnd kann sich das Baby damit fortbewegen und sehr leicht über eine Türschwelle stürzen oder gar eine Treppe hinunter fallen. Belegt sind auch Verbrühungen und Vergiftungen, da die Kleinen in der Lauflernhilfe viel leichter an Tassen oder Schüsseln mit heißer Flüssigkeit auf dem Tisch gelangen können oder auch nach Medikamenten und Zigaretten greifen können.
"Jeder einzelne dieser Unfälle ist durch ein Verbot der Lauflernhilfen zu vermeiden. Gründe sie im Handel zu lassen, gibt es nicht. Kinder lernen auch ohne diese Geräte laufen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass Lauflernschulen Vorteile bieten. Im Gegenteil, der "Gehfrei" oder "Babywalker" ist das gefährlichste Verwahrgerät im Säuglingsalter", so Dr. med. Hartmann.
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